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Vorlage - VO/10358/22  

 
 
Betreff: Haushaltsplanentwurf 2023 - Ordnung und Verkehr, Mobilität, Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart  03 - Steuerung und Service
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Entscheidung
30.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die das Themenfeld Mobilität betreffenden Haushaltsansätze finden sich in den Budgets der Bereiche 32/Ordnung sowie 35/Mobilität. Bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen ist zusätzlich der Bereich 72/Straßen- und Ingenieurbau beteiligt.

 

I. Haushalt des Bereichs 32 für 2023 mit Bezug zur Mobilität

 

In der folgenden Tabelle werden Ansätze mit Bezug zu Mobilitätsthemen aus dem Bereich 32 – Ordnung und Verkehr aufgelistet.

Diese finden sich in den Produkten „546001 – Parkhäuser und öffentliche Parkplätze“, „122018 – Verwarnungen und Verkehrsordnungswidrigkeiten“ und „122007 -  Straßenverkehr“ wieder.

 

Ergebnishaushalt

Ansätze 2023

Parkraumbewirtschaftung

Erträge aus Parkraumbewirtschaftung

1.250.000

Aufwendungen für die Parkscheinautomaten

-146.000

Erträge Bewohnerparkausweise

50.0000 €

 

 

Erträge Parkhäuser (FB 8)

 

Rathaus

501.000 €

Bahnhof

492.000 €

Lüneparken

500.000 €

 

 

Ordnungsrechtliche Maßnahmen

 

Verkehrsordnungswidrigkeiten

800.000

Verkehrsrechtliche Anordnungen

60.000 €

 

 

II. Haushalt des Bereichs 35 für 2023

 

1. Investitionen

 

In der folgenden Tabelle wird der investive Haushalt des Bereichs 35 – Mobilität vorgestellt:

 

Investitionsprogramm

Gesamtkosten

Förderung /

Fremdmittel

Eigenanteil

01-541-029 Lichtsignalanlagen

-70.000 €

 

-70.000 €

01-547-321 Rad- und Busbeschleunigung

-80.000 €

 

-80.000 €

01-547-322 Mobilitätsstationen

-10.000 €

 

-10.000 €

 

2. Ergebnishaushalt

 

In der folgenden Tabelle werden alle geplanten Maßnahmen des Ergebnishaushalts 2023 aus dem Bereich 35 – Mobilität aufgelistet:

 

Ergebnishaushalt

Gesamtkosten

Förderung /

Fremdmittel

Eigenanteil

Förderung des Radverkehrs

Kooperationsvereinbarung mit dem LK

"Radverkehrsförderung (RVF) 3.0" (Abbau Radverkehrshindernisse).

-20.000 €

15.000 €

„Radverkehrs-förderung 3.0“

-5.000 €

Stadtradeln

-10.000 €

 

-10.000 €

StadtRAD

-314.000 €

75.000 €

Zuschüsse der Partner

-239.000 €

Öffentlichkeitsarbeit

-2.000 €

 

 

Förderung des Stadtbusverkehrs

Finanzierung ASM

-95.000 €

 

-95.000 €

Öffentlichkeitsarbeit

-5.000 €

 

-5.000 €

Bahnhofsentwicklung

Bahnhofsentwicklung

-20.000 €

 

-20.000 €

Lichtsignalanlagen

Wartungsvertrag YUNEX

-280.000 €

 

-280.000 €

Strom

-65.000 €

 

-65.000 €

Verschiedenes

-6.500 €

 

-6.500 €

Ganzheitliche Verkehrskonzepte

Verkehrstechnische Untersuchungen, Gutachten und Konzepte

-120.000 €

 

-120.000 €

Fahrbahnmarkierungen

-40.000 €

 

-40.000 €

Daten zur digitalen Unterstützung der Verkehrsplanung

-20.000 €

 

-20.000 €

Öffentlichkeitsarbeit

-30.000 €

 

-30.000 €

Innenstadtlogistik

Mikro Depot

-13.000 €

5.000 €

-8.000 €

Mobilitätszentrale

Miete und Betrieb

-250.000 €

125.000 €

-125.000 €

Öffentlichkeitsarbeit

-5.000 €

 

-5.000 €

Sonstiges

Aus- und Fortbildung einschl. Reisekosten

-10.000 €

 

 

Büromaterialien

-1.500 €

 

 

 

 

III. Haushalt Bereich 72 für 2023 mit Bezug zur Mobilität

 

Im Folgenden werden die Mittel Bereich 72 – Straßen- und Brückenbau, Geodaten mit Mobilitätsbezug vorgestellt:

 

 

Gesamtkosten

Förderung /

Fremdmittel

Eigenanteil

Radwege

Unterhaltungsmaßnahmen

- 75.000 €

 

- 75.000 €

Radverkehr

01-541-501 Radwege

Ungebundene Wegedecken / Verbindungswege

- 250.000 €

 

- 250.000 €

01-541-516 Fahrradstraßenring

Hier 3. BA

Altenbrückertorstraße

-450.000 €

 

-450.000 €

Straßen, Wege und Plätze

01-541-140 An der Soltauer Bahn (BÜ-Olympic)

- 170.000 €

 

- 170.000 €

01-541-128 Alter Hessenweg

-300.000 €

 

-300.000 €

01-541-129 Schomakerstraße

(Verkehrsberuhigung)

-100.000 €

 

-100.000 €

01-541-002 Straßen und Wege

Grundsanierung Gehwege allgemein

-150.000 €

 

-150.000 €

Haupterschließungsmaßnahmen

01-541-508 Soltauer Allee,

5. BA ff. (Radroute 9)

In der Süßen Heide - Osterwiese

-400.000 €

 

-400.000 €

01-541-060 Dahlenburger Landstraße, 4. BA LUCIA (Radroute 5)

(Pulverweg – Am Ziegelkamp)

-500.000 €

300.000 €

-200.000 €

01-541-515 Bleckeder Landstraße,

1. BA (Radroute 8)

In 2023 nur Planung

-150.000 €

 

-150.000 €

01-541-514 Artlenburger Landstraße, 1. BA (Radroute 3)

Planung (Radweg und Fahrbahn, Ost-umgehung Bültenweg / OE Adendorf)

-50.000 €

 

-50.000 €

Brücken/Sonderbauwerke

01-541-125 Brücke Soltauer Bahn

In 2022 und 2023 nur Planung

-40.000 €

 

-40.000 €

01-541-127 Radwegbrücke Lüner Rennbahn/Arena

-1.500.000 €

1.200.000 €

- 300.000 €

Bushaltestellen:

01-547-301 Grunderneuerung Bushaltestellen

Haltestellenprogramm 2023

- 430.000 €

260.000 €

- 170.000 €

 

 

IV. Haushalt 2023 der Stabsstelle 06 - Bauverwaltungsmanagement - mit Mobilitätsbezug

 

Investive Mittel der Stabsstelle 06 mit Mobilitätsbezug sind aus Städtebaufördermitteln über das Sanierungsgebiet Kaltenmoor vorhanden.  Die bestehende Planung sieht die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße vor (vgl. VO/10022/22).  Die Anregungen aus der Anwohner:innenversammlung vom 09.11.2022 sollen möglichst in die bestehende Planung eingearbeitet werden. Wegen der eventuellen Überplanung ist ein valider Kostenansatz derzeit nicht bezifferbar.

 

Aus dem Förderprogramm „Grünband Innenstadt“ stehen im Bedarfsfall Mittel für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Engpasssituation in der Neuetorstraße zur Verfügung (vgl. VO/10067/22). Die Verwaltung bewertet derzeit die vom beauftragten Planungsbüro vorgelegte Variante, die den Schwerpunkt auf eine sichere Radverkehrsführung legt.

 

 

V. Fazit

Im Rahmen des Radwegeprogramms strebt die Hansestadt Lüneburg zentrale Empfehlungen aus dem PGV-Gutachten zur „Radverkehrsstrategie 2025“ umzusetzen. Dabei ist die Planung auf den Fahrradring, die Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und Wilschenbruch über die Soltauer Bahn, wie auch die Hauptrouten 3 (Adendorf), 5 (Hagen/Dahlenburger Landstraße), 7 (Reppenstedt), 8 (Bleckeder Landstraße) und 9 (Häcklingen/Rettmer) fokussiert. Des Weiteren soll nach Beendigung der Baumaßnahem Uelzener Straße der Verkehrsversuch zum Einbahnstraßen-Paar Uelzener und Soltauer Straße in 2023 umgesetzt werden.

 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (adfc) empfiehlt 30 € pro Einwohner:in und Jahr als Investition in den Radverkehr. Laut dem „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ sollte pro Person und Jahr 13 bis 18 Euro in den Radverkehr investiert werden. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen im Haushalt des Bereichs 35 – Mobilität mit 424.000 € ein Betrag von gut 5 € pro Einwohner:in für die direkte Radverkehrsförderung und im Bereich 72Straßen- und Brückenbau, Geodaten mit 3,725 Mio. € ein Betrag von knapp 47 € pro Einwohner:in für den Radverkehr. Die Planung für Lüneburg liegt damit weit oberhalb beider Empfehlungen der zu tätigenden Investitionen für nachhaltige Radverkehrsentwicklung

 

Hinweis: Bitte bringen Sie zur Sitzung Ihre Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2023 mit.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+ / -

Die vorgestellten Maßnahmen tragen vornehmlich der Förderung des Radverkehrs und einer nachhaltigen Mobilitätswende bei. Neben negativen Auswirkungen aufgrund der Baumaßnahmen und des Materialeinsatzes, wird durch die Förderung eine insgesamt positive Bilanz erwartet.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die vorgestellten Maßnahmen sind Teil einer Entwicklung zur Mobilitätswende und somit ein Beitrag zur Nachhaltigen Stadt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Mit den vorgestellten Maßnahmen wird die aktive Mobilität und somit die Gesundheit der Verkehrsteilnehmenden gefördert.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Die aktive Mobilität ist die günstigste unter den verfügbaren Mobilitätsformen, somit ist die Förderung der entsprechenden Infrastruktur auch ein Beitrag für weniger Ungleichheit.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+ / -

Mit der Schaffung neuer Infrastruktur sind immer neue Emissionen verbunden. Diese werden aber als Investition in eine Infrastruktur für nachhaltige Verkehrsträger gesehen.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 228 €

 

Anlagen:

Keine

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Freiwillige Leistungen HHPl 2023_Stand 03.11.2022__MobilitätsA (209 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die aufgeführten Ansätze des Bereiches 32 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der für das Jahr 2023 aufgeführten Maßnahmen zur Entwicklung der Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur.

 

Geänderter Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 30.11.2022:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die aufgeführten Ansätze der Bereiche 32, 35 und 72 zur Kenntnis.