Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der anhaltende Zustrom von Geflüchteten, nicht nur aus der Ukraine, stellt die Hansestadt vor die enorme Herausforderung, den Schutzsuchenden Wohnraum bzw. Unterkünfte bereitzustellen. Adäquater Wohnraum steht in der Hansestadt nicht zur Verfügung.
Der Bedarf an (kurzfristigen) Unterbringungsmöglichkeiten für nach Lüneburg geflüchtete Menschen ist immens. Die Deckung dieses Bedarfs wird nur gelingen können, wenn alle denkbaren Kapazitäten, d.h. auch private Möglichkeiten, zur Bereitstellung von Wohnraum aktiviert werden. Nach mehreren Aufrufen in der Öffentlichkeit konnten einige private Wohnraumangebote genutzt werden. Da diese inzwischen ausgeschöpft sind, sollen weitere Anreize für privaten Wohnraum gesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Lüneburger:innen einen Solidaritätsbonus als Anreiz anzubieten, wenn diese einen oder mehrere Geflüchtete aufnehmen und ihnen Wohnraum vermieten.
Eckpunkte für einen Lüneburger Solidaritätsbonus:
Die Prämie kann von Vermieter:innen ab dem 01.10.2022 bis zum 31.03.2023 beantragt werden.
Das finanzielle Volumen des Solidaritätsbonus wird auf 150.000 € festgesetzt. Haushaltsmittel hierfür stehen bisher nicht zur Verfügung, sodass eine Deckung außerplanmäßig bereitgestellt werden muss. Zur Deckung können Minderaufwendungen bei Zinsen in Höhe von 100.000 € sowie Geschäftsaufwendungen in Höhe von 50.000 € im Fachbereich 2 – Finanzen herangezogen werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 150.000,- c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x, sofern der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: TeilHH 20 (KS 20040; 21070); TeilHH 22 (KS 22020) Produkt / Kostenträger: Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft (KT 61200117); Produkt Bebautes und unbebautes Grundvermögen (KT 11103002); Produkt Betriebswirtschaft und Controlling (KT 11101206) Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Lüneburger Solidaritätsbonus einzurichten und eine entsprechende Förderrichtlinie nach den genannten Eckpunkten zu erstellen.
Zur Einrichtung des Bonus werden 150.000 € gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen bei Zinsen (100.000 € bei SK 4517010; KST 20040; KT 61200117) sowie Geschäftsaufwendungen (25.000 € bei SK 4271400; KST 21070; KT 11103002 und 25.000 € bei SK 4431100; KST 22020; KT 11101206).
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