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Vorlage - VO/10316/22  

 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Hansestadt und der Pädagogischen Initiative e.V. (PädIn) im Stadtteiltreff SALINO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Fachbereich 5b - Familie und Bildung
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Bereits seit dem 01.01.2004 besteht eine Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung zwischen der Pädagogischen Initiative e.V. (Päd-In) und der Hansestadt Lüneburg mit dem Ziel des Betreibens eines Stadtteiltreffs "SalinO" als Serviceeinrichtung im sozialen Bereich für Einwohnerinnen und Einwohner vornehmlich aus den Stadtteilen Mittelfeld, Weststadt, Hinter der Saline, Am Weißen Turm, Altstadt und Rotes Feld. Die ursprüngliche Kooperationsvereinbarung sah als weitere Partner den Träger Albatros e.V. sowie die Kirchengemeinde St. Michaelis vor. Beide Partner sind zwischenzeitlich im Einvernehmen mit der der Hansestadt aus der Kooperation im SalinO ausgestiegen. Es besteht jedoch bei einigen Angeboten nach wie vor eine gute Zusammenarbeit.

 

In den letzten Jahren wurden Konzeption und Angebote im Stadtteiltreff SalinO fortwährend

weiterentwickelt. Das SalinO ist heute ein ganztägig geöffneter Familientreffpunkt mit verschiedenen Gruppen- und Beratungsangeboten sowie Angeboten der Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche und Familien. Der Stadtteiltreff hat mit diesem Profil ein Alleinstellungsmerkmal in der Hansestadt Lüneburg. Hinsichtlich weiterer Zielgruppen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Quartiersladen am Weißen Turm. Hauptanliegen der stadtteilorientierten Arbeit im SalinO ist es, im Rahmen des Kinder-und

Jugendstärkungsgesetztes (KJSG) die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) zu stärken und auszubauen. Ziel dieses präventiven Angebotes ist die Vermittlung erzieherischer Kompetenz sowie die Stärkung der Erziehungsfähigkeit und

des Selbsthilfepotentials durch Bildungs-, Beratungs- und auch Erholungsangebote für Eltern

und Kinder. Gute und sinnvolle Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie in dem

Quartier sind Investitionen in die Zukunft und sparen die Kosten für spätere, in aller Regel

teurere Hilfen der Jugendhilfe oder auch des Gesundheitswesens. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Beratungspflichten noch erweitert. Im JHA am 05.07.22 wurde diese Thematik ausführlich dargestellt.

 

Im Rahmen der letzten Ausschusssitzung am 08.09.22  wurde die Arbeit vor Ort und das geplante Jahresprogramm 2023 ausführlich von einer Mitarbeiterin des PädIn und der Hansestadt Lüneburg vorgestellt.

 

Eine Anpassung der bestehenden Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung mit PädIn ist

aufgrund des Ausscheidens der weiteren Kooperationspartner erforderlich. Angebote, die

bisher von dem Träger Albatros e.V. sowie die Kirchengemeinde St. Michaelis vorgehalten

wurden, werden nun ausschließlich von PädIn angeboten. Um den daraus gestiegenen Personalbedarf bedienen zu können, benötigt der Träger eine finanzielle Planungssicherheit. Zudem wird angestrebt eine neue Regelung zur Finanzierung zu finden.

 

Nach § 2 Abs. 4 der bestehenden Vereinbarung stellt … die Hansestadt ein jährliches Stadtteilbudget im Rahmen der Haushaltsmittel und unter finanzieller Abstimmung mit anderen Stadtteilprojekten zu Verfügung. Das Budget wird in Absprache mit der Hansestadt und den Trägern gemeinsam verwaltet. Die Kooperationspartner bemühen sich um die Anwerbung von Drittmitteln. Entsprechend wurden in der Vergangenheit zur Finanzierung der Angebote jährliche Absprachen getroffen. Diese Regelung erschwert es dem Träger jedoch in Zeiten des Fachkräftemangels erheblich, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter:innen für ein kontinuierliches Angebot vor Ort zu binden. Aus diesem Grund streben Verwaltung und Träger gemeinsam an, eine andere längerfristige Regelung zu finden und vertraglich zu regeln, um die Qualität der Angebote und die Kooperation weiter zu stärken.

 

 

PädIn hat nunmehr die Kalkulation der Personalkosten für das Jahr 2023 vorgelegt. Demnach fallen Personalkosten für insgesamt ca. 1,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Stellen (Sozialpädagogin/ Leitung, Erzieherin, Sozialassistenz) in Höhe von 117.400€ jährlich an. Die Sachkosten belaufen sich auf weitere 4.000 €. Bislang wurden die Angebote im SalinO sowohl aus Eigenmitteln der Hansestadt für Stadtteilarbeit und präventive Familienförderung, aus Mitteln für den §16 SGB VIII (welche per Finanzvertragsregelung vom Landkreis erstattet werden), aus Fördermitteln des Landes Niedersachsen und über Spenden finanziert. Verbindliche Mittel zur Gegenfinanzierung ergeben sich derzeit in Höhe von ca. 78.000 €. Haushaltsrechtlich ergibt sich somit ein Defizit von voraussichtlich 43.400€ im Jahr 2023. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass nach Berücksichtigung der jährlich eingehenden Spenden und der Fördermittel des Landes Niedersachsen, sich jedoch eine überschlägige Finanzierungslücke für 2023 in Höhe von ca. 25.000€ ergibt. Die Mehrkosten ggü. den Vorjahren sind auf Tariferhöhungen, Neu-Eingruppierungen von Mitarbeiterinnen, (geringe) Arbeitszeiterhöhungen und gestiegene Verwaltungskosten zurückzuführen. Weiterhin zu berücksichtigen ist eine Dynamisierung von jährlich 2% der Personalkosten und 1,5 % der Sachkosten ab Abrechnungsjahr 2024.

 

Vor dem Hintergrund des besonderen Profils des SalinOs, der gewachsenen Kooperation

und der Bedeutung der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, insbesondere für die

Bewohnerschaft am Weißen Turm, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Bezuschussung und der Kooperationsvereinbarung mit PädIn e.V. vor.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Kompetente Wisssensvermittlung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Vermittlung erzieherischer Kompetenz sowie die Stärkung der Erziehungsfähigkeit und des Selbsthilfepotentials durch Bildung-,Beratungs und auch Erholungsangebotes für Eltern und Kinder

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten  (in €)

 

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100€

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c) an Folgekosten: ca. 121.400 € p.a. ab 2023 zzgl. Dynamisierung ab 2024 (jährlich 2% Personalkosten und 1,5 % Sachkosten)

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja x (ca. 78.000 €; Stadtteilarbeit Salino; FiZ; §16)

Nein x (ca. 43.400 €; Landesfördermittel; Spenden; zusätzliche Eigenmittel)

Teilhaushalt / Kostenstelle und Produkt / Kostenträger:

Stadtteilarbeit Salino    4318103/51060/31560102

FiZ (Familie im Zentrum)   4318190/55012/31560103

§16      4332301/55055/36320102

Förderprogramm Familienförderung  4431180/57040/36750102

 

Haushaltsjahr: 2023ff

 

e) mögliche Einnahmen:

  • Erstattung von Mitteln durch den Landkreis für Maßnahmen nach §16 (Gespräche zur Interpretation des Finanzvertrages laufen)
  • Jährlich bewilligte Fördermittel aus dem nds. Förderprogramm Familienförderung
  • Spenden

 

 

 

 

Anlagen:

-         Änderungsvertrag zur Kooperationsvereinbarung Pädin_SalinO

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderunsgvertrag zur Kooperationsvereinbarung Pädin_SalinO (630 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt den vorliegenden Entwurf des Änderungsvertrages zur Kooperationsvereinbarung mit PädIn e.V. zur Zusammenarbeit im SalinO zu schließen und entsprechende Haushaltmittel bereitzustellen