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Vorlage - VO/10197/22  

 
 
Betreff: Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2021
Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
24.08.2022 
ABGESAGT: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
14.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In der Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH am 15.08.2022 wurde der Jahresabschluss 2021 behandelt. Dieser wird in der nächsten Gesellschafterversammlung ebenfalls behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2021 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:

63.003.911,81 €

Jahresüberschuss:

1.410.019,82 €

Gewinnrücklagen:

26.323.292,53 €

 

Hierzu wird seitens des Aufsichtsrates der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. 1.410.019,82 € handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich vom Jahresüberschuss 140.000,00 € einer freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 1.270.019,82 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen sowie den Geschäftsführern, Herrn Rolf Sauer (bis 31.08.2021) und Herrn Jan-Hendrik Kramer (ab 01.09.2021), für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 


Die Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bilanz (635 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung (664 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Lagebericht (778 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2021, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 1.410.019,82 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 140.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 1.270.019,82 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zu stimmen.