Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH hat die Sanierung des Salü’s mit hohen Eigenanteilen und hohen Tilgungsleistungen geplant. Aufgrund der derzetigen international vorliegenden wirtschaftlichen und politischen Lage sind insbesondere die Energiekosten stark gestiegen. Für die Planung 2023 und Folgejahre wird weiter mit einem sehr hohen Preisniveau gerechnet, so dass die Ergebnisprognosen weit unter den Annahmen der Vorjahre liegen. Hierdurch ist die aktuelle Finanzierung der Sanierung des Salü`s mit hohen Eigenanteilen und hohen Tilgungsleistungen nicht mehr aufrechtzuhalten. Gespräche mit Kreditgebern über eine mögliche Nachfinanzierung und über die Verlängerung der Laufzeit wurden geführt. Die Kreditgeber haben ihre Bereitschaft signalisiert, dem Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH bei Vorlage einer 80% Bürgschaft der Hansestadt Lüneburg ein Darlehen über 7 Mio.€ zu gewähren.
Das Darlehen in Höhe von 7 Mio.€ soll durch eine 80%ige Bürgschaft auf Basis der aktuellen Darlehenshöhe abgesichert werden.
Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU- Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (5.600.000 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert. Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für das zugunsten der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 7.000.000 Mio.€ ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.
Es wird empfohlen, für das erforderliche Darlehen eine Bürgschaft in Höhe von 80% der Darlehenssumme zu übernehmen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Genehmigung Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich
Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen (konkrete Berechnung erst nach erfolgter Ausschreibung möglich)
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Bürgschaften des aufzunehmenden Darlehenens zugunsten der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH i.H.v. insgesamt 7.000.000 € umzusetzen.
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