Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10496/23  

 
 
Betreff: Information zu kontrollierenden Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Zipser, Marcel
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  03 - Steuerung und Service
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
14.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Eingangs ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs bei der Polizei und beim Landkreis Lüneburg liegen.

 

Im Rahmen ihrer grundsätzlichen Präventionszuständigkeit betreibt die Hansestadt Lüneburg allerdings eine sogenannte orientierende Geschwindigkeitsüberwachung mit insgesamt 16 DSD-Geschwindigkeitsmessgeräten (sog. offene „Smiley-Messgeräte“) verschiedener Generationen. Deren geschwindigkeitsreduzierende Wirkung wird gemeinhin anerkannt.  

 

Die Geräte sind gut erkennbar und geben dem Verkehrsteilnehmer:innen in Abhängigkeit der zulässigen und der gefahrenen Geschwindigkeit ein entsprechendes Feedback. Sieben Geräte sind dauerhaft installiert und neun Geräte werden momentan für mobile Messungen in den Straßen verwendet.

 

Hinzu kommen insgesamt vier SDR-Messgeräte (sog. verdeckte Messgeräte), welche als kleine graue Koffer deutlich unscheinbarer sind. Zwei Geräte hiervon sind nach jahrelanger Nutzung nicht länger funktionsfähig. Alle Geräte stammen von dem Anbieter DataCollect.

 

 

I. Orientierende Messungen an den Haupteinfallstraßen

Bereits seit 2019/2020 ist Ziel der Verwaltung, an sämtlichen Haupteinfallstraßen nach Lüneburg offene „Smiley“-Messgeräte zu installieren, um Verkehrsteilnehmer:innen auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.

 

Dieses Vorhaben wurde 2020 und 2021 umfassend auf Umsetzbarkeit örtlich geprüft. Entscheidende Voraussetzung sind eine gute Anbringungsmöglichkeit ohne sichtbehindernde Bäume und der Anschluss an eine externe Stromquelle, sprich die Geräte müssen an den dauerhaften Strom einer Straßenlaterne angeschlossen sein. Für diesen Anschluss sind Adapter-Akkus erforderlich. Solarmodule kommen (noch) nicht zum Einsatz.

 

Vorgesehen sind Geräte auf den Einfallstraßen:

 

  • Erbstorfer Landstraße (vorhanden seit 2020)
  • Bleckeder Landstraße (vorhanden seit 2020)
  • Dahlenburger Landstraße (vorhanden seit 2020)
  • Am Wienebütteler Weg/ K 21 (vorhanden seit 2020)
  • neburger Straße (vorhanden seit 2020)
  • Ochtmisser Kirchsteig (zwischen Dörnbergstraße und Schomakerstraße, bereits 2 Geräte vorhanden)
  • Vor dem Neuen Tore (vorhanden)

 

  • Ochtmisser Kirchsteig (Höhe Einmündung Krähornsberg sowie zwischen Naruto-Straße und Am Wildgehe)
  • Uelzener Straße (südl. der Christian-Lindemann-Str. / Gaußstr.)
  • Hauptstraße (cklingen)
  • Hamburger Straße
  • Bockelmannstraße
  • Konrad-Adenauer-Straße

 

Die verbleibenden Straßen wurden überprüft, jedoch ist in diesen eine dauerhafte Installation mangels vorhandener Laternen und aufgrund sichtbehindernder Bäume technisch nicht immer möglich oder nicht sinnvoll, sodass aktuell auch alternative Standorte in Erwägung gezogen werden. Für Straßenzüge, die keinerlei Straßenlaternen aufweisen, wird zudem die Ein-satzmöglichkeit von einem Solarmodul geprüft und bei positivem Prüfergebnis gegebenenfalls auch ein Modul zur Erprobung beschafft. Gleichzeitig müssen mobile Messungen in den Straßen weiterhin gewährleistet bleiben, weshalb auch Geräte in ausreichender Zahl vorgehalten werden müssen und nicht dauerhaft montiert werden können.

 

 

II. Beschaffungskosten

Der Einzelpreis für ein verdecktes Messgerät (SDR Seitenradarmessystem) in der aktuellsten Generation liegt bei 1.399 € netto. Hinzukommen jedoch noch notwendiges Zubehör wie ein Montageset, Akku, Zusatzlizenz zur Datenauswertung, sodass der Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer bei circa 2.200-2.300 Euro liegt.

 

r die offenen „Smiley“-Messgeräte (DSD Digital Safety Display) liegt der Einzelpreis bei 1.498 Euro netto. Mit dem notwendigen Zubehör und inkl. Mehrwertsteuer kommt ebenfalls ein Gesamtpreis von circa. 2.200 € zustande.

 

Die Verwaltung prüft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine sukzessive Beschaffung der noch fehlenden Messgeräte für eine dauerhafte Überwachung bereits im laufenden Haushaltsjahr.

 

 

III. Welche Daten werden erhoben?

Sensoren erfassen bei beiden Gerätetypen per Mikrowellen die vorbeifahrenden Fahrzeuge und ermitteln die gefahrene Geschwindigkeit. Gespeichert wird zudem die Anzahl der erfassten Fahrzeuge (Verkehrsbelastung). Fotoaufnahmen werden aus rechtlichen Gründen nicht gefertigt.

 

Die „Smiley“-Geräte können keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen vornehmen und nur eine Fahrtrichtung messen, während die verdeckten Geräte zwischen Pkw und Lkw unterscheiden und beide Fahrtrichtungen messen können.

 

Die eingesetzten verdeckten Geräte der Hansestadt Lüneburg liegen mittlerweile eine Generation zurück und können somit im Vergleich zur aktuellen Generation nicht zwischen Pkw, Lkw oder Rad unterscheiden. Fußnger können mit dieser Art von Geschwindigkeitsgeräten nicht erfasst werden.

 

 

IV. Auswertung und Verwertung der Daten

Die Daten der Geräte können ausgelesen und über die Software des Herstellers ausgewertet werden. Relevante Größe ist dabei die V 85, bei der es sich um die Durchschnittsgeschwindigkeit von 85% aller erfassten Fahrzeuge handelt, da Ausreißer bereits durch Einsatzfahrzeuge nicht auszuschließen sind. Auch die aufgezeichneten Verkehrsstärken sind zu planerischen Zwecken von Interesse.

 

Bei geschwindigkeitsbedingten Auffälligkeiten werden diese Auswertungen intern zur Abstimmung zwischen Straßenbaulastträger, Bereich Mobilität und Strenverkehrsbehörde weitergeleitet. Gleichzeitig werden die Ergebnisse auch an den Landkreis Lüneburg und die Polizei als für die sanktionierende Geschwindigkeitsüberwachung zuständige Behörden weitergeleitet.

 

Der Landkreis Lüneburg und die Polizei prüfen in eigener Zuständigkeit, ob sanktionierende Messungen oder Kontrollen erforderlich oder den örtlichen Gegebenheiten geschuldet überhaupt möglich sind.

 

 

V. Prozessablauf

Geschwindigkeitsmessungen werden entweder durch Hinweise der Einwohner:innen oder durch die Verwaltung selbst in eine Vormerkungsliste aufgenommen und grundsätzlich dem Eingang nach abgearbeitet.

 

Die Örtlichkeit wird auf mögliche Anbringungsorte wie vorhandene Laternen oder andere Masten und Sinnhaftigkeit der Anbringung geprüft. Sofern sich die Messung technisch einrichten lässt, werden die programmierten Geräte im Regelfall für eine Woche montiert. Bei wärmeren Temperaturen hält der Akku über eine Woche, bei kälteren Temperaturen müssen die Akkus der Geräte etwa alle drei Tage mit zusätzlichem Personalaufwand gegen geladene Akkus getauscht werden. Nach Beendigung der Messung werden die Geräte demontiert, die Daten ausgelesen, ausgewertet und die Messergebnisse intern oder extern bekannt gegeben.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 93 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Geschwindigkeitsmessungen 2022

Beispielauswertung Oedemer Weg Fahrtrichtung Bögelkreisel

Beispielauswertung Oedemer Weg Fahrtrichtung Kunkelberg

Beispielauswertung Am Teich Fahrtrichtung Häcklinger Weg

Beispielauswertung Am Teich Fahrtrichtung im Dorf

Beispielauswertung Erbstorfer Landstraße stadtauswärts

Beispielauswertung Erbstorfer Landstraße stadteinwärts

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschwindigkeitsmessungen 2022 (423 KB)      
Anlage 2 2 Oedemer Weg Fahrtrichtung Bögelkreisel_1_Woche (124 KB)      
Anlage 3 3 Oedemer Weg Fahrtrichtung Kunkelberg_1_Woche (112 KB)      
Anlage 4 4 Am Teich FR Häcklinger Weg (103 KB)      
Anlage 5 5 Am Teich FR Im Dorf (102 KB)      
Anlage 6 6 Erbstorfer Landstraße stadtauswärts (114 KB)      
Anlage 7 7 Erbstorfer Landstraße stadteinwärts (114 KB)