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Vorlage - VO/10280/22  

 
 
Betreff: Inanspruchnahme von Sportflächen zur temporären Unterbringung von Geflüchteten
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:05S - Sport
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 5a - Soziales und Integration
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 81 - Hochbau & Technik
   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport
10.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sport (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine sowie der Situation in den weiteren Krisenregionen in Europa und weltweit steigt die Anzahl der Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, deutlich an.

 

Nach den aktuellen Zahlen aus Hannover wird die Stadt Lüneburg bis Ende März 2023 noch rund 1000 Geflüchtete aufnehmen müssen.

 

Zur Bewältigung dieser Herausforderung ist die Schaffung von weiteren Unterbringungsmöglichkeiten erforderlich.

 

Zur Schaffung von Wohn- und Schutzraum werden folgende Maßnahmen ergriffen:

 

  1. Schaffung von langfristig verfügbarem sozialem Wohnraum (u.a. durch Kooperationen mit der Lüneburger Wohnungsbau GmbH), 

 

  1. Schaffung und Erweiterung von Gemeinschaftsunterkünften mit mittel- und langfristigen Standzeiten oder Anmietungen,

 

  1. Einrichtung von temporären Notunterkünften für wenige Monate.

 

Für die Einrichtung von temporären Notunterkünften muss auf kurzfristig verfügbare Immobilien zurückgegriffen werden. Zu diesem Zweck werden fortlaufend Angebote des Immobilienmarktes und der Hotellerie geprüft.

 

Als letztes Mittel ist es erforderlich, auch Gebäude und Flächen heranzuziehen, die sich in einer Nutzung befinden. Hierbei handelt es sich nach Ausschluss aller anderen Möglichkeiten auch um die temporäre Inanspruchnahme von Sportflächen.

 

Doch auch während der Belegung einer Sportstätte als Notunterkunft werden parallel Alternativen vorbereitet, um die Dauer der Belegung so kurz wie möglich zu halten.

 

Die Entscheidung, die Sporthalle Im Grimm an der Grundschule Hermann-Löns ab Oktober als Notunterkunft in Betrieb zu nehmen, erfolgte unter Betrachtung aller verfügbaren Sportstätten nach gründlicher Abwägung von u.a. Lage, Größe, Außenfläche und Anzahl der Sanitäranlagen.

Als weitere ab Mitte Oktober 2022 aus der Nutzung zu nehmende Sporthalle ist die Sporthalle 28 Schlieffenpark und ab Anfang November 2022 die Sporthalle 27 Schlieffenpark zu nennen. Diese Hallen sind als Doppel-Zweifeldhalle ebenfalls ausreichend groß und verfügen über die nötigen Infrastrukturen.

 

Momentan wird auch die Inanspruchnahme von Sportplätzen bzw. weniger genutzten Nebenplätzen untersucht.

Hierzu erfolgt aktuell die Prüfung, den südlich gelegenen Nebenplatz des Sportplatzes Bockelmannstraße 2 des ESV (Eisenbahner Sportverein Lüneburg von 1934 e.V.) als Aufstellfläche für temporäre Wohnräume zu nutzen. Eine Energieversorgung dieser Anlage ist über die benachbarte Liegenschaft der Abwasser-, Grün- und Lüneburger Service GmbH (AGL) möglich.

 

Es ist das erklärte Ziel, die Zweckentfremdung der Sportflächen und damit den Entzug dieser dringend benötigten und knappen Flächen für den Vereins- und Schulsport nur als letztes Mittel in Anspruch zu nehmen und nur für die unabwendbar benötigte Dauer.

 

Hier leistet der Sport wiederholt einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft.

Der Sport an sich mit seinen Institutionen und Vereinen und besonders den dort tätigen und engagierten Menschen ist eine wichtige Säule für die Integrationsarbeit. Umso mehr soll der Sport gefördert und in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe erfüllen zu können. 

 

Aktuell werden 4 Sporthallen aus den 70/80er Jahren durch moderne Neubauten ersetzt: 

Die Fertigstellung der Sporthallen an der Grundschule Hagen und im Hanseviertel ist für Herbst 2023 vorgesehen und die neuen Sporthallen an der Grundschule Lüne und der Grundschule Hasenburger Berg werden voraussichtlich im Herbst 2024 in Betrieb gehen.

 

Während der Bauzeit bleibt die Sporthalle an der Grundschule Lüne erhalten.

 

Des Weiteren befindet sich aktuell der Sporthallenboden der Sporthalle Herderschule in der Sanierung. Ab Oktober geht die neue Weitsprunganlage und Laufbahn auf dem Schulsportplatz Kaltenmoor in die Nutzung. Für Frühjahr 2023 ist auch die Fertigstellung des dortigen Rasenspielfeldes geplant.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+/-

Eine Notunterkunft bietet Schutzsuchenden eine Grundversorgung. Bei temporärer Fremdnutzung der Sportflächen, werden die für den Schul- und Vereinssport benötigten Flächen in Teilen entzogen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): N. N. t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:         63 Euro 

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: Einnahmen zur Gegenfinanzierung entstehen lediglich im geringen Umfang durch die Erhebung von Nutzungsgebühren.

 

 

 

Anlagen:  keine