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Vorlage - VO/10327/22  

 
 
Betreff: Haushaltsplan-Entwurf 2023 für Kultur, Musikschule, Ratsbücherei, Stadtarchiv und Städtepartnerschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Beteiligt:Bereich 41 - Kultur
Bearbeiter/-in: Bäurich, Esther  Bereich 43 - Musikschule
   Bereich 44 - Ratsbücherei
   Bereich 45 - Stadtarchiv
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
21.11.2022 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Ausschussmitglieder werden gebeten, zur Beratung über die Haushaltsansätze den Haushaltsplan-Entwurf 2023 (Dokument 1: „Gesamtpläne/Investitionsprogramm/ Teilhaushalte“, Dokument 2: „Ergebnishaushalt nach Produkten“) zum Sitzungstermin mitzubringen.

 

Die Haushaltsplanung 2023 des Fachbereiches Kultur wird in der Sitzung durch die jeweiligen Produktverantwortlichen im Rahmen einer Präsentation vorgetragen.

 

 

 

I. HAUSHALTSPLANENTWURF 2023

 

Bereich 41 - Kultur

 

Teilhaushalt

In dem nach den gesetzlichen Vorgaben erstellten Haushaltsplan-Entwurf werden die Erträge und Aufwendungen pro Teilhaushalt in ihrer Gesamtheit dargestellt.

 

Zur Beratung im Kultur- und Partnerschaftsausschusses wird für den Bereich Kultur folgender Teilhaushalt vorgelegt (siehe „Gesamtpläne/Investitionsprogramm/Teilhaushalte“, S. 95-98):

 

Teilhaushalt 40010 – Kultur


Gesamtsumme Kulturfördermittel - Transferaufwendungen im Teilhaushalt Kultur:

Das zur Vergabe an kulturelle Institutionen zur Verfügung stehende Gesamtbudget beträgt insgesamt 1.347.700 („Gesamtpläne/ Investitionsprogramm/ Teilhaushalte“, S. 95, Nummer 2.6 Transferaufwendungen).

 

Hierin enthalten sind folgende Zuschüsse:

 

1.240.000   Museumsstiftung Lüneburg  (Produkt 252001)

  4.000 €  AG Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. Museumseisenbahn  (Produkt 252001)

     25.000 €  Konzerte des Schleswig-Holstein Musik Festivals  (Produkt 262001)

       6.000 €  Fortbildungszentrum für Neue Musik e.V.  (Produkt 262001)

     15.000 €  lunatic e.V.  (Produkt 262001)

    27.500   Kunstschule Ikarus  (Produkt 273001)     

          200 €  jährliche Rentenzahlung an den Lutherischen Kirchenfonds    (Produkt 281001)

       8.000 Junges Literaturbüro  (Produkt 281002)

     22.000 €  Förderung kultureller Institutionen  (Gesamtsumme aus diversen Produkten)

 

Zusätzlich sind im Haushalt 25.000 € im Zusammenhang mit dem Verfügungsfonds „Kultur in der Innenstadt“ enthalten, die aber nicht als „Zuschuss“, sondern als „Aufwendungen für Veranstaltungen“ im Produkt 281001 - Kulturförderung veranschlagt wurden.

 

 

Produkte (Ergebnishaushalt)

Die Einzelansätze der jeweiligen Produkte sind aus der produktorientierten Auswertung des Haushaltsplan-Entwurfs ersichtlich (siehe Ergebnishaushalt nach Produkten“).

 

Folgende Produkte werden vom Bereich Kultur bewirtschaftet:

 

-         anteilig Produkt 111016 Stadtrepräsentation, S. 46 f. (für Internationalen Hansetag)

 

-                      Produkt 252001 Museen, S. 162 f.

 

-          Produkt 252002 Bildende Kunst, S. 164 f.

 

-         anteilig Produkt 111016 Theater, S. 166 f (für kulturelle Projektfördermittel)

 

-          Produkt 262001 Musikförderung, S. 168 f.

 

-         Produkt 273001 Sonstige Volksbildung, S. 179 f.

 

-          Produkt 281001 Kulturförderung, S. 181 ff.

 

-          Produkt 281002 Literaturförderung, S. 184 f.

 

 

In den einzelnen Produkten haben sich folgende Veränderungen zum Vorjahr ergeben:

 

Produkt 252001 Museen

 

Bezeichnung: Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

Für eine Ausstellungskonzeptionierung für die sanierte Untere Gerichtslaube wurde ein Aufwand von 45.000 Euro eingeplant. Dieser ist mit einem Ertrag von 40.500 € Bundesfördermittel gegenfinanziert (Eigenanteil: 4.500 €).


Bezeichnung: Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen

Für die Museumsstiftung Lüneburg wurde gemäß Patronatserklärung und Ratsbeschluss aus März 2021 ein Aufwand von 1.240.000 eingeplant. Es ergibt sich gegenüber dem Haushaltsplan 2022 eine Erhöhung von 100.000 .

 

 

Produkt 252002 Bildende Kunst

 

Bezeichnung: Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen

 

Der Ansatz wurde um 10.000 € reduziert, da die Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses an die Halle für Kunst von 10.000 € jährlich bis 2022 befristet war. Die Halle für Kunst hat einen Antrag auf Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000 € gestellt (siehe unter III. Anträge kultureller Institutionen für 2023).

 

 

Produkt 262001 Musikförderung

 

Bezeichnung: Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen

Der Ansatz wurde um 15.000 € für den Zuschuss zum lunatic-Festival erhöht (siehe Beschluss des Rates vom 23.06.2022, VO/10109/22).

 

Bezeichnung: Zuschüsse an übrige Bereiche

Bei dem Ansatz von 31.000 € handelt es sich um keine Erhöhung, sondern eine eine Veränderung in der Veranschlagung (altes Sachkonto 4271480, neues Sachkonto 4318320).

 

 

Produkt 281001 Kulturförderung

 

Im Produkt Kulturförderung ist größtenteils der administrative Aufwand veranschlagt, bei  dem es in Summe im Vergleich zu den Ansätzen von 2022 nur geringfügige Veränderungen gibt. Die einzelnen Ansätze der Nummer 1.02, 2.03, 2.06 und 2.07 werden in der Ausschusssitzung erläutert.

 

 

Investitionshaushalt

 

Für 2023 wurden folgende investive Haushaltsmittel angemeldet:

 

01-291-004 Jüdischer Friedhof:

Baukostenzuschuss an den Landesverband Hannover 15.400 €

 

Zum Zwecke der Sanierung der Trauerhalle des Jüdischen Friedhofs erhält der Landesverband Hannover den im Jahr 1969 an die Stadt Lüneburg gezahlten Kaufpreis für ein Grundstücksanteil am Jüdischen Friedhof in Höhe von 473 DM symbolisch zurück. Nach Kaufkraftanpassung und Verzinsung ergibt sich ein Betrag von knapp 15.400 €.

 


Bereich 43 - Musikschule

 

Teilhaushalt

Zur Beratung wird für den Bereich Musikschule folgender Teilhaushalt vorgelegt (siehe „Gesamtpläne/Investitionsprogramm/Teilhaushalte“, S. 99 f.):

 

Teilhaushalt 43000 – Musikschule

 

 

Produkte (Ergebnishaushalt)

 

Erläuterungen zum Produkt 263001 Musikschule (S. 170 ff.):

 

Der Haushaltsplan 2023 weist für die Musikschule im Vergleich zum Vorjahr einen erheblichen Zuwachs bei den ordentlichen Erträgen (1.12) aus, Aufwendungen für den Schulbetrieb (Nummer 2.07, insbesondere Geschäftsaufwendungen) und Auswendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Nummer 8.02/4811) wurden reduziert. In der Summe ergibt sich so eine Verbesserung in Höhe von insgesamt 250.000 €.

Die im Vergleich zu 2022 nochmals deutliche Anhebung des Ansatzes der öffentlich-rechtlichen Entgelte (Nummer 1.05) um 191.000 € ergibt sich aus der Tatsache, dass die Integration der „Initiative Musikatelier“ IMA (VO/09849/21) im Vorjahr, bei der mehrere hundert Schülerinnen und Schüler neu in die Musikschule aufgenommen wurden, erst mit Beginn des 2. Quartals 2022 wirksam wurde.

 

Diese Verbesserung übersteigt die für 2023 berücksichtigten Kostensteigerungen im Umfang von insgesamt 105.900 €, die durch gestiegene Personalaufwendungen (Nummer 2.01: Erhöhung um 95.600 €), gestiegene Kosten für den Unterhalt des beweglichen Vermögens (Nummer 2.03/4221: Erhöhung um 6.500 €, z.B. für Klavierstimmungen, Reparaturen, Instandsetzungen) und gestiegene Geschäftsaufwendungen für EDV (2.07/4431, Erhöhung um 3.800 €, Digitalisierungsmaßnahmen) entstehen.

 

 

Investitionshaushalt

 

Es wurden keine investiven Haushaltsmittel angemeldet. 

 

 

Bereich 44 - Ratsbücherei

 

Teilhaushalt

Zur Beratung wird für den Bereich Ratsbücherei folgender Teilhaushalt vorgelegt (siehe „Gesamtpläne/Investitionsprogramm/Teilhaushalte“, S. 101-104):

 

Teilhaushalt 44000 – Ratsbücherei

 

 

Produkte (Ergebnishaushalt)

 

Erläuterungen zum Produkt 272001 Bibliothekarische Medien- u. Informationsbereitstellung (S. 176 ff.):

 

Um der kulturellen Bedeutung der Ratsbücherei Rechnung zu tragen und ihr für den Betrieb eine verlässliche Planbarkeit zu gewährleisten, besteht seit 01.01.2004 als Steuerungsinstrument eine bereits mehrfach fortgeschriebene Zielvereinbarung (aktuelle Laufzeit bis 31.12.2026, siehe Ratsbeschluss zu VO/9104/20).

 

Die für 2023 erfolgte Erhöhung des Ansatzes zur Ergänzung der Archiv- und Büchereibestände ergibt sich aus Ziffer 2 der Zielvereinbarung. Hiernach wird die Aufwandsposition jährlich auf der Basis der Einwohnerzahl der Hansestadt Lüneburg am 31.12. des jeweiligen Vorvorjahres neu berechnet (75.600 Personen). Pro Person wird ein Betrag von 1,30 garantiert. Um eine zukunftssichere Medienbereitstellung zu gewährleisten, wurde darin des Weiteren festgelegt, dass, angesichts der Preissteigerungen im Medienmarkt, der im Jahr zur Verfügung stehende Etat nicht niedriger als im Vorjahr sein darf.

 

Der Ansatz für die Benutzungsgebühren ist in der Haushaltsplanung 2023 als gleichbleibend fortgeschrieben worden. Eine Anhebung der Benutzungsgebühren für die Ratsbücherei wird in naher Zukunft vorbereitet und dem Rat in 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Eine entsprechende Anpassung der Verwaltungskostensatzung würde zu Mehrerträgen in 2023 führen.

 

Es wurde eine leichte Erhöhung der Geschäftsaufwendungen (Nummer 2.07/4431) von 14.000 € auf 15.700 € vorgenommen, die auf erhöhte Portokosten zurückzuführen ist. 

