Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2021 Das Betriebsergebnis 2021 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 538 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2019 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,1 Mio. €.
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Die derzeitig gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2021 auf Basis der Betriebsabrechnung 2020 für das Jahr 2022 festgesetzt.
Mit Urteil vom 03.05.2021 hat das OVG Lüneburg (9 KN 162/17, BeckRS 2021, 28078) in einem Normenkontrollverfahren die Teilnichtigkeit der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Göttingen festgestellt. Die Unwirksamkeit beruht im Wesentlichen auf einem (beachtlichen) Kalkulationsfehler, der darin liegt, dass einrichtungsfremde Kosten nicht in dem gebotenen Umfang ausgesondert wurden.
Nach Prüfung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lüneburg ist festzustellen, dass das genannte Urteil Anpasssungen in der Betriebsabrechnung ab 2021 erfordert.
Aufgrund der oben beschriebenen Anpassungen und der sich kumulierenden positiven Vorträge aus den Vorjahren wird eine Senkung der Gebührensätze von rd. 40% empfohlen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Den Anlagen 4 und 5 sind der Gebührenanpassung entsprechende Berechnungsbeispiele und die Satzungsänderung zu entnehmen.
Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25% verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2021 – Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2021 – Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2023 Anlage 4: Berechnungsbeispiel Gebührenanpassung Anlage 5: 4. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS – ) vom 21.12.2017 in der z.Zt. geltenden Fassung
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2021 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zugestimmt. Die Gebühren werden gemäß beigefügter Satzungsänderung um rd. 40% gesenkt.
Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 4. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS – ) vom 21.12.2017 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 21.12.2021 wird zugestimmt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |