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Sachverhalt:
Mit der Beschlussvorlage VO/9616/21 wurde in der Verwaltungsausschuss-Sitzung am 22.07.21 der Finanzierungsbedarf des SCHUBZ e.V. für die Jahre 2021 bis 2026+ gemäß des Papiers „Zukunftsoffensive SCHUBZ 2026 + X“ des Fördervereins des SCHUBZ vorgestellt. Es wurde beschlossen, dem SCHUBZ e.V. für 2021 zur Sicherstellung der Geschäftsführungsstelle bzw. des Geschäftsbetriebes einen zusätzlichen Zuschuss i.H.v. 10.000 € zu gewähren.
In der Vorlage wurde zudem ausgeführt, dass bezüglich der Neuausrichtung des SCHUBZ und der damit verbundenen Sicherstellung der Finanzierung ab 2022 ff ab Herbst 2021 weitere Gespräche zwischen dem Förderverein, der Hansestadt Lüneburg als Träger des SCHUBZ sowie dem Landkreis Lüneburg als Zuschussgeber erfolgen.
Aufgrund der angespannten Personalsituation sowohl beim Landkreis als auch bei der Hansestadt Lüneburg konnten diese Gespräche nicht so schnell aufgenommen werden wie geplant. Hinzu kam, dass das SCHUBZ bzw. der Förderverein sich zwischenzeitlich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Gründung einer gGmbH mit dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg und dem Förderverein als Gesellschafter nicht die zukunfts-sicherndere Organisationsform wäre, um einerseits das Haftungsrisiko zu reduzieren und andererseits die Finanzierung des SCHUBZ abzusichern.
Im letzten Gespräch zwischen Geschäftsführung, dem Vorstand des Fördervereins, dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg am 13.10.22 wurden die Argumente für und wider der Gründung einer gGmbH mit einander erörtert. Im Ergebnis waren sich die Beteiligten einig, dass die Gründung einer gGmbH mit den Gesellschaftern Hansestadt und Landkreis Lüneburg keine Vorteile für das SCHUBZ bringen würde. Im Gegenteil würde diese nur zusätzliche Kosten verursachen und das SCHUBZ hinsichtlich seiner Autonomie einschränken, da dann bestimmte Entscheidungsbefugnisse bei Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung lägen und Weisungsbeschlüsse der Gesellschafter erforderlich wären. Auch die Sicherstellung des Geschäftsbetriebes des SCHUBZ im Sinne einer Ausfallbürgschaft durch die Gesellschafter wäre nicht gewährleistet, da dies nicht zulässig sei.
Dem Vorstand des Fördervereins ist in erst Linie wichtig, vom Haftungsrisiko entlastet zu werden. Hierfür könnte dennoch eine gGmbH gegründet werden, jedoch ohne Hansestadt und Landkreis Lüneburg als Gesellschafter. Alleiniger Gesellschafter wäre dann der Förderverein. Analog zu den Verfahrensweisen bei den kommunalen Beteiligungsgesellschaften könnte die längerfristige Finanzierung des SCHUBZ durch eine Zuschussvereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren sichergestellt werden. Diese Überlegungen sind jetzt noch weiter zu besprechen und müssten dann in einer entsprechenden Zuschussvereinbarung münden, die zur Beschlussfassung vorgelegt werden würde.
Der Förderverein hat in dem Papier zur Zukunftsoffensive dargelegt, welche zusätzlichen Mittel erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb aufrecht halten zu können. Neben den für 2021 gewährten 10.000 € wurden danach weitere 10.000 € je von Hansestadt und Landkreis Lüneburg für 2022 geltend gemacht. Die Hansestadt Lüneburg hat die vom SCHUBZ geltend gemachten zusätzlichen Mittelbedarfe bereits zum Haushalt 2022 in die Finanzplanung aufgenommen. Da eine neue Zuschussvereinbarung wie oben vorgestellt noch nicht vorliegt, wäre für 2022 nun noch ein Beschluss herbeizuführen, dass die Hansestadt Lüneburg diesen besagten Zuschuss über insgesamt 20.000 € nun auch gewährt und auszahlt. Das SCHUBZ hat bereits auf seine Liquiditätsprobleme hingewiesen und ist in diesem Jahr zwingend auf diese Mittel angewiesen. Ein entsprechender Beschluss ist auch vom Landkreis Lüneburg noch zu fassen, damit auch der Anteil des Landkreises an die Hansestadt Lüneburg gezahlt werden kann.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 20.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 56160 Produkt / Kostenträger: 24300102 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Papier „Zukunftsoffensive SCHUBZ Umweltbildungszentrum 2026 + X“ des Fördervereins vom 15.05.21
Beschlussvorschlag: Dem Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V. wird für 2022 von der Hansestadt Lüneburg ein zusätzlicher Zuschuss i.H.v. 20.000 € zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebes gemäß des Papieres „Zukunftsoffensive 26 + X“ vom 15.05.21 gewährt.
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