 

 

Investitionshaushalt

 

Für 2023 wurden folgende investive Haushaltsmittel angemeldet:

 

01-272-001 Ratsbücherei:

Erweiterung der RFID-Selbstverbuchungs- und Buchsicherungsanlage durch Anbindung der Zweigstelle Kaltenmoor              75.000 €

 

Diese Planung setzt Ziffer 6 „Sicherheit und technische Ausstattung“ der Zielvereinbarung um, in der eine entsprechende technische Ausstattung festgeschrieben wurde.

 

 

 

Bereich 45 - Stadtarchiv

 

Teilhaushalt

Zur Beratung wird für den Bereich Stadtarchiv folgender Teilhaushalt vorgelegt (siehe „Gesamtpläne/Investitionsprogramm/Teilhaushalte“, S. 105-107):

 

Teilhaushalt 45000 – Stadtarchiv

 

Produkte (Ergebnishaushalt)

 

Erläuterungen zum Produkt 251001 Archivierung und Informationsbereitstellung (S. 159 ff.):

 

Bezeichnung: Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte

Der Ansatz für 2023 kann, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.10.2022 zur Anpassung der Verwaltungskostensatzung) um 4.000 € auf 16.000 € erhöht werden. Die Gebührensätze des Stadtarchivs waren seit der moderaten Erhöhung zum 01.01.2010 unverändert geblieben und ein Vergleich mit anderen niedersächsischen Kommunalarchiven hat ergeben, dass das Stadtarchiv mit den aktuellen Sätzen im unteren Drittel rangiert.

 

Bezeichnung: Geschäftsaufwendungen

Der Ansatz kann um 500 € reduziert werden, da durch die vollständige Einführung der elektronischen Akte weniger Büromaterial benötigt wird.

 

 

Investitionshaushalt

 

Es wurden keine investiven Haushaltsmittel angemeldet.

 

 

 

Städtepartnerschaften (Zuordnung zu Fachbereich 4)

 

Teilhaushalt

Zur Beratung im Zusammenhang mit den Städtepartnerschaften der Hansestadt Lüneburg wird folgender Teilhaushalt vorgelegt („Gesamtpläne/Investitionsprogramm/Teilhaushalte“, S. 40 ff.):

 

Teilhaushalt 01000 – Büro der Oberbürgermeisterin

 

 

Produkte (Ergebnishaushalt)

 

Erläuterungen zu Städtepartnerschaften:

 

Bezeichnung: Pflege von Paten/ Partner- und Städtefreundschaften

Der allgemeine Ansatz für alle städtepartnerschaftlichen Aktivitäten in Höhe von 11.600 € bleibt unverändert bestehen.

 

Bezeichnung: Internationaler Jugendaustausch

Der seit Jahren bestehende Ansatz von 10.000 € wurde einmalig für das Jahr 2022 zur Haushaltsverbesserung gestrichen, zumal coronabedingt in 2022 kein internationaler Austausch von Jugendlichen absehbar war. Der Ansatz wurde für 2023 wieder in die Haushaltsplanung aufgenommen, da nach aktuellem Stand beabsichtigt wird, die Entsendung einer Jugenddelegation nach Naruto zu planen.

 

Bezeichnung: Sonstige Zuschüsse

Der Ansatz von 10.000 €, vorgesehen für kommunale Entwicklungsarbeit (Zuschüsse im Rahmen der Pflege von Paten/Partner-und Städtefreundschaften, hier der Pongolo Valley Primary School bei Lüneburg in Südafrika) wurde für das Jahr 2022 gestrichen, um zur Haushaltsverbesserung beizutragen. Der Ansatz wurde für 2023 wieder eingeplant.

 

 

Investitionshaushalt

 

Im Zusammenhang mit den Städtepartnerschaften wurden keine investiven Haushaltsmittel angemeldet.

 

 

 

II. FREIWILLIGE LEISTUNGEN DES FACHBEREICHES KULTUR IM HAUSHALT 2023

 

Die im Fachbereich Kultur angesiedelten freiwilligen Leistungen sind der, in der Anlage beigefügten, Übersicht zu entnehmen.

