Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll ein Sachstandsbericht zur Förderung der Sireneninfrastruktur in der Hansestadt Lüneburg gegeben werden. Auf die Ausgangsvorlage VO/9700/21 wird insoweit Bezug genommen.
Bereits mit der Vorankündigung der Fördermöglichkeiten hatten Verwaltung und Feuerwehr Lüneburg begonnen, die Sireneninfrastruktur in der Hansestadt Lüneburg neu und unter Berücksichtigung der aktuellen Technik zu planen.
Gegenstand der Förderung ist der Aufbau bzw. die Ergänzung des Warnnetzes durch neue Sirenen, die mittels Digitalfunk BOS gesteuert werden können sowie die Ausrüstung vorhandener Sirenenanlagen mit Sirenensteuerungsempfängern.
Für die Förderung der Sireneninfrastruktur und die perspektivische Anbindung an das Modulare Warnsystem (Mo-WaS) über den Digitalfunk BOS werden bis Ende 2024 bundesweit Mittel zur Verfügung gestellt.
Bekanntermaßen wurde der Fördermittelantrag der Hansestadt Lüneburg aus dem Jahr 2021 abschlägig beschieden und für das Jahr 2022 (über den Landkreis Lüneburg) erneut ein Antrag gestellt. Erneut wurde dieser durch den Bund nicht berücksichtigt. Die genauen Gründe oder die Ablehnungsbescheide im Wortlaut liegen noch nicht vor.
Kommunen, welche hier keine Fördermittel erhalten haben, werden automatisch in das selbst auferlegte Förderprogramm durch das Land Niedersachsen aufgenommen. Da hier dieselben Kriterien wie bereits bei der Bundesförderung zu Grunde gelegt werden, wurde auch hier die Hansestadt Lüneburg nicht berücksichtigt. Eine erneute Antragstellung im Jahr 2023 wird angestrebt.
Die Planungen zur Errichtung der Sireneninfrastruktur innerhalb der Hansestadt Lüneburg sind bereits weit fortgeschritten. Ein erster Entwurf eines sogenannten Beschallungsplanes zur Darstellung geeigneter Sirenenstandorte liegt der Verwaltung vor. Weiterhin sollen die möglichen Gebäude gemeinsam mit dem Fachbereich 8 begangen werden um eine unkomplizierte Installation der Sirenen durchführen zu können und um die Prüfungen auf Statik und Elektroversorgung einzuleiten.
Aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen starken Auslastung des Fachbereiches 8 konnte bisher noch keine Begehung der möglichen Gebäude stattfinden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Bevölkerungswarnung aus den in der Vorlage VO/9700/21 genannten Gründen auch unabhängig von Bundes- oder Landesfördermitteln sichergestellt werden muss. Daher sollen die bereits verfügbaren eigenen Haushaltsmittel im Produkt Katastrophenschutz (12800102-Bevölkerungswarnung) wie folgt eingesetzt werden:
- Übertragung der in 2022 verfügbaren Haushaltsmittel i.H.v. 100.000 € auf 2023 - Nutzung der in 2023 geplanten Haushaltsmittel i.H.v. 100.000 € sowie - Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung nach Haushaltsgenehmigung 2023 für die Auszahlung im Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 100.000 € Somit würde das Vergabeverfahren zur Errichtung einer Sireneninfrastruktur innerhalb der Hansestadt Lüneburg nach Haushaltsgenehmigung 2023 beginnen. Der Abschluss der Arbeiten wird dann im Haushaltsjahr 2024 erwartet. Somit stünden im Jahr 2024 insgesamt 300.000 € für die Sireneninfrastruktur zur Verfügung. Nach heutigem Stand wird die Gesamtsumme als auskömmlich betrachtet.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 126 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 300.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein - Teilhaushalt / Kostenstelle: 12800102-Bevölkerungswarnung Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2022-2024
e) mögliche Einnahmen: ggf. Fördermittel, je nach Bewilligung des Antrages
Anlagen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt für die weiteren Gremienberatungen entsprechend des Verwaltungsvorschlages zu verfahren.
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