Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Eingangs ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs bei der Polizei und beim Landkreis Lüneburg liegen.
Im Rahmen ihrer grundsätzlichen Präventionszuständigkeit betreibt die Hansestadt Lüneburg allerdings eine sogenannte orientierende Geschwindigkeitsüberwachung mit insgesamt 16 DSD-Geschwindigkeitsmessgeräten (sog. offene „Smiley-Messgeräte“) verschiedener Generationen. Deren geschwindigkeitsreduzierende Wirkung wird gemeinhin anerkannt.
Die Geräte sind gut erkennbar und geben dem Verkehrsteilnehmer:innen in Abhängigkeit der zulässigen und der gefahrenen Geschwindigkeit ein entsprechendes Feedback. Sieben Geräte sind dauerhaft installiert und neun Geräte werden momentan für mobile Messungen in den Straßen verwendet.
Hinzu kommen insgesamt vier SDR-Messgeräte (sog. verdeckte Messgeräte), welche als kleine graue Koffer deutlich unscheinbarer sind. Zwei Geräte hiervon sind nach jahrelanger Nutzung nicht länger funktionsfähig. Alle Geräte stammen von dem Anbieter DataCollect.
I. Orientierende Messungen an den Haupteinfallstraßen Bereits seit 2019/2020 ist Ziel der Verwaltung, an sämtlichen Haupteinfallstraßen nach Lüneburg offene „Smiley“-Messgeräte zu installieren, um Verkehrsteilnehmer:innen auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.
Dieses Vorhaben wurde 2020 und 2021 umfassend auf Umsetzbarkeit örtlich geprüft. Entscheidende Voraussetzung sind eine gute Anbringungsmöglichkeit ohne sichtbehindernde Bäume und der Anschluss an eine externe Stromquelle, sprich die Geräte müssen an den dauerhaften Strom einer Straßenlaterne angeschlossen sein. Für diesen Anschluss sind Adapter-Akkus erforderlich. Solarmodule kommen (noch) nicht zum Einsatz.
Vorgesehen sind Geräte auf den Einfallstraßen:
Die verbleibenden Straßen wurden überprüft, jedoch ist in diesen eine dauerhafte Installation mangels vorhandener Laternen und aufgrund sichtbehindernder Bäume technisch nicht immer möglich oder nicht sinnvoll, sodass aktuell auch alternative Standorte in Erwägung gezogen werden. Für Straßenzüge, die keinerlei Straßenlaternen aufweisen, wird zudem die Ein-satzmöglichkeit von einem Solarmodul geprüft und bei positivem Prüfergebnis gegebenenfalls auch ein Modul zur Erprobung beschafft. Gleichzeitig müssen mobile Messungen in den Straßen weiterhin gewährleistet bleiben, weshalb auch Geräte in ausreichender Zahl vorgehalten werden müssen und nicht dauerhaft montiert werden können.
II. Beschaffungskosten Der Einzelpreis für ein verdecktes Messgerät (SDR – Seitenradarmessystem) in der aktuellsten Generation liegt bei 1.399 € netto. Hinzukommen jedoch noch notwendiges Zubehör wie ein Montageset, Akku, Zusatzlizenz zur Datenauswertung, sodass der Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer bei circa 2.200-2.300 Euro liegt.
Für die offenen „Smiley“-Messgeräte (DSD – Digital Safety Display) liegt der Einzelpreis bei 1.498 Euro netto. Mit dem notwendigen Zubehör und inkl. Mehrwertsteuer kommt ebenfalls ein Gesamtpreis von circa. 2.200 € zustande.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine sukzessive Beschaffung der noch fehlenden Messgeräte für eine dauerhafte Überwachung bereits im laufenden Haushaltsjahr.
III. Welche Daten werden erhoben? Sensoren erfassen bei beiden Gerätetypen per Mikrowellen die vorbeifahrenden Fahrzeuge und ermitteln die gefahrene Geschwindigkeit. Gespeichert wird zudem die Anzahl der erfassten Fahrzeuge (Verkehrsbelastung). Fotoaufnahmen werden aus rechtlichen Gründen nicht gefertigt.
Die „Smiley“-Geräte können keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen vornehmen und nur eine Fahrtrichtung messen, während die verdeckten Geräte zwischen Pkw und Lkw unterscheiden und beide Fahrtrichtungen messen können.
Die eingesetzten verdeckten Geräte der Hansestadt Lüneburg liegen mittlerweile eine Generation zurück und können somit im Vergleich zur aktuellen Generation nicht zwischen Pkw, Lkw oder Rad unterscheiden. Fußgänger können mit dieser Art von Geschwindigkeitsgeräten nicht erfasst werden.
IV. Auswertung und Verwertung der Daten Die Daten der Geräte können ausgelesen und über die Software des Herstellers ausgewertet werden. Relevante Größe ist dabei die V 85, bei der es sich um die Durchschnittsgeschwindigkeit von 85% aller erfassten Fahrzeuge handelt, da Ausreißer bereits durch Einsatzfahrzeuge nicht auszuschließen sind. Auch die aufgezeichneten Verkehrsstärken sind zu planerischen Zwecken von Interesse.
Bei geschwindigkeitsbedingten Auffälligkeiten werden diese Auswertungen intern zur Abstimmung zwischen Straßenbaulastträger, Bereich Mobilität und Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Gleichzeitig werden die Ergebnisse auch an den Landkreis Lüneburg und die Polizei als für die sanktionierende Geschwindigkeitsüberwachung zuständige Behörden weitergeleitet.
Der Landkreis Lüneburg und die Polizei prüfen in eigener Zuständigkeit, ob sanktionierende Messungen oder Kontrollen erforderlich oder – den örtlichen Gegebenheiten geschuldet – überhaupt möglich sind.
V. Prozessablauf Geschwindigkeitsmessungen werden entweder durch Hinweise der Einwohner:innen oder durch die Verwaltung selbst in eine Vormerkungsliste aufgenommen und grundsätzlich dem Eingang nach abgearbeitet.
Die Örtlichkeit wird auf mögliche Anbringungsorte wie vorhandene Laternen oder andere Masten und Sinnhaftigkeit der Anbringung geprüft. Sofern sich die Messung technisch einrichten lässt, werden die programmierten Geräte im Regelfall für eine Woche montiert. Bei wärmeren Temperaturen hält der Akku über eine Woche, bei kälteren Temperaturen müssen die Akkus der Geräte etwa alle drei Tage mit zusätzlichem Personalaufwand gegen geladene Akkus getauscht werden. Nach Beendigung der Messung werden die Geräte demontiert, die Daten ausgelesen, ausgewertet und die Messergebnisse intern oder extern bekannt gegeben.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 93 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Geschwindigkeitsmessungen 2022 Beispielauswertung Oedemer Weg Fahrtrichtung Bögelkreisel Beispielauswertung Oedemer Weg Fahrtrichtung Kunkelberg Beispielauswertung Am Teich Fahrtrichtung Häcklinger Weg Beispielauswertung Am Teich Fahrtrichtung im Dorf Beispielauswertung Erbstorfer Landstraße stadtauswärts Beispielauswertung Erbstorfer Landstraße stadteinwärts
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |