Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wird in den Ausschuss für Finanzen und Interne Services am 14.10.2022 vorgestellt und im Anschluss in den Fachausschüssen beraten. Zum Ausschusstermin sind die Haushaltsplanentwürfe im Ratssystem abrufbar und Sie erhalten als Anlage zur Vorlage den vorläufigen Vorbericht (Anlage 1). Die Liste der freiwilligen Leistungen (Anlage 2) sowie die Liste der Kennzahlen (Anlage 3) werden Ihnen kurzfristig nachgereicht.
Der Stellenplan ist als Teil des Haushaltsplanes zu beschließen. Nach § 5 KomHKVO weist er die erforderlichen Stellen der Beamt:innen (Planstellen) und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten (andere Stellen) aus. Stellenplananträge, deren aufgeführte Aufgaben auch nach eingehender Prüfung und Betrachtung von alternativen Lösungsansätzen sowie unter der Berücksichtigung der Finanzsituation der Hansestadt Lüneburg die Einrichtung von Stellen rechtfertigen, werden im Laufe der Haushaltsberatungen vorgestellt.
Änderungen durch entsprechende Beschlüsse in den Fachausschüssen werden Ihnen in Form von Veränderungslisten mit den Einladungen zur folgenden Finanzberatung übersandt.
Die Ortsräte Ochtmissen und Oedeme werden im Rahmen des § 93 Abs. 2 S. 3 NKomVG zur Haushaltssatzung 2023 angehört.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 71 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Anlage 1 Vorläufiger Vorbericht 2023 - Anlage 2 Freiwillige Leistungen Haushaltsplanentwurf 2023 - Anlage 3 Liste der Kennzahlen - Anlage 4 Gesamtpläne, Teil-Haushalte und Investitionsprogramm im Entwurf - Anlage 5 Produkte im Entwurf
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Haushaltssatzung 2023 und das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 zum Stand der aktuellen Veränderungsliste sowie den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 jeweils unter Berücksichtigung der beschlossenen politischen Änderungsanträge.
Der Rat beschließt ebenso das vorliegende Haushaltssicherungskonzept.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |