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Vorlage - VO/10253/22  

 
 
Betreff: Wohnraum-Offensive Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Müller, Rainer  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   01 - Büro der Oberbürgermeisterin
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der anhaltende Zustrom von Geflüchteten, nicht nur aus der Ukraine, stellt die Hansestadt vor die enorme Herausforderung, den Schutzsuchenden Wohnraum bzw. Unterkünfte bereitzustellen. Adäquater Wohnraum steht in der Hansestadt nicht zur Verfügung. 

 

Der Bedarf an (kurzfristigen) Unterbringungsmöglichkeiten für nach Lüneburg geflüchtete Menschen ist immens. Die Deckung dieses Bedarfs wird nur gelingen können, wenn alle denkbaren Kapazitäten, d.h. auch private Möglichkeiten, zur Bereitstellung von Wohnraum aktiviert werden. Nach mehreren Aufrufen in der Öffentlichkeit konnten einige private Wohnraumangebote genutzt werden. Da diese inzwischen ausgeschöpft sind, sollen weitere Anreize für privaten Wohnraum gesetzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Lüneburger:innen einen Solidaritätsbonus als Anreiz anzubieten, wenn diese einen oder mehrere Geflüchtete aufnehmen und ihnen Wohnraum vermieten.

 

Eckpunkte für einen Lüneburger Solidaritätsbonus:

 

  • Mit dem Bonus wird ein Anreiz für die Bereitstellung privaten Wohnraums geschaffen. Die Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete erfolgt dabei auf privatrechtlicher Basis durch Mietvertrag zwischen Vermieter:in und Mieter:in.

 

  • Die für die Gewährung notwendige Mindestlaufzeit von Mietverträgen für Geflüchtete beträgt 9 Monate.

 

  • Geflüchtete im Sinne des Solidaritätsbonus sind Menschen, die seit dem 24.02.2022 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind und darüber hinaus alle Menschen, die als Geflüchtete anerkannt sind.

 

  • Das Mietobjekt soll den Voraussetzungen für angemessenen Wohnraum nach SGB II entsprechen und im Rahmen der geltenden Mietobergrenzen bereitgestellt werden.

 

  • Der von der Hansestadt Lüneburg gewährte Bonus beträgt 1.500 € bei einer Mietdauer von mindestens 9 Monaten und 3.000 € bei einer Mietdauer von mindestens 18 Monaten bei Belegung mit einer Einzelperson. Bei Belegung mit zwei Personen erhöht sich der Bonus auf 2.500 €/ 5.000 € und bei Belegung ab drei Personen auf 3.500 €/ 7.000 €. Der Bonus wird anteilig quartalsweise ausgezahlt.

 

  • Kommt es zu einem vorzeitigen Ende des Mietverhältnisses sind die Vermietenden verpflichtet, dies der Hansestadt Lüneburg mitzuteilen und den gewährten Bonus pro rata temporis zurück zu erstatten.

 

  • Vermieter:in und Mieter:in verpflichten sich zudem, den zuständigen Mitarbeitenden der Hansestadt Lüneburg nach voriger Anmeldung Zugang zu dem Mietobjekt zu gewähren, um das Objekt auf die Anforderungen zu überprüfen.

 

  • Zur Vermeidung von Missbrauch („Scheinmietverträge“) wird die Hansestadt Lüneburg Stichprobenkontrollen mit eigenem Personal durchführen. Täuschungen werden strafrechtlich verfolgt.

 

  • Der Bonus wird nicht gewährt für die Bereitstellung von Wohnraum für Verwandte ersten und zweiten Grades.

 

Die Prämie kann von Vermieter:innen ab dem 01.10.2022 bis zum 31.03.2023 beantragt werden.

 

Das finanzielle Volumen des Solidaritätsbonus wird auf 150.000 € festgesetzt. Haushaltsmittel hierfür stehen bisher nicht zur Verfügung, sodass eine Deckung außerplanmäßig bereitgestellt werden muss. Zur Deckung können Minderaufwendungen bei Zinsen in Höhe von 100.000 € sowie Geschäftsaufwendungen in Höhe von 50.000 € im Fachbereich 2 – Finanzen herangezogen werden.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Förderung des sozialen Miteinanders, Förderung der Unterbringung und der Versorgung von schutzbedürften vertriebenen oder geflüchteten, obdachlosen Personen  

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 150.000,-

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x, sofern der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird 

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: TeilHH 20 (KS 20040; 21070); TeilHH 22 (KS 22020)

 Produkt / Kostenträger: Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft (KT 61200117); Produkt Bebautes und unbebautes Grundvermögen (KT 11103002); Produkt Betriebswirtschaft und Controlling (KT 11101206)

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aenderungsantrag der Fraktion Die Grünen zu VO10253 (650 KB)      
Anlage 2 2 Aenderungsantrag der AfD Fraktion zu VO10253 (391 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Lüneburger Solidaritätsbonus einzurichten und eine entsprechende Förderrichtlinie nach den genannten Eckpunkten zu erstellen.

 

Zur Einrichtung des Bonus werden 150.000 € gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen bei Zinsen (100.000 € bei SK 4517010; KST 20040; KT 61200117) sowie Geschäftsaufwendungen (25.000 € bei SK 4271400; KST 21070; KT 11103002 und 25.000 € bei SK 4431100; KST 22020; KT 11101206).