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Vorlage - VO/10279/22  

 
 
Betreff: Änderungen im Zusammenhang mit dem Fördermittelprogramm "Perspektive Innenstadt!"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Bruns, Oliver
2. Kubisch, Finn
Federführend:01N - Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung Beteiligt:01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme
Bearbeiter/-in: Bruns, Oliver  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   DEZERNAT I
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge bei der NBank einzureichen. Aufgrund der Erhöhung des Förderbudgets durch die NBank sowie Änderungen bei den Projektkosten und der Streichung eines Projektes wurden die Kosten und Förderquoten der Einzelprojekte innerhalb dieses Fördermittelprogramms vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit den Beschlüssen vom 12.05.2022 (VO/10046/22) und 23.06.2022 (VO/10046/22-1) bei einzelnen Maßnahmen angepasst. Dementsprechend wurden durch die Verwaltung und die Volkshochschule insgesamt 14 Förderanträge mit einem Fördervolumen von 1,9 Mio. € bei der NBank eingereicht. In der Zwischenzeit sind die ersten Zuwendungsbescheide eingegangen, bezüglich der anderen Anträge läuft ein Austausch mit dem Fördermittelgeber.

Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass das Projekt „Erstellung eines nachhaltig urbanen Mobilitätsplans (NUMP)“, das gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg umgesetzt werden soll und für den Teil mit Bezug zur Lüneburger Innenstadtgebiet zur Förderung beantragt wurde, nicht mehr bis zu dem vom Fördermittelgeber vorgegebenen, letztmöglichen Zeitpunkt, in dem notwendigen Umfang und angestrebten Detailschärfe abgeschlossen werden kann; Verlängerungen kommen durch die NBank nicht in Betracht. Dies würde den „Verfall“ der beantragten Fördermittel in Höhe von 90.000 € oder eine Ablehnung der Förderung dieses Projektes seitens der NBank aufgrund des zu erwartenden Überschreitens der Umsetzungsfrist bedeuten.

Gleichzeitig hat die Submission einer Teilausschreibung für das Projekt „Umgestaltung des Glockenhofs“ ergeben, dass Mehrkosten in Höhe von 100.000 € anfallen, um das Projekt in dem beantragten und ausgeschriebenen Umfang umzusetzen.

Aus diesem Grund, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, die Beantragung der Fördermittel für die Erstellung des NUMP zurückzuziehen, das frei werdende Förderbudget in Höhe von 90.000 € zugunsten der Umgestaltung des Glockenhofs umzuschichten und hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag bei der NBank einzureichen. Somit kann trotz der gestiegenen Kosten die vollumfängliche Realisierung dieses Projektes gewährleistet werden. Durch die Bereitstellung entsprechend kompensierender Deckungsmittel des Dezernates III/3b (s.a. Vorlage VO/09838/21) stehen für die Realisierung des NUMP unverändert Mittel in Höhe von 240.000 € zur Verfügung, sodass hier eine Umsetzung auch ohne entsprechenden Fördermittel sichergestellt ist.

Darüber hinaus wird angestrebt, 100.000 € aus der „INV 01-541-002 Grundsanierung Straßen“ für die Kostensteigerung in der Maßnahme „Umgestaltung Clamart-Park und anliegender Parkplatz“ überplanmäßig einfließen zu lassen. Das Submissionsergebnis vom 27.09.22 endet mit einem Ausschreibungsergebnis, das deutlich über der Kostenschätzung liegt. Die 100.000 € bei „INV 01-541-002 Grundsanierung Straßen“ sind für die Sanierung der Wohnwege am Kreideberg veranschlagt. Eine Umsetzung der Maßnahme kann in 2022 nicht mehr realisiert werden, so dass die Mittel für eine entsprechende Deckung herangezogen werden können.

Die entsprechend der angestrebten Änderungen angepasste Auflistung der einzelnen Projekte, Kosten und Förderquoten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Informativ sind in dieser Übersicht auch die inzwischen bekannten detaillierten Projektkosten enthalten, welche den bei der NBank beantragten Summen entsprechen und nur marginal von den vom Rat beschlossenen Summen abweichen.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Einzelne Maßnahmen fördern bspw. den nicht-motorisierten Individualverkehr und sollen u.a. durch zusätzliche Begrünung das Klima fördern.

Allerdings hat jede Baumaßnahme negative Klimaauswirkungen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die Maßnahmen dieses Programmes leisten einen Beitrag, um die Innenstadt in ihrer ökologischen, sozialen und ökonomischen Qualität weiterzuentwickeln.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

Kein Einfluss

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Bei den Pop-up-Stores der Hansestadt wurde die Nachhaltigkeit bei der Bewertung der Jury berücksichtigt, auch bei weiteren Maßnahmen wird in der Vergabe Wert auf Nachhaltigkeitskriterien gelegt.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Speziell die (stadt-) klimafreundlichen Maßnahmen können einen Einfluss auf die Gesundheit der Innenstadtbesucher:innen haben.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Durch den Pop-up-Store der VHS wird ein innovatives, niedrigschwelliges Bildungskonzept in Innenstadtlage angeboten.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

Kein Einfluss

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Die Maßnahmen zielen auf eine Belebung und Vitalisierung der Innenstadt als Handelsraum ab.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Einzelne Maßnahmen fördern den nicht-motorisierten Individualverkehr. Andere sollen bspw. durch die Pop-up-Stores der Hansestadt und der VHS innovative Geschäfts- und Nutzungskonzepte fördern.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

X Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10046/22 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2,257 Mio. €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja: sofern, der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird;

 Des Weiteren: Zwischenfinanzierung VO /10174/22, außerplanmäßige Mittelbereitstellung 2021 VO/9648/21-1; Haushaltsreste

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse 

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr: 2021/2022 

 

e)  mögliche Einnahmen: 1,9 Mio. € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Projektübersicht „Perspektive Innenstadt“ Stand September 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Beschlussvorlage (347 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, den Antrag zur Förderung des innerstädtischen Teilgutachtens des NUMP zurückzuziehen und die dadurch freiwerdenden Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ wie dargestellt zugunsten der Realisierung des Projektes „Umgestaltung des Glockenhofes“ im Rahmen eines Änderungsantrages bei der NBank umzuschichten.

Der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 € für die „Umgestaltung Clamart-Park (INV 01-551-026) wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus Grundsanierung Straßen“ (INV 01-541-002).