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Vorlage - VO/10328/22  

 
 
Betreff: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung des Schulsportplatzes Kaltenmoor
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:05S - Sport
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 81 - Hochbau & Technik
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Sport am 22.05.2019 mit endgültiger Bestätigung durch den Rat der Hansestadt Lüneburg vom 01.10.2020 wurde beschlossen, den abgängigen und nicht DIN-gerechten Schulsportplatz Kaltenmoor umfassend umzubauen.

Um den ansässigen Schulen des Einzugsgebietes mit knapp 6.000 Schüler:innen und den Sportvereinen der Hansestadt eine für die Sport-Curricula, Sportfeste und die Sportart Leichtathletik nutzbare Sportanlage zur Verfügung stellen zu können, wird beim Umbau die Laufbahn auf standardisierte 400m verlängert. Der Sportplatz wird dazu in Richtung der IGS Lüneburg erweitert. Neben dem Bedarf einer DIN-genormten Leichtathletikanlage besteht zudem ein Sanierungsstau auf der Bestandsanlage.

Für die Sanierung und Erweiterung des Sportplatzes wurden Gesamtkosten von 1,3 Mio. Euro geschätzt. Die Landschaftsbauarbeiten für die Baumaßnahme wurden mit 1.000.733,89 Euro vergeben.

Der 1. Bauabschnitt der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme ist bereits fertiggestellt und die 400-Meter-Rundlaufbahn konnte im Oktober 2022 eingeweiht werden. Ebenfalls saniert wurde die Sportrasenfläche. Freigegeben für den Betrieb wird diese im kommenden Frühjahr, da der Rasen erst eine geschlossene Rasentragschicht bilden muss.

Im Zuge der Planung haben sich weitere Sanierungsbedarfe bzw. höhere Kosten abgezeichnet:

-          Der auf der Anlage und der in Anspruch genommenen Fläche der IGS Lüneburg vorhandene Asphalt war in einer deutlich intensiveren Stärke eingebaut als angenommen. Zudem war die Asphaltschicht schadstoffbelastet. Dadurch sind höhere Entsorgungskosten entstanden.

-          Durch den Ausbau der Asphaltschicht waren auch zusätzliche Mengen an Füllmaterial notwendig.

-          Die erforderlichen Entwässerungsarbeiten waren umfänglicher als zunächst angenommen. Somit mussten zusätzliche Entwässerungsarbeiten und Geländemodellierungen erfolgen.

-            Die Garagen zur Unterbringung der Sportgeräte wurden für eine Dachbegrünung (2. Bauabschnitt) mit einer geeigneten Dachkonstruktion vorgerüstet. Ebenso sind weitere Pflanzungen vorgesehen.

In Folge dessen ergab sich ein Nachtrag für die Landschaftsbauarbeiten sowie auch für die Honorarkosten des Planungsbüros.

Im Jahr 2023 soll die Sanierung mit einem 2. Bauabschnitt fortgesetzt werden. Hierzu gehört die Errichtung einer Stehstufenanlage als Tribüne, einer Flutlichtanlage, der Garagendachbegrünung sowie die Anschaffung der Sportgeräte für den Außenbereich. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen musste die Kostenschätzung für den 2. Bauabschnitt angepasst werden.

Zusammen mit den Mehrkosten aus dem 1. Bauabschnitt ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von 250.000 Euro, damit die Maßnahme auch im Jahr 2023 fortgesetzt werden kann.

Die Mittel können überplanmäßig aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2022 zur Sanierung des Sportplatzes an der Bockelmannstraße verwendet werden. Der Sportplatz an der Bockelmannstraße ist im städtischen Eigentum und durch den Verein Eisenbahner Sportverein Lüneburg von 1934 e.V. (ESV) angepachtet.

Der Sportplatz ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Da jedoch auf einer Teilfläche  Ende 2022/ Anfang 2023 eine temporäre Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete und Vertriebene hergestellt werden soll, ist eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Für eine Sanierung müsste u.a. auch die Entwässerung der gesamten Anlage überarbeitet werden. Dies ist nur möglich, bei Sanierung der gesamten Anlage. Hinzu kommt, dass auch hier von einem größeren Sanierungsumfang als zunächst angenommen auszugehen ist. Der vorhandene Haushaltsansatz von 300.000 Euro würde somit nicht ausreichen und der Kostenansatz muss neu ermittelt werden. Die Maßnahme wird in die Folgejahre verschoben und entsprechend nach 2025 erneut im Haushalt veranschlagt.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Jegliche Bautätigkeit verursacht CO2-Emissionen. Bei der Sanierung der Sportanlage wird auf schadstofffreie Materialen geachtet.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Schulsportanlagen sind Bestandteil von einer nachhaltigen Städte-Infrastruktur.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Umrüstung der neuen Fluchtlichtanlage auf LED reduziert die Stromkosten und die Lichtemissionen.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Sportanlagen stellen eine Infrastruktur dar zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Schulsportanlage wird benötigt, um den Anforderungen des Sport-Curriculums zu genügen und der IGS Lüneburg sowie dem Johanneum die Möglichkeit zur Einrichtung eines Sport-Abiturs zu schaffen.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Die Anlagen werden barrierefrei erstellt und stehen Menschen aller sozialen Schichten zur Verfügung.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): N. N.  t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:        168 Euro 

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Gesamtmaßnahme 1,55 Mio. Euro

c)  an Folgekosten:   Pflege und Unterhaltung der Sportanlage

d) Haushaltsrechtlich gesichert:             ja, durch Bereitstellung der Mittel als überplanmä

    ßige Auszahlung.   

 Produkt / Kostenträger:             Verschiebung der Mittel von Produkt Sportstätten zu                                                     dem Produkt Gesamtschulen

 Haushaltsjahr:                         2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:                        keine

 

 

 

Anlagen: keine

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung und Erweiterung der Schulsportanlage Kaltenmoor in Höhe von 250.000 Euro (Investitionsmaßnahme 01-218-005) wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus dem Haushaltsansatz der Investitionsmaßnahme 01-424-010 Sanierung Rasenspielfelder Sportanlage Lüne bereitgestellt.