 

 

 

III. ANTRÄGE KULTURELLER INSTITUTIONEN FÜR 2023

 

Im Bereich Kultur wurden, zusätzlich zu den Projektfördermitteln, von kulturellen Institutionen für das Haushaltsjahr 2023 Zuschussanträge gestellt. Die Anträge sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Bei den Anträgen handelt es sich um beantragte Betriebskostenzuschüsse, Personalkostenzuschüsse und Projektkostenzuschüsse, die den Erhalt der kulturellen Institution bzw. der Veranstaltungen sichern sollen.

 

Es wurden folgende Anträge gestellt, für die bereits durch Fortschreibung des Haushalts Mittel im Haushaltsentwurf enthalten sind:

 

-       Fortbildungszentrum Neue Musik    6.000 €

-       Literaturbüro Lüneburg e.V.     8.000

-       Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. 4.000

 

 

Es wurden folgende Anträge gestellt, für die noch keine Mittel im Haushaltsentwurf eingeplant wurden:

 

- Halle für Kunst Lüneburg e.V.    10.000 €

- Kunstverein Lüneburg e.V.     4.700 €

- RADIO ZUSA       4.000 €

- Olaf "Ben" Boles        10.000 €

- SchmidtScherer-Weber Theaterproduktion GbR  30.000

 

Die im Zuge der Fortschreibung des Haushalts nach 2023 bereits vorgesehenen Zuschüsse für institutionelle Förderungen umfassen einen Gesamtbetrag von 18.000 €. Würden alle aufgeführten Anträge bewilligt werden, müssten weitere Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 58.700 € eingeplant werden, die bisher nicht im Haushaltsentwurf 2023 enthalten sind.

 

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Folgenabschätzung:

 

Aufgrund der Komplexität unterschiedlichster Aufgaben und Maßnahmen, die den Haushaltsansätzen der Gesamthaushaltsplanung des Fachbereiches Kultur für das Jahr 2023 zugrunde liegen, kann eine Nachhaltigkeitsprüfung zu A) und B) an dieser Stelle nicht vorgenommen werden.

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:     1.686 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.     ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:     siehe Haushaltsplanentwurf 2023

c)  an Folgekosten:     siehe Haushaltsplanentwurf 2023 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 X Nein (bisher nein, Beschluss nach erfolgter Beratung zum Haushalt 2023)

 Teilhaushalt / Kostenstelle:     diverse 

 Produkt / Kostenträger:     diverse

 Haushaltsjahr:     2023 ff. 

 

e)  mögliche Einnahmen:     siehe Haushaltsplanentwurf 2023

 

 

 

Anlagen:

 

-         Liste der freiwilligen Leistungen 2023

-         Förderanträge der kulturellen Institutionen und Initiativen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Liste Freiwillige Leistungen nur KPA (341 KB)      
Anlage 1 2 Förderanträge 2023 gesamt (5669 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt den Beschluss der, mit dem Haushaltsplan-Entwurf vorgelegten, Planansätze der Bereiche Kultur, Musikschule, Ratsbücherei und Stadtarchiv sowie für die Städtepartnerschaften für das Haushaltsjahr 2023.

 

In diesem Zusammenhang werden für folgende kulturelle Institutionen Zuschüsse in 2023 eingeplant:

 

1. Halle für Kunst e.V.         ________€

 

2. Kunstverein Lüneburg e.V.        ________€

 

3. Literaturbüro Lüneburg e.V.         ________€

 

4. RADIO ZUSA          ________€

 

5. Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e.V.    ________€

 

6. Initiative Olaf "Ben" Boles                  ________ €

 

7. Fortbildungszentrum Neue Musik e.V.      ________€

 

8. SchmidtScherer-Weber Theaterproduktion GbR     ________€

 

Sofern nicht bereits im Haushaltsentwurf 2023 enthalten, sind diese in die Verände-rungsliste für den Haushalt 2023 aufzunehmen.