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Vorlage - VO/10384/22  

 
 
Betreff: Fortsetzung des Programms "Produktion+" jetzt "Innovation+" zur KMU-Förderung für den Zeitraum 2023-2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
14.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
20.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Lüneburg hat unter Beteiligung der Hansestadt Lüneburg und weiterer Kommunen sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) in der laufenden EU-Förderperiode (2014-2022) sehr erfolgreich das KMU-Programm „Produktion+“ zum Wissens- und Technologietransfer eingeführt sowie umgesetzt.

 

Das Programm „Produktion+“ unterstützt Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes beim Einstieg in neue Technologien. Die Wettbewerbsposition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird nachhaltig verbessert und löst damit positive Arbeitsplatzeffekte (Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe) aus.

 

Der städtische Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 die weitere Umsetzung des Programms „Produktion+“ und eine damit verbundene Bezuschussung in Höhe von bis zu 10.000 € jährlich (insgesamt 35.000 €) beschlossen (VO/9173/20).

 

Im Interesse einer Fortsetzung des Programms "Produktion+" jetzt „Innovation+“ wird hiermit eine Antragstellung für die folgende Förderperiode, d.h. bis zum 31.12.2027, vorgeschlagen.

 

Ziel des Programms „Innovation+“ ist eine Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Anwendung von neuem Wissen und neuen Technologien. Hierfür erhalten KMU eine qualifizierte und passgenaue Beratungs- und Umsetzungsunterstützung. Durch den Wissens- und Technologientransfer werden Innovationen von Produkten und Prozessen in Unternehmen befördert, beschleunigt und erleichtert.

 

Hierdurch sollen Wertschöpfung und nachhaltige Arbeitsplatzeffekte ausgelöst werden. In den ersten beiden Programmphasen, seit April 2016, konnten bislang 45 Unternehmen im Landkreis Lüneburg von einer qualifizierten Unterstützung ausgewählter Technologieexperten im Rahmen von "Produktion+" profitieren. Laut Selbstauskunft der begleiteten Unternehmen war damit eine Kostenreduktion um 265.000 €/Jahr verbunden. Ferner konnten zusätzliche Fördermittel für Innovationen und Digitalisierungsprojekte im Umfang von rund 770.000 eingeworben werden.

 

Die durch "Produktion+" bisher unterstützten 45 Unternehmen verteilen sich auf die Branchen Verarbeitendes Gewerbe (15), Handwerk (10), Handel (8), Gesundheit (5) und Dienstleistungen (7). In 36 Fällen ging es um Themen der Digitalisierung und Prozessinnovation, in den verbleibenden 9 Fällen wurden Innovationen wie neue Produkte oder Produktionsverfahren befördert. Für die qualifizierte Begleitung durch Technologieexperten sind dabei 213.300 € eingesetzt worden.

 

Der Landkreis Lüneburg kooperiert bei der Umsetzung des Projektes "Produktion+" seit April 2016 mit dem Landkreis Emsland sowie mit der Region Hannover. Die Kooperation soll auch in der laufenden Förderperiode fortgeführt werden.

 

Für den Landkreis Lüneburg wird über die Planung von „Innovation+“ für die dritte Programmlaufzeit (60 Monate) von Ausgaben in Höhe von insgesamt ca. 212.500 ausgegangen. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt danach ca. 85.000 (40 %). Dies bedeutet, das kommunale Kofinanzierungsmittel in Höhe von 17.000 /Jahr aufgewendet werden müssten. Hiervon übernimmt der Landkreis Lüneburg 50 % = 8.500 /Jahr. Die zweite Hälfte der kommunalen Kofinanzierung erfolgt durch die Städte, Einheits- und Samtgemeinden.

 

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt sich an der kommunalen Kofinanzierung von „Innovation+“ mit einem Anteil von jährlich bis zu 10.000 (insgesamt 50.000 €) zu beteiligen. Durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel können über die gesamte Programmlaufzeit 44 Förderfällen, d.h. ca. 9 pro Jahr, realisiert werden.

 

 


 

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Folgenabschätzung:

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 10.000 p.a.

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  22020

 Produkt / Kostenträger:  57100102

 Haushaltsjahr:   2023-2027

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Für die Fortsetzung des Programms „Produktion+“ jetzt „Innovation+“ werden im Rahmen der EU-Förderperiode 2023-2027 jährlich 10.000 € (insgesamt 50.000 €) zur Verfügung gestellt.