Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg sieht auch im Jahr 2022 Maßnahmen im Bereich der Sportförderung zur Unterstützung der städtischen Sport- und Schützenvereine und zur Erhaltung und Aufwertung der notwendigen Sportinfrastruktur vor.
Im Bereich der freiwilligen Leistungen wurde bereits bzw. werden wie in den Vorjahren die Übungsleiterförderung (124.300 €), die Kinder- und Jugendförderung (25.600 €) sowie die Fördermittel für den Behindertensport (2.600 €) in Höhe von insgesamt 152.500 € an die Sportvereine ausgezahlt.
Ergänzend steht innerhalb der freiwilligen Leistungen auch der „Sportfördertopf“ - über den Zuschüsse auf Antrag an die Sportvereine ausgezahlt werden können - zur Verfügung, dessen Mittel insgesamt 50.000,00 € betragen.
Im vergangenen Jahr 2021 war dieser Topf zwar deutlich überzeichnet, es konnten aber dennoch alle Mittel für die Sportvereine zur Realisierung wichtiger Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Jahr sind daher und aufgrund der unsicheren Umfeldbedingungen deutlich weniger Anträge eingegangen.
Übersicht der eingegangenen Anträge:
Somit können mit den vorhandenen Mitteln alle beantragten Maßnahmen entsprechend der vorgestellten Übersicht bezuschusst werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 Produkt / Kostenträger: 421001 / 42100102 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Sport beschließt, die von den Vereinen beantragten Zuschüsse aus dem „Sportfördertopf“ gemäß der vorliegenden Übersicht wie vorgestellt auszuzahlen.
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