Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Um der Komplexität des Steuerrechtes gerecht zu werden, befindet sich die Verwaltung, in der Einführungsphase eines „Tax-Compliance-Management-Systems“ (TCMS).
Aus Sicht der Verwaltung bezeichnet Tax Compliance die Implementierung und Pflege eines Systems zur Sicherstellung der steuerlichen Rechtsbefolgung im Interesse der Hansestadt und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne dass eine Rechtspflicht zur Einrichtung eines solchen Systems besteht.
Aus der Sicht der Finanzverwaltung soll eine Tax Compliance Strategie strukturelle Anreize dafür bieten, dass die Steuerpflichtigen ohne unmittelbaren hoheitlichen Zwang an der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten mitwirken.
Auslöser für die Relevanz der Diskussion um die Erforderlichkeit und Nützlichkeit eines TCMS sind Änderungen steuerrechtlicher Rahmenbedingungen sowie die nach Abschaffung der sog. Teilselbstanzeige beobachtete Zunahme der Weiterleitung von Steuererklärungs-berichtigungen zur strafrechtlichen Würdigung an die Straf- und Bußgeldstelle bzw. die Staatsanwaltschaft. Dies hat für die steuerpflichtige Kommune sowohl erhebliche finanzielle als auch reputative und strafrechtliche Risiken zur Folge. Insbesondere der Systemwechsel im Umsatzsteuergesetz (UStG) in Bezug auf die Besteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) lassen die Fehlerwahrscheinlichkeit aufgrund der erheblichen Ausweitung der steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen zukünftig deutlich ansteigen. Hierauf muss sich die Hansestadt Lüneburg personell, organisatorisch und technisch vorbereiten, um den dann geltenden Anforderungen des Steuerrechts gerecht zu werden.
Wie oben dargestellt wird das Steuerrecht immer komplexer. Dem trägt der Gesetzgeber mit einer Vielzahl novellierter Vorschriften Rechnung. Unter anderem wurde dabei auch der Anwendungserlass nach § 153 AO überarbeitet, der sich mit Haftungsfragen und dem Steuerstrafrecht befasst.
Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies als Indiz für eine größtmögliche Sorgfalt und strukturelle Abarbeitung von Steuerfällen insgesamt gewertet werden.
Für die Finanzverwaltung ist es ein gewichtiges Indiz gegen das Vorliegen der Leichtfertigkeit oder des Vorsatzes, wenn sich die Kommune so aufgestellt hat, dass alles der Größe Angemessene getan wurde, um steuerliche Fehler zu vermeiden. Man spricht hier von einem TCMS.
Das TCMS der Hansestadt Lüneburg befindet sich aktuell im Aufbau. Hierzu wurde die anliegende TCMS-Richtlinie und ein TCMS-Leitbild für die Hansestadt Lüneburg erarbeitet. Der Fokus des TCMS liegt zunächst bei der Umsatzsteuer. Perspektivisch ist die Prozessbeschreibung und Risiko-Kontroll-Matrix in einem dynamischen Prozess um alle noch fehlenden Steuerarten zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Hierbei ist das TCMS stetig fortzuentwickeln und bei Gesetzesänderungen oder Veränderungen in der Aufgabenerledigung fortzuschreiben.
Zudem wird es eine Aufgabe sein, die weiteren Elemente des TCMS schrittweise in die tägliche Arbeit der Stadtverwaltung Lüneburg einzubinden. Dies betrifft beispielsweise Schulungen in den dezentralen und auch den zentralen Bereichen, Schaffung klarer Verantwortlichkeiten bei steuerrechtlichen Fragen in den Fachbereichen, Bereichen und Stabsstellen.
Die in der TCMS-Richtlinie beschriebenen Grundelemente, wie die Prozessbeschreibung und die Risiko-Kontroll-Matrix, sind perspektivisch auf alle steuerrechtlich relevanten Sachverhalte der Hansestadt Lüneburg auszuweiten und stetig zu aktualisieren.
Im Rahmen der TCMS-Umsetzung sind alle Tätigkeiten der Hansestadt Lüneburg so zu optimieren, dass den geänderten und künftigen steuerlichen Vorgaben und Möglichkeiten optimal Rechnung getragen wird. Letztlich handelt es sich um die Abarbeitung organisatorischer Erfordernisse und deren Dokumentation.
Die Verwaltung schlägt vor, sämtliche Voraussetzungen zur Umsetzung eines „Tax-Compliance-Management-Systems“ zu schaffen und durchzuführen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 98,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: Richtlinie zum Tax-Compliance-Management-System Anlage 2: Tax-Compliance Leitbild Anlage 3: Prozessbeschreibung Anlage 4: Risiko-Kontroll-Matrix
Beschlussvorschlag:
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