Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2021 und Gebührenbedarfsberechnung 2023
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2021 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 154 T€ aus.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2021 auf Basis der Betriebsabrechnung 2020 für das Jahr 2022 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Die im Rahmen der Corona-Krise erlassenen städtischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der städtischen Gewerbebetreibenden im Marktwesen, siehe Vorlagen VO/8941/20-1, VO/9157/20, VO/8941/20-2, VO/8941/20-3 und VO/8941/20-4 sowie deren zugehörigen Gremienbeschlüsse, aber auch der durch die geltenden Verordnungen erzwungene (Teil-) Ausfall von Märkten haben sich bei der Ermittlung der Betriebsabrechnung 2021 und bei der Prognose für 2022 durch teilweise ausbleibende Erlöse bemerkbar gemacht. Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung wurde im Rahmen der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2023 angenommen, dass die Veranstaltungen bzw. Märkte in gewohnter Form wieder stattfinden können.
Pandemiebedingt sind die Kosten im Energiebereich verhältnismäßig gering ausgefallen. Die Annahme, dass die Märkte wie gewohnt statt finden sowie der weiterhin angespannten Situation in der Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise lassen die Prognose im Energiekostenbereich für 2023 wieder auf ein höheres Niveau ansteigen. Wie sich das in den nächsten Jahren weiter entwickelt, ist zur Zeit noch nicht prognostizierbar.
Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht anzupassen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2021 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2021 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2023
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2021 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2023 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
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