Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Vor dem Hintergrund der Kürzung des Beratungsangebotes der Verbraucherzentrale (VZ) in den Bereichen Solarenergie und Heizung ist eine deutliche Einschränkung der in Hansestadt und Landkreis Lüneburg in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) durchgeführten Kampagnen „Solar-Check“ und „clever heizen!“ entstanden. Die Verbraucherzentrale hat ihr Beratungsportfolio in vielen Bereichen durch eine Telefon- und Videoberatung ersetzt. Die Vor-Ort Beratungen des „Solar-Checks“ und von „clever heizen!“ wurden trotz der hohen Nachfrage gänzlich gestrichen. Begründet wird der Schritt mit fehlendem Personal und zu hohen Kosten bzw. fehlenden finanziellen Mitteln.
Um die beiden Kampagnen sowie die in den Förderprogrammen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg verlangten unabhängigen Beratungen weiterhin anbieten und die energetische Sanierung sowie den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen zu können, wurde ein gemeinsames Beratungsangebot von Stadt und Landkreis eingerichtet.
Die sogenannte „Anschubberatung für Klimaschutz daheim“ wird über die als Energie-Effizienz-Experten (EEE) gelisteten Energieberaterinnen und Energieberater im Landkreis realisiert. Die einstündige Vor-Ort-Beratung kostet 200 Euro. Die zu Beratenden zahlen einen Eigenanteil von 50 Euro, den Rest übernehmen Stadt und Landkreis. Die Anschubberatung ist als zeitlich limitiertes Ergänzungsangebot zu den Beratungsangeboten der VZ und der KEAN zu verstehen und endet am 31.12.2022. Das derzeit laufende Angebot erfreut sich einer hohen Nachfrage. In dem Zeitraum 01.01.2022 bis 31.10.2022 wurden bereits 150 Beratungen durchgeführt. Weitere Beratungstermine wurden schon vereinbart.
Aufgrund des nach wie vor hohen und zunehmenden Beratungsbedarfs, der nur in begrenztem Umfang von der VZ und KEAN bedient werden kann, soll die „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ auch in 2023 angeboten werden. Für die Fortsetzung des Beratungsangebotes hat die Hansestadt Lüneburg bereits einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro (fünfundzwanzigtausend) aus dem Strukturentwicklungsfonds beim Landkreis beantragt.
Die Hansestadt Lüneburg übernimmt 5.000 Euro. Insgesamt können somit für 30.000 Euro 200 Energieberatungen gefördert werden.
Zur Fortsetzung der skizzierten Förderung sieht die Hansestadt Lüneburg die Verwendung von Mitteln aus dem Klimafonds vor.
Eine nahtlose Forsetzung bis zu einer Genehmigung des Haushaltes 2023 kann über Restmittel aus dem Etat des Landreises Lüneburg (Strukturentwicklungsfonds) sichergestellt werden. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 33 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 5.000,-- € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein X, aber Berücksichtigung i.R.d. Haushaltsplanung 2023 Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: 1. Die geplante Fortsetzung der Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ wird begrüßt.
2. Der entsprechende Mittelansatz für den Klimafonds im Jahr 2023 wird beschlossen.
3. Bis zur Haushaltsgenehmigung 2023 wird die Fortsetzung des Förderprogramms „Klimaschutz daheim“ aus Restmitteln aus dem Etat des Landkreises (Strukturentwicklungsfonds) finanziert. |
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