Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2021 und Gebührenbedarfsberechnung 2023
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2021 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 72,1 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2019 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 794 T€.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2021 auf Basis der Betriebsabrechnung 2020 für das Jahr 2022 festgesetzt.
Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Die Beisetzungszahlen sind nach Aussage des Friedhofsleiters 2021 leicht auf 512 Beisetzungen gestiegen. Auch 2022 werden die Beisetzungen mit ca. 510 insgesamt stabil bleiben. Die Urnenbestattung bleibt mit rund 70 % die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen steigt dabei stetig an und insbesondere die Baumgräber bekommen dabei immer mehr Gewicht (bereits 127 bis Okt. 2022 zu 135 in 2021 und 90 in 2020). Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider. Vom Jahr 2022 ausgehend sollten die Beisetzungszahlen auch 2023 mindestens zu halten sein.
Die Hansestadt Lüneburg plant im Rahmen der Neuaufstellung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung (zum 01.01.2023 geplant) vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber auch auf den kleinen Friedhöfen und Rasengräber zukünftig als verlängerbare Wahlrasengräber anzubieten. Zudem sollen neue Grabarten wie Gemeinschaftsgrabanlagen mit Namensnennung als pflegeleichte Alternative zu Baumgräbern ausgebaut und die Gebühr gesenkt, sowie die Reihengräber durch Wiesengräber mit Namensnennung ersetzt werden. Des Weiteren soll es in Zukunft möglich sein, Baumgräber auch für 1 Urne oder als „Familiengräber“ mit mehr als 2 Urnen erwerben zu können. Dafür wird die Gebühr für jeweils eine Stelle erhoben und nicht mehr wie bisher für 2 Stellen pauschal. So wird den Nutzern ein bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht. Geprüft wird die Möglichkeit Baumgräber auch für Erdbeisetzungen anbieten zu können.
Mit Einführung neuer Grabarten wird es notwendig, die Friedhofsgebührensatzung ebenso anzupassen, sowie vorhandene Gebühren dem Markt anzugleichen. Das Baumgrab wird deutlich teurer werden und damit zu anderen Kommunen vergleichbare Gebühren erhalten. Dagegen werden Gemeinschaftsgräber mit Namensnennung günstiger, die durch die Einführung Baumgräber 2018 fast vollständig zum Erliegen kamen. Einzelne Gebühren werden ganz entfallen oder in andere Gebühren integriert. So entfallen zukünftig die Gebühren für die Deko in den Kapellen. Grabmalgenehmigungen werden zukünftig mit dem Nutzungsrecht erhoben. Entgelte für gärtnerische Vorarbeiten werden zukünftig nur noch berechnet, wenn dies durch die Nutzer beauftragt wird, dafür dann auf allen Friedhöfen und nicht nur auf dem Waldfriedhof. Insgesamt soll damit ein dem Bedarf der heutigen Nutzer angepasstes Angebot geschaffen werden. Die Friedhofssatzung wird/wurde am 07.12.2022 dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt und soll im Dezember noch vom Rat genehmigt werden (Vorlage VO/10271/22).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Anlage 1: Betriebsabrechnungsbogen 2021 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnungsbogen 2021 (BAB) Teil 2 Seite 1/2 Anlage 3: Betriebsabrechnungsbogen 2021 (BAB) Teil 2 Seite 2/2 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2023
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2021 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden gem. VO/10271/22 angepasst.
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