Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge bei der NBank einzureichen. Aufgrund der Erhöhung des Förderbudgets durch die NBank sowie Änderungen bei den Projektkosten und der Streichung eines Projektes wurden die Kosten und Förderquoten der Einzelprojekte innerhalb dieses Fördermittelprogramms vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit den Beschlüssen vom 12.05.2022 (VO/10046/22) und 23.06.2022 (VO/10046/22-1) bei einzelnen Maßnahmen angepasst. Dementsprechend wurden durch die Verwaltung und die Volkshochschule insgesamt 14 Förderanträge mit einem Fördervolumen von 1,9 Mio. € bei der NBank eingereicht. In der Zwischenzeit sind die ersten Zuwendungsbescheide eingegangen, bezüglich der anderen Anträge läuft ein Austausch mit dem Fördermittelgeber. Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass das Projekt „Erstellung eines nachhaltig urbanen Mobilitätsplans (NUMP)“, das gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg umgesetzt werden soll und für den Teil mit Bezug zur Lüneburger Innenstadtgebiet zur Förderung beantragt wurde, nicht mehr bis zu dem vom Fördermittelgeber vorgegebenen, letztmöglichen Zeitpunkt, in dem notwendigen Umfang und angestrebten Detailschärfe abgeschlossen werden kann; Verlängerungen kommen durch die NBank nicht in Betracht. Dies würde den „Verfall“ der beantragten Fördermittel in Höhe von 90.000 € oder eine Ablehnung der Förderung dieses Projektes seitens der NBank aufgrund des zu erwartenden Überschreitens der Umsetzungsfrist bedeuten. Gleichzeitig hat die Submission einer Teilausschreibung für das Projekt „Umgestaltung des Glockenhofs“ ergeben, dass Mehrkosten in Höhe von 100.000 € anfallen, um das Projekt in dem beantragten und ausgeschriebenen Umfang umzusetzen. Aus diesem Grund, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, die Beantragung der Fördermittel für die Erstellung des NUMP zurückzuziehen, das frei werdende Förderbudget in Höhe von 90.000 € zugunsten der Umgestaltung des Glockenhofs umzuschichten und hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag bei der NBank einzureichen. Somit kann trotz der gestiegenen Kosten die vollumfängliche Realisierung dieses Projektes gewährleistet werden. Durch die Bereitstellung entsprechend kompensierender Deckungsmittel des Dezernates III/3b (s.a. Vorlage VO/09838/21) stehen für die Realisierung des NUMP unverändert Mittel in Höhe von 240.000 € zur Verfügung, sodass hier eine Umsetzung auch ohne entsprechenden Fördermittel sichergestellt ist. Darüber hinaus wird angestrebt, 100.000 € aus der „INV 01-541-002 Grundsanierung Straßen“ für die Kostensteigerung in der Maßnahme „Umgestaltung Clamart-Park und anliegender Parkplatz“ überplanmäßig einfließen zu lassen. Das Submissionsergebnis vom 27.09.22 endet mit einem Ausschreibungsergebnis, das deutlich über der Kostenschätzung liegt. Die 100.000 € bei „INV 01-541-002 Grundsanierung Straßen“ sind für die Sanierung der Wohnwege am Kreideberg veranschlagt. Eine Umsetzung der Maßnahme kann in 2022 nicht mehr realisiert werden, so dass die Mittel für eine entsprechende Deckung herangezogen werden können. Die entsprechend der angestrebten Änderungen angepasste Auflistung der einzelnen Projekte, Kosten und Förderquoten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Informativ sind in dieser Übersicht auch die inzwischen bekannten detaillierten Projektkosten enthalten, welche den bei der NBank beantragten Summen entsprechen und nur marginal von den vom Rat beschlossenen Summen abweichen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
X Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10046/22 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2,257 Mio. € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja: sofern, der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird; Des Weiteren: Zwischenfinanzierung VO /10174/22, außerplanmäßige Mittelbereitstellung 2021 VO/9648/21-1; Haushaltsreste Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2021/2022
e) mögliche Einnahmen: 1,9 Mio. € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“
Anlagen: Anlage 1: Projektübersicht „Perspektive Innenstadt“ Stand September 2022
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, den Antrag zur Förderung des innerstädtischen Teilgutachtens des NUMP zurückzuziehen und die dadurch freiwerdenden Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ wie dargestellt zugunsten der Realisierung des Projektes „Umgestaltung des Glockenhofes“ im Rahmen eines Änderungsantrages bei der NBank umzuschichten. Der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 € für die „Umgestaltung Clamart-Park“ (INV 01-551-026) wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus „Grundsanierung Straßen“ (INV 01-541-002).
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