Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10298/22  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushalt 2023; Teilhaushalte, Ergebnishaushalte, Investitionen und Produkte im Baudezernat
FB 6 / FB 7
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck, Kathrin Böhme
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
14.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Haushaltsplanentwurf 2023 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen. Die Teilhaushalte im Baudezernat sind unterteilt in einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt.

 

Für die nachstehenden Bereiche im Baudezernat bestehen folgende Teilergebnispläne:

 

- Teilergebnisplan 60010 Stadtentwicklung

- Teilergebnisplan 63000 Bauaufsicht, Denkmalpflege

- Teilergebnisplan 71000 Controlling und Service

- Teilergebnisplan 72000 Straßen- und Brückenbau, Geodaten

 

 

FB 6 Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Der Fachbereich Stadtentwicklung setzt sich zusammen aus dem Bereich 61 Stadtplanung und dem Bereich 63 Bauaufsicht und Denkmalpflege.

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung.

Aufgabe der Stadtplanung ist die Aufstellung von Bauleitplänen, Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten und Entwürfen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Infrastrukturzusammenhänge.

Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Grundzügen dar.

Bebauungspläne werden für Teile des Stadtgebietes aufgestellt und konkretisieren die Darlegung des Flächennutzungsplans. Sie werden vom Rat als Satzung beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.

 

Baugenehmigungsverfahren dienen der präventiven Kontrolle wesentlicher Bauvorhaben und geben Sanktionen gegen rechtswidriges Bauen vor. Die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen im Verfahren ist die Hauptaufgabe des Bereiches 63 -  Bauaufsicht. Bei großen Bauvorhaben werden die Baumaßnahmen über mehrere Jahre betreut.

 

Die Erträge setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühren, Baugenehmigungsgebühren und Statikgebühren, wobei die Prüfstatikgebühren ein "durchlaufender Posten" sind. Die Prüfstatiker stellen die Gebühren in Rechnung und die Bauaufsicht stellt diese dann dem Bauherrn in Rechnung.

 

Grundsätzlich haben Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.

 

In der Hansestadt Lüneburg ist eine Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, hier bestehen vielfältige Zusammenhänge zwischen dem Bauordnungsrecht NBauO und dem Denkmalschutzgesetz.

Zu den geschilderten Aufgaben der Bauaufsicht kommt noch die Überwachung und Bearbeitung eines großen Senkungsgebietes der westlichen Altstadt hinzu.

Für 2023 wurde die Neuanschaffung eines Nivelliergerätes inkl. Tablet in Höhe von 15.000 Euro in die Finanzplanung aufgenommen. Das vorhandene Gerät ist veraltet, störanfällig und liefert keine verlässlichen Daten mehr. Ein neues, funktionierendes Gerät ist für die Beurteilung der Senkungen zwingend erforderlich. Die Investition ist in Anlage 3 aufgeführt.

 

Bereich 71 Controlling und Service

In der Organisationseinheit „Controlling und Service“ werden Querschnittsaufgaben zur administrativen Unterstützung der fachbezogenen Bereiche im FB 7 wahrgenommen. Dazu gehören u.a.: Finanz- und Haushaltsplanung, das vollständige Rechnungswesen, Koordination von Stellungnahmen und Bürgeranfragen, Straßenrecht, Widmungen, Grundstückszufahrten, Aufgrabungen, Sondernutzungen, Gestattungen, Beitragswesen, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Erarbeitung von Satzungen, Verkehrssicherungspflicht.

 

Die Bündelung von Querschnittsaufgaben im Bereich 71 führt zur verwaltungsseitigen Ent-lastung der überwiegend technisch geprägten Bereiche.

 

Der Ergebnishaushalt des Bereiches 71 umfasst nur ein kleines Budget für Personalbezogene Sachaufwendungen und Geschäftsaufwendungen in Höhe von insgesamt 10.000   Euro. Dem gegenüber stehen Erträge aus den Verwaltungsgebühren aus Genehmigungsverfahren in Höhe von 13.000 Euro.

 

B 72 Straßen- und Brückenbau, Geodaten

Das Aufgabengebiet des Bereiches Straßen- und Brückenbau, Geodaten umfasst die Sicherstellung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die Bauunterhaltung sowie die Durchführung von Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Straßen, Radwegen, Bushaltestellen, Brücken- und Ingenieurbauwerken sowie die Begleitung des Pachtvertrages mit der LUNA für die Beleuchtung. Darüber hinaus ist der Bereich für vermessungstechnische Aufgaben und die federführende Weiterentwicklung des GIS (Geoinformationssystem) zuständig.

 

Der Bereich Straßen- und Brückenbau, Geodaten unterhält ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge von rd. 280 km (gewidmete Flächen). Aufgabe ist es dieses Straßennetz zu erhalten, nachhaltig zu sanieren und zu modernisieren.

Gleiches gilt für die Brücken und Ingenieurbauwerke. Die Hansestadt Lüneburg trägt die Baulast und neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Instandhaltungspflicht für 45  Brücken, 6 Ingenieurbauwerke (Stütz- und Lärmschutzwände) und 19 sonstige Bauwerke (Stege und Durchlässe). Hinzu kommen noch die Verkehrszeichenbrücken (wegweisende große Beschilderung).

 

Der Ergebnishaushalt des Bereiches Straßen- und Brückenbau, Geodaten umfasst demnach im Wesentlichen die Aufwendungen zur baulichen Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, Radwege sowie Brücken und Ingenieurbauwerke und die Abschläge an die   LUNA.

 

Zu den Erträgen gehören die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Erstattungen vom Land und Landkreis sowie Entgelte aus einem Vertrag mit der GfA für Vermessungsarbeiten.

 

Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 3.673.300 Euro, dass sich aus dem Anteil für den Vertrag der LUNA in Höhe von 2.700.000 Euro, dem Anteil der Abschläge an die AGL für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 318.700 Euro und dem Anteil für alle weiteren Unterhaltungsmaßnahmen inkl. Geschäftsaufwendungen in Höhe von 654.600 Euro zusammensetzt. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 232.800 Euro.

 

Die Aufteilung bei den Unterhaltungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Das geplante Investitionsvolumen des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau, Geodaten beträgt für das Jahr 2023 insgesamt 11.328.500 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Fördermitteln von Bund und Land von insgesamt 4.426.700 Euro, errechnet sich

ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 6.901.800 Euro.

 

Die Investitionsmaßnahmen können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Die Ansätze werden in der Ausschusssitzung ausführlich erläutert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

(-) CO2 Emissionen bei Baumaßnahmen

(+) Bei Baumaßnahmen können Maßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Situation vereinbart werden

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Es wird dem Gegensatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung gefolgt

 

Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

In Bebauungsplänen kann sozialer Wohnungsbau vertraglich abgesichert werden

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Aufbau und Modernisierung der Infrastruktur

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    401 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

 Gesamt in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen FB 6/FB 7 gem. HH-Plan Entwurf 2023

  Konsumtiv 4.674.900 €

  Investiv 11.343.500 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen

 Teilhaushalt / Kostenstelle / Produkte / Kostenträger diverse

 Haushaltsjahr: 2023

 

e)  mögliche Einnahmen:

 Gesamt in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen FB 6/FB 7 gem. HH-Plan Entwurf 2023

   Konsumtiv 1.596.100 €

   Investiv 4.426.700 €

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht der Teilergebnispläne der Bereiche 61, 63, 71 und 72

Anlage 2: Übersicht über die Aufteilung der Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich 72

Anlage 3: Übersicht Investitionsprogramm FB 6 / B 72

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersicht Teilergebnispläne FB 6 und FB 7 (256 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Übersicht Bereich 72 Aufteilung nach Unterhaltungsmaßnahmen 2023 (581 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Investitionsprogramm FB 6 und B 72 (377 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplanentwurf 2023 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne für die Bereiche 61, 63, 71 und 72 im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen wird empfohlen.