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Vorlage - VO/10351/22  

 
 
Betreff: Haushaltsentwurf 2023 - Bereich Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zabel, Anke
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Zabel, Anke
Beratungsfolge:
Schulausschuss
15.11.2022 
Sitzung des Schulausschusses (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung zugesandt. Für die weiteren Mitglieder steht der Entwurf des Haushaltsplanes online zur Verfügung.

 

Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushalts. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.

 

Den Fachbereichen Soziales und Integration sowie Familie und Bildung sind 6 Teilhaushalte zuzuordnen:

1. Teilhaushalt: 50010 Service und Finanzen

2. Teilhaushalt: 51000 Soziale finanzielle Hilfen

3. Teilhaushalt: 52000 Soziale Dienste

4. Teilhaushalt: 53000 Frühkindliche Bildung und Betreuung

5. Teilhaushalt: 54000 Integration und Teilhabe

6. Teilhaushalt: 55000 Schulen

 

 

Im hier relevanten Teilhaushalt 55000 – Schulen – sind folgende Produkte abgebildet:

 

a)      Produkt 211001   Grundschulen

b)      Produkt 216001   Oberschulen

c)      Produkt 217001    Gymnasien

d)      Produkt 218001   Gesamtschulen

e)      Produkt 221001   Förderschule

f)       Produkt 243001   Sonstige schulische Aufgaben

g)      Produkt 244001   Kreisschulbaukasse

 

Den Schulen werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung Pauschalmittel bereitgestellt. Über die Verwendung der Mittel wird in den Gremien der Schulen eigenverantwortlich entschieden.

 

Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass diese Pauschalmittel jährlich der aktuellen Schülerzahl angepasst werden.

 

Die anfallenden Zweckausgaben im Bereich der Schulen (außer Grundschulen) werden im Rahmen des Finanzvertrages vom Landkreis Lüneburg in Höhe von 80 % erstattet. Im Bereich der investiven Sondermaßnahmen verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 25 % bei der Hansestadt Lüneburg.

 

Größere finanzielle Veränderungen bei den einzelnen Produkten werden in einem mündlichen Vortrag der Verwaltung gesondert erläutert. Ebenso wird auf die Liste der freiwilligen Leistungen eingegangen.

 

Ggf. noch anstehende Änderungen werden als Tischvorlage zur Kenntnis vorgelegt.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8- HH-Plan 2023_Veränderungsliste (28 KB)      
Anlage 2 2 TOP-HH-Plan 2023_Stellungnahme Anfrage Herr Soldan (118 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2023 (ggf. mit den Ergänzungen der Tischvorlage) zustimmend zur Kenntnis.