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Vorlage - VO/10346/22  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2023 im Baudezernat - Fachbereich Gebäudewirtschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  DEZERNAT VI
   DEZERNAT V
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft verwaltet rund 200 Gebäude mit dazugehörigen Außenanlagen (u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Stadtteilhäuser, Verwaltungsgebäude, Rats- und Jugendbücherei) sowie unbebaute städtische Liegenschaften. Aufgabe ist zum einen die Verwaltung des Gebäude- und Flächenbestandes und zum anderen die optimale Bewirtschaftung. Zu der Bewirtschaftung gehört neben dem Gebäudeservice und dem Reinigungsmanagement auch das kommunale Energiemanagement.

 

Der technische Bereich ist zuständig sowohl für die Sicherstellung von Wartungs-, Instandhaltungsarbeiten und der Bauunterhaltung als auch für die Durchführung der Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie für die gebäudespezifische Betreiberverantwortung.

 

Als Dienstleistungseinheit betreffen die vom Fachbereich Gebäudewirtschaft verwalteten Finanzmittel nicht nur die Teilhaushalte des Baudezernats, sondern die der gesamten Stadtverwaltung.

 

Die in den diversen Teilhaushalten angesprochenen – und vom Fachbereich Gebäudewirtschaft betreuten – Kostenarten sowie die Aufteilung der Kosten auf die Gebäudegruppen werden in der Sitzung des Ausschusses präsentiert und können sowohl der Anlage 1 als auch dem Haushaltsentwurf entnommen werden.

Der Ergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudewirtschaft umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur baulichen Unterhaltung und zur Bewirtschaftung der Gebäude im städtischen Eigentum bzw. in städtischer Nutzung. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Mieten, Energieversorgung, Bauunterhaltung, Reinigung sowie die Grundabgaben und Versicherungsbeiträge.

 

Zu den Erträgen gehören u.a. die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Gestattungen sowie die Entgelte für die Nutzung der städtischen Parkhäuser und die Erstattungen des Landkreises für die Aufwendungen der Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber.

 

Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 41,83 Mio.€ (2022: 21,6 Mio.€). Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 5,05 Mio.€ (2022: 5,30 Mio.€). Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt von 36,78 Mio.€ (2022: 16,29 Mio.€). Das erhöhte Aufwandsvolumen ist insbesondere auf die Kostensteigerung im Rahmen der Energieversorgung sowie der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zurückzuführen.

 

Das geplante Investitionsvolumen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft beträgt für das Jahr 2023 insgesamt 24,50 Mio.€ (2022: 17,64 Mio.€). Abzüglich der zu erwartenden Einzahlungen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse sowie aus Zuwendungen von Bund und Land von insgesamt 5,60 Mio.€ (2022: 6,09 Mio.€) errechnet sich ein Netto-Auszahlungsvolumen von 18,9 Mio.€ (2022: 11,54 Mio.€). Das Investitionsvolumen 2023 berücksichtigt die Neuveranschlagung von Haushaltsausgaberesten sowie investive Ansätze zur Herrichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften. Sofern die Haushaltsausgabereste und die Ansätze für Gemeinschaftsunterkünfte nivelliert werden, ist ein Investitionsvolumen von rd. 15,95 Mio.€ zu verzeichnen. Die Verteilung auf die Einzelmaßnahmen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Insgesamt errechnet sich für das Haushaltsjahr 2023 ein Gesamtausgabebudget, bestehend aus den Aufwendungen des Ergebnishaushalts und den geplanten Investitionen, von insgesamt 66,33 Mio.€ (2022: 39,24 Mio.€), welches vom Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet wird.

 

Die Ansätze des Fachbereichs Gebäudewirtschaft werden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ausführlich erläutert.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Bau- und Sanierungsvorhaben nur bei entsprechenden personellen Kapazitäten innerhalb der vorgesehenen Zeitplanung umgesetzt werden können. Bei der Projektumsetzung werden die Maßnahmen an Schul- und Kita-Liegenschaften sowie Gemeinschaftsunterkünfte prioritär behandelt. Anschließend folgen Maßnahmen an Sporteinrichtungen und Verwaltungsgebäuden sowie sonstiger Infrastruktur. Dabei werden sicherheitsrelevante Bedarfe vorrangig bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung von Maßnahmen, für die Zuwendungen von Bund oder Land gewährt werden, sofern hierbei Umsetzungsfristen zu beachten sind.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-/-

Keine Auswirkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

-/-

Keine Auswirkungen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

-/-

Keine Auswirkungen

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

-/-

Keine Auswirkungen

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

-/-

Keine Auswirkungen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

-/-

Keine Auswirkungen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

-/-

Keine Auswirkungen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

-/-

Keine Auswirkungen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

-/-

Keine Auswirkungen

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Haushaltsplanentwurf 2023

 investiv 24,5 Mio.€ / konsumtiv 41,83 Mio.€

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja: Inhalt der Finanzberatung

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr: 2023 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen: investiv 5,6 Mio.€ / konsumtiv 5,05 Mio.€

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 – Ergebnishaushalt 2023 – Aufteilung nach Gebäudegruppen und Kostenarten

Anlage 2 – Investitionsprogramm 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 – Ergebnishaushalt 2023 – Aufteilung nach Gebäudegruppen und Kostenarten (48 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 – Investitionsprogramm 2023 (69 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplanentwurf 2023 für die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschafteten Teilfinanz- und Teilergebnispläne wird zur Kenntnis genommen.