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Vorlage - VO/10424/22  

 
 
Betreff: Verlängerung des Projektes "Elevator Lüneburg"- Neugründung und Ausbau bestehender Start-up Zentren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Fetzer
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Fetzer, Vivien  Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
14.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
20.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Technologieorientierte Gründungen und Start-up-Unternehmen erfüllen eine wichtige Funktion zur Digitalisierung und Modernisierung der Wirtschaft. Sie entwickeln eigene innovative Produkte und fordern auf diese Weise etablierte Unternehmen heraus.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung fördert zurzeit 8 Start-up-Zentren für jeweils zwei Jahre. Dazu gehört auch der „Elevator Lüneburg“. Das Projekt stellt ein Betreuungsmodell für Start-up-Gründerteams aus der IT-/Medienbranche am Standort des Gründungszentrums e.novum dar. Eine ausführliche Projektbeschreibung war bereits der Vorlage (VO/7515/17) im Rahmen des Förderzeitraums 2018/2019 beigefügt. Als Projektträger tritt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) auf.

 

Nun teile das Niedersächsische Wirtschaftsministerium mit, dass die erfolgreiche Förderung ab 2023 für weitere drei Jahre fortgesetzt wird. Damit wird das Ziel verfolgt, bestehende Start-up-Zentren weiterhin bei ihrem Ausbau zu unterstützen, diesen die Möglichkeit zu geben, Start-up-Unternehmen in der Frühphase eine individuelle Unterstützung zukommen zu lassen und die Gründungen damit nachhaltiger zu gestalten.

Die W.LG bereitet derzeit eine erneute Bewerbung vor und erstellt hierfür einen entsprechenden Wettbewerbsbeitrag. Die Fortführung des „Elevator Lüneburg“ sieht neben einer individuellen Unterstützung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Geschäftsmodells der Start-up´s auch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Ressourcen für erste Umsetzungsschritte vor. Dies ermöglicht belastbare Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten des jeweiligen Geschäftsmodells und verbessert die Chancen für eine Akquisition von externem Eigen- und Fremdkapital. Die Betreuungsphase eines Start-up’s beträgt bis zu sechs Monate. Neben Büroarbeitsplätzen inkl. Kommunikationsinfrastruktur stehen ein Zugang zu Management- und Markt-Know-how sowie Kontakte zu Investoren und Unternehmen, als regionale Unterstützungsstruktur, zur Verfügung. Dies hilft den Gründern dabei, das Organisations- und Geschäftsmodell zeitnah und marktkonform zu entwickeln.

 

Wie bereits erläutert, ist der „Elevator Lüneburg“ auf den Branchenschwerpunkt IT/Medien ausgerichtet. Dennoch können auch branchenfremde Startup´s in das Betreuungsprogramm aufgenommen werden.

 

Die geplante Gesamtfinanzierung in Höhe von 390 T€ für den Projektzeitraum von drei Jahren (2023-2025) soll aus Zuschüssen der NBank sowie einem Eigenanteil (jeweils 195 T€ / 50% der Gesamtkosten) gesichert werden.

Der aufzubringende Eigenanteil soll aus Finanzierungsanteilen der Träger- und Kooperationsstruktur der W.LG gespeist werden. Vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides durch die NBank ist ein Nachweis der projektspezifischen Eigenmittel durch entsprechende Gremienbeschlüsse bzw. Zusagen der Finanzierungspartner abzusichern.

 

Aus diesem Grund hat sich die W.LG an die Hansestadt Lüneburg gewandt und um Unterstützung bei der Darstellung des projektbezogenen Eigenanteils, in Form eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 30 T€, gebeten. Neben der Hansestadt Lüneburg sind auch der Landkreis Lüneburg, das Wirtschaftsforum Lüneburg e. V., Regionalbanken und ein Business Angel Netzwerk (BANSON e. V.) als Finanzierungspartner vorgesehen.

Die Hansestadt Lüneburg hat dieses Projekt im Jahr 2020 bis 2022 bereits mit einer finanziellen Beteiligung in Höhe von jeweils 10 T€ unterstützt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Beteiligung an diesem Projekt sinnvoll, um Gründer aus der Region zu unterstützen und die Innovationskraft der Region nachhaltig zu stärken.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Stärkung der nachhaltigen Innovationskraft in der Region

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  2023-2025

   jeweils 10.000,00 €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, aber erst durch die Veränderungsliste

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 

 Produkt / Kostenträger: 57100102

 Haushaltsjahr:2023, 2024 u. 2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Für das Projekt „ELEVATOR Lüneburg“ der Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) zur Förderung der regionalen Start-up Szene wird in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 10 TEUR gewährt.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2023, 2024 sowie 2025 bereitzustellen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die verbleibenden Eigenmittel durch weitere Finanzierungspartner bzw. den Antragsteller /W.LG) aufgebracht werden und das Projekt von der NBank gefördert wird.