Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der aktuelle Sachstand zur Umsetzung des Fachkonzepts wird anhand einer Präsentation vorgestellt
In der Hansestadt Lüneburg hat die stadtteilorientierte soziale Arbeit eine lange Tradition. Die Stadtverwaltung setzt mit den Stadteilhäusern und den in den Stadtteilen verorteten Diensten und Einrichtungen das Prinzip der kurzen Wege für die Bürgerinnen und Bürger um. Das Engagement von freien und konfessionellen Trägern, Vereinen und Ehrenamtlich Tätigen fördert die Existenz einer vielfältigen Palette an gut erreichbaren sozialen Angeboten unmittelbar vor Ort.
Im Konzept zur Weiterentwicklung der stadtteilorientierten Arbeit und Jugendpflege aus den Jahren 2011/2012 wurde der Ansatz einer stadtteilorientierten sozialen Arbeit erstmals konzeptionell verankert. Im Sinne der sozialraumorientierten Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes bestand das Ziel dieses Konzepts darin, in Zusammenarbeit mit den Nachbarschaften und Akteuren im Stadtteil die Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Stadtteilen zu verbessern, um die im § 1 des SGB VIII beschriebene Grundnorm des SGV VIII, die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern, umzusetzen.
Als Instrument zur Umsetzung dieses Ansatzes wurde das Stadtteilmanagement im Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes verortet. So sollte insbesondere eine strukturelle Grundlage geschaffen werden, um den präventiven und sozialräumlichen Ansatz einer dezentral aufgestellten Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen.
Innerhalb des Prozesses zur Weiterentwicklung der stadtteilorientierten Dienste des Dez. V - Bildung, Jugend und Soziales - wurde deutlich, dass die Verknüpfung der Aufgaben des Stadtteilmanagements mit denen des Allgemeinen Sozialen Dienstes zum einen zwar gewünschte Synergieeffekte zum anderen aber auch Nebenwirkungen zur Folge hatte. Diese äußerten sich beispielsweise in Rollenkonflikten, da die Pflichten der Fallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe gerade auch vor dem Hintergrund der staatlichen Garantenstellung letztendlich immer Vorrang vor den Aufgaben des Stadtteilmanagements hatten.
Mit dem Prozess zur Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit wird ein fachlich begründeter Paradigmenwechsel vollzogen. Dieser sieht eine Trennung und Neuaufstellung der Handlungsfelder Stadtteilmanagement und Stadtteilorientierter ASD vor. In der Folge werden beide Handlungsfelder getrennt weiterentwickelt.
Das Fachkonzept wurde im Rahmen einer AG, an welcher die Leitungskräfte bzw. geschäftsführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände und der freien und konfessionellen Träger: AWO, Caritasverband, Lebensraum Diakonie, Paulus Gemeinde, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Päd In, VSE, Albatros erarbeitet. Kernaussage ist, dass das Stadtteilmanagement stärker als bislang in die Rolle der Gemeinwesenarbeit hineinwächst und zur Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort beiträgt. Das Stadtteilmanagement integriert unterschiedliche Handlungsansätze der Gemeinwesenarbeit, wie z.B. niedrigschwellige Beratung, Sozialraumanalysen, Nachbarschaftshilfe, Netzwerk- und Beziehungsarbeit, Gemeinschaft und Selbstbestimmung stärkende Beteiligungsformate.
Im Zuge der Umsetzung des Fachkonzepts findet im Übergang 2021/2022 eine Umorganisation statt. In diesem Rahmen wird eine Organisationseinheit „Koordinierung der Stadtteilarbeit“ in der Stabsstelle 05 Entwicklung und strategische Steuerung mit einem Team „Stadtteilmanagement“ aufgestellt.
Nach Verschiebungen im Stellenplan werden die Stadtteilmanager*innen diesem zukünftig organisatorisch zugeordnet sein. Im Zuge der Veränderung der Aufbauorganisation wird eine Ablauforganisation mit eigenem Profil und Schnittstellen zu den anderen Dezernaten, Fachbereichen und Bereichen und bspw. einem Informationsfluss und Besprechungswesen entwickelt.
Zusätzlich werden Stadtteilmanager*innen bei freien Trägern der Wohlfahrtspflege angestellt. Mit dieser Maßnahme sollen die vor allem schwerpunktmäßig in der Jugendhilfe tätigen freien Träger gefördert werden. So wird die als Programmsatz im SGB VIII verankerte Pluralität des Leistungsangebots vor Ort angeregt und gefördert. Diese Verpflichtung erfolgt aus den in den §§ 3 - 5 niedergelegten Strukturprinzipien des Jugendhilferechts, nämlich der Pluralität (§ 3 Abs. 1), der Partnerschaft (§ 4 Abs. 1) und der Subsidiarität (§ 4 Abs. 2 und 3).
Durch die Koordinierungsstelle Stadtteilarbeit, angesiedelt in der Stabsstelle 05, wird eine enge Abstimmung und kontinuierliche Zusammenarbeit sichergestellt.
Um das innovative Konzept, wie präsentiert gemeinsam mit den Kooperationspartnern umsetzen zu können, bedarf es einer über mehrere Jahre abgesicherten Finanzierung. Zur Umsetzung und Finanzierung des Fachkonzepts ab Mitte 2023 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 ff zu entscheiden.
Die Verwaltung sieht für die Umsetzung des Konzepts insgesamt 6,75 vollzeitäquivalente Stellen (VZÄ) vor, die durch etwa zehn Fachkräfte besetzt werden sollen, von denen etwa die Hälfte direkt bei der Hansestadt angestellt sein wird. Die anderen Stellen sollen durch freie und kirchliche Träger besetzt werden.
Hierin enthalten ist auch die 0,75 VZÄ-Projektstelle „Quartiersmanagement im Hanseviertel“, deren Gegenfinanzierung aktuell über Drittmittel - auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages - bis zum 31.01.2024 gesichert ist. Nicht berücksichtigt sind die Quartiersmanagement-Stellen in den Sanierungsgebieten Kaltenmoor und Am Weißen Turm, welche zunächst ebenfalls weiterhin über Drittmittel finanziert werden (Programm: Sozialer Zusammenhalt). Die Stelle des zum 30.11.2022 in den Ruhestand gehenden Quartiersmanagers wurde aktuell zur Nachbesetzung ausgeschrieben.
In der Vergangenheit konnte die Hansestadt zur Deckung der anfallenden Kosten Stiftungsmittel bei der Stiftung zum Großen Heiligen Geist beantragen. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben zur Verwendung der Stiftungsmittel sind jährlich Anträge zur Bezuschussung von der Hansestadt zu stellen. Diese werden dann vom Stiftungsrat beschlossen und jeweils für ein Jahr beschieden. Um aber längerfristige Verträge mit den Kooperationspartnern schließen zu können, bedarf es einer haushaltsrechtlichen Absicherung. Diesbezüglich wird die Verwaltung Kosten und Finanzierungsmöglichen für die kommenden Jahre in die entsprechenden Gremien für die Haushaltsberatungen vorstellen und im Herbst eine Entscheidungsvorlage erarbeiten.
Die gesamtgesellschaftliche Situation, die geprägt ist von sozialen Unsicherheiten insbesondere aufgrund der Energiekrise und weiterer Folgen des Krieges in der Ukraine, machen aus Perspektive der Verwaltung eine Zwischenlösung erforderlich, um kurzfristig personelle Kapazitäten in den Stadtteilhäusern zu schaffen. Zudem führen sowohl die zeitlichen Ressourcen, als auch die zentralen Aufgaben (Gewährleistung des Kinderschutzes) der für die Aufgabe des Stadtteilmanagements aktuell noch zuständigen Mitarbeiterinnen des ASD, immer wieder zu Rollenkonflikten für diese. Letztlich haben die Pflichten des Allgemeinen Sozialen Dienstes immer Vorrang vor den Tätigkeiten des Stadtteilmanagements. Aus diesen Gründen ist die Umsetzung einer Zwischenlösung zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend erforderlich. Hierzu ist es geplant zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Umfang von 1,5 Stellen (VZÄ) bei der Hansestadt einzustellen. Da die Energiekrise eine unmittelbare Folge des Angriffs von Russland auf die Ukraine ist, sieht die Verwaltung vor für die Stellenbesetzung, im Stellenplan und im Haushalt 2022 abgebildete Stellen zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges zu nutzen. Im Rahmen der Zwischenlösung sollen zentrale Aufgaben des Stadtteilmanagements auf zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter übertragen werden. Hierunter werden bspw. die Moderation von Stadtteilrunden und die Aufgabe der Lotsenfunktion der Kommunalverwaltung vor Ort für die Entwicklung einer aktiven Nachbarschaft im Hinblick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen erachtet. Thematisch steht die aktuelle Energiekrise im Fokus. Für akute Problemlagen von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Steigerung der Nebenkosten in eine finanzielle Notlage geraten, bietet die Quartiers- und Stadtteilarbeit eine Plattform als erste Anlaufstelle vor Ort und bei Bedarf zur Weitervermittlung an die Fachberatungsstellen. Bei mietrechtlichen und anderen Fragestellungen kann das Stadtteilmanagement keine anwaltliche Beratung ersetzen, aber sie kann z.B. eine vermittelnde Position zu den Wohnungskonzernen einnehmen.
Die beschriebene Zwischenlösung bedeutet keine Abkehr von dem bereits vorgestellten Fachkonzept zum Stadtteil- und Quartiersmanagement. Ab Mitte 2023 ist, vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse, die Umsetzung des Fachkonzepts wie unter d) beschrieben vorgesehen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 1. Kurzfristige Lösung bei Umsetzung ab 01.11.22 bis 31.12.2022 = 19.000 € 2. Kurzfristige Lösung ab 01.01.23 bis 31.12.23 = 110.000 € 3. Langfristige Lösung ab 01.07.23 bis 31.12.23 = 290.000 € 4. Langfristige Lösung ab 01.01.24 bis 31.12.24 = 580.000 €
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja: Folgekosten für 1. und 2.= Kurzfristige Lösung Nein: Folgekosten für 3. und 4. = Langfristige Lösung Teilhaushalt / Kostenstelle: 55010 Produkt / Kostenträger: 31560102 Haushaltsjahr: 2022, 2023, 2024
e) mögliche Einnahmen: Finanzielle Mittel der Stiftung „Zum Großen Heiligen Geist“
Anlagen:
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