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Vorlage - VO/10173/22  

 
 
Betreff: Information über eine Solidaritätspartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Angesichts des Krieges in der Ukraine ist die allgemeine Hilfsbereitschaft in den deutschen Kommunen und der Bevölkerung hoch. Vor Ort wird in vielfältiger Weise Hilfe für die geflüchteten Menschen geleistet, