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Betreff: |
Beratungen zum Haushalt 2023 - Förderung des Sports |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Britta Herrschaft |
Federführend: | 05S - Sport |
Beteiligt: | DEZERNAT V |
Bearbeiter/-in: | Herrschaft, Britta |
| Bereich 50 - Service und Finanzen |
| | | Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen | | | | Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit | | | | Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Sachverhalt: Für die Haushaltsplanung 2023 werden dem Ausschuss für Sport die Planungen des Ergebnishaushalts und des Investitionshaushalts aus dem Budget der Stabsstelle 05 S – Sport der Produkte 421 001 "Förderung des Sports" und 424 001 „Sportstätten und Bäder“ zur Beratung vorgelegt. I. ERGEBNISHAUSHALT Im Ergebnishaushalt sind neben den üblichen Haushaltsansätzen vor allem die Transferaufwendungen zur Förderung des Sports für die Lüneburger Sportvereine nach den Jahren der Corona-Pandemie und in Zeiten der Energiekrise von existenzieller Bedeutung. Mit diesen als direkten Zuschüssen gezahlten freiwilligen Leistungen werden seit vielen Jahren die Sportvereine der Hansestadt Lüneburg für die Übernahme der gesellschaftlichen Aufgaben in der Organisation von Angeboten der Themenbereiche Sport, Bewegung und Gesundheit unterstützt. Die Ansätze in diesem Bereich sollen ab 2023 durch eine Förderrichtlinie beschrieben werden, die aktuell durch die Stabsstelle 05 S – Sport für die politische Beratung und Beschlussfassung vorbereitet wird. Die Mittel des Ergebnishaushalts sollen auch im HHJ 2023 wieder folgendermaßen zweckgebunden verwendet werden: I. | Übungsleiterförderung | 124.400,00 € | | II. | Förderung des Behindertensports | 2.600,00 € | | III. | Sportjugendförderung | 25.600,00 € | | IV. | "Sportfördertopf" - Zuschüsse an Sportvereine | 50.000,00 € | | V. | Übernahme der Gebühren für Straßenreinigung | 2.500,00 € | | VI. | Bauliche Unterhaltung der Sporthalle Ochtmissen | 10.000,00 € | | VII. | Förderung des Ferienschwimmens | 11.000,00 € | | VIII. | Aktion „Erstklässler in die Vereine“ | 10.000,00 € | | IX. | Ansatz Kosten Kurse Übungsleiter | 5.000,00 € | | X. | Differenzausgleich (ggf. Ausfall des Landkreises) | 18.800,00 € | | | Ansatz HHJ 2023: | 249.9000,00 € | |
In die Haushaltsentwurfsplanung für 2023 wurde auf Antrag der Stabsstelle 05 S – Sport ein neuer und erst einmal auf das HHJ 2023 begrenzter Ansatz „Energiekostenzuschüsse für Sportvereine mit eigenen/von der Hansestadt Lüneburg gepachteten Liegenschaften“ in Höhe von 75.000,00 € aufgenommen. Dieser Ansatz errechnet sich aus einem Anteil von 5.000,00 € bei 15 Sportvereinen, die eigene oder Pachtflächen unterhalten. Gerade die Sportvereine, die eigene oder gepachtete Liegenschaften unterhalten, spüren die Auswirkungen der aktuellen Energiekrise deutlich. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lag noch keine konkrete Entlastungsmöglichkeit aus Programmen des Bundes und/oder der Länder für diese Sportvereine vor. Um den Sportbetrieb unserer Vereine in den kommenden Wintermonaten auf den eigenen Außenanlagen gerade auch unter dem Aspekt der aktuellen Sporthallensituation in der Hansestadt Lüneburg aufrecht erhalten zu können, kann es ggf. nötig werden, die Sportvereine in Bezug auf die Energiekosten zu unterstützen. NEU | Energiekostenzuschüsse für Sportvereine mit eigenen/von der Hansestadt Lüneburg gepachteten Liegenschaften | 75.000,00 € | | | Gesamtansatz Haushaltsentwurfsplanung HHJ 2023: | 324.900,00 € | |
Bei Aufnahme des geplanten Ansatzes „Energiekostenzuschüsse für Sportvereine mit eigenen/von der Hansestadt Lüneburg gepachteten Liegenschaften“ beträgt der Gesamtansatz der Haushaltsentwurfsplanung für das Jahr 2023 im Bereich der Transferauswendungen zur Förderung des Sports 324.900,00 €. Ein seit mittlerweile 25 Jahren in Kooperation mit der Leuphana Lüneburg durchgeführtes Projekt ist „Moonlightsports“. Die Hansestadt Lüneburg finanziert hier studentische Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die an bis zu drei Tagen in der Woche offene Sportangebote in den Sporthallen Kaltenmoor, Kreideberg und Universität während der Zeit von 22:00 h – 24:00 Uhr anbieten. Der für das HHJ 2023 geplante Aufwand beträgt 37.100,00 €. In jedem Jahr kann die Stabsstelle 05 S – Sport einen Antrag beim Programm „Soziale Stadt Kaltenmoor“ stellen. Aus diesem Programm hat das Projekt „Moonlightsports“ in den letzten Jahren eine jährliche Förderung von 5.000,00 € erhalten. Genauere Erläuterungen zu den hier benannten freiwilligen Leistungen sind in der Anlage „Erläuterungen Ergebnishaushalt Förderung des Sports“ einzusehen. II. INVESTITIONSHAUSHALT Im Investitionshaushalt des Budgets der Stabsstelle 05 S – Sport sind bislang folgende bereits bekannte Maßnahmen im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen: 01-421-006 | MTV Treubund - Sanierung Umkleiden Hasenburger Grund | 650.000,00 € | | Fördermittel Bund | 320.000,00 € | | Summe der Investition | 330.000,00 € | | Begründung: Aus dem Bundesprogramm konnten im Jahr 2018 1.000.000,00 € Fördersumme aquiriert werden. Diese Maßnahme konnte bisher nicht gestartet werden, wird aber nun durch den FB 8 betreut. Der Zustand der Umkleide- und Sanitärtrakte an der Sportanlage ist dringend renovierungsbedürftig. |
01-424-011 | Sportstätte Kampfsportarten | 150.000,00 € | | Begründung: Für Ende 2024 hat die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg als Eigentümerin der Sporthalle Kalk-berg Eigenbedarf angemeldet. Die damit vor allem dem KSL als bisher nutzendem Verein wegfallenden Bedarfe an Trainingszeiten können aktuell nicht über die nutzbaren Sportstätten der Hansestadt Lüneburg abgebildet werden. Es ist relevant, Machbarkeitsstudien zu entwickeln und ggf. eine Planung der relevanten Leistungsphasen herzustellen, die als Grundlage vorhanden sein muss, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Fördermittel aus Sportstätteninfrastrukturprogrammen beantragen zu können. |
Anders als in den Vorjahren sind weitere Anmeldungen der Stabsstelle 05 S – Sport zum Investitionshaushalt nicht in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen worden. Diese werden stattdessen hier zur Beratung und Entscheidung zur Aufnahme in die Veränderungsliste vorgestellt: NEU | Projektförderung im Rahmen der Sportentwicklungsplanung Projekt 1A Umrüstung Sportplatzbeleuchtung auf LED | 300.000 € | | Begründung: Die Sportanlagen der Hansestadt Lüneburg sind in großer Zahl an Sportvereine verpachtet. Die auf den Sportanlagen derzeit noch aktive Lichttechnik ist häufig unter verkehrssicherungstechnischen Aspekten veraltet und abgängig. Moderne LED Anlagen sparen extrem viel Energie, schützen Insekten, da schädliche Strahlung herausgefiltert wird, und verringern Lichtemissionen in hohem Maß. Zusätzlich erhalten Sportvereine im Moment über die Klimarichtlinie und weitere aktuelle Programme derzeit für den Austausch alter Anlagen sehr hohe Förderanteile. Der Stabsstelle 05 S - Sport liegen bereits Förderanträge des MTV, des VfL, der LSV und des TUS Erbstorf vor, die im kommenden Jahr in neue Anlagen investieren wollen, um die Fördermittel zu nutzen. Die damit verbundenen Förderanteile der Hansestadt Lüneburg gehen dabei weit über die Mittel des „Sportfördertopfes“ hinaus, so dass diese Zuschüsse im Investitionshaushalt angemeldet werden sollten. Um Vereine, die sich aktiv nachhaltiger aufstellen wollen, unterstützen zu können, ist es wichtig den Projektfördertopf im Jahr 2023 vorzuhalten. Die Auszahlung an die Sportvereine wird dabei als anteiliger Zuschuss ausgezahlt, die Maßnahmen werden von den Vereinen selber durchgeführt, so dass die Hansestadt Lüneburg keine weiteren Personalressourcen einsetzen muss. |
NEU | Projektförderung im Rahmen der Sportentwicklungsplanung Projekt 1B Umrüstung Sportplatzbewässerung auf automatische Beregnungsanlagen | 100.000 € | | Begründung: Die Sportanlagen der Hansestadt Lüneburg sind in großer Zahl an Sportvereine verpachtet. Die auf den Sportanlagen derzeit noch aktive Beregnungstechnik muss zum überwiegenden Teil von ehrenamtlichen Helfern bedient werden, die dafür nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte eine Beregnung von Naturrasenflächen nur zu bestimmten Zeiten ohne Sonneneinstrahlung vorgenommen werden. Dies gelingt nur über automatisch zu steuernde Anlagen. Eine Umstellung aller Beregnungstechnik auf automatische Anlagen kann der Hansestadt Lüneburg zukünftig die Möglichkeit eröffnen, mit den Vereinen Höchstabgabemengen und die Zeiten der Wasserentnahme zu regeln, um Aspekte der Nachhaltigkeit in den Vordergrund zu stellen. Sportvereine können durch automatische Beregnungsanlagen die Anlage effektiv bewässern und dabei viel Zeit für ehrenamtliche Helfer einsparen. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass der Pflegezustand von Plätzen durch die richtig eingesetzte Zufuhr von Wasser, in vielen Fällen deutlich zu verbessern ist Um Vereine, die sich aktiv nachhaltiger aufstellen wollen, unterstützen zu können, ist es wichtig den Projektfördertopf im Jahr 2023 vorzuhalten. |
NEU | Projektmittel Zuschüsse Energiesparmaßnahmen Sportanlagen | 75.000 € | | Begründung: Gerade die Sportvereine, die eigene oder gepachtete Liegenschaften unterhalten, spüren die Auswirkungen der aktuellen Energiekrise deutlich. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegt noch keine konkrete öffentliche Entlastungsmöglichkeit für diese Sportvereine vor. Einige Landessportbünde haben bereits Mitte 2022 erste Förderprogramme aufgelegt, die Sportvereine in die Lage versetzen sollen, auf eigenen/gepachteten Liegenschaften Maßnahmen umzusetzen, die zukünftig zu deutlichen Energieeinsparungen führen werden (z.B. Austausch von Heizanlagen, Fenstern, Dämmmaßnahmen u.ä.) Die HH-Mittel sollten vorsorglich proaktiv in den Haushalt eingestellt werden, um mögliche kommunale Anteilsfinanzierungen externer Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen bezuschussen zu können. |
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Folgenabschätzung: A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + / - | Moderne Sportstätteninfrastruktur kann zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Für deutlich messbare verbesserungen in diesem Bereich müssen aber ggf. Baumaßnahmen vorgenommen werden. | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | | | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Durch die Maßnahmen im Bereich Sport werden vielfältige Projekte in den Bereichen Bewegung und Gesundheit gefördert sowie direkt die Arbeit der gemeinnützigen Sportvereine unterstützt | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Die Maßnahmen der Stabsstelle für Sport im Bereich der Sportstätteninfrastruktur führen zu Verbesserungen auch für die Schulnutzung und verbessern die Bedingungen für viele Schülerinnen und Schüle | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Die Arbeit und Angebote der Sportvereine und Sportstätteninfrastruktur ermöglichen Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | | | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Sanierung und Neubau von Sportinfrastruktur | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich) □ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) x Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
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Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Haushaltsplanungen „Förderung des Sports“ zur Kenntnis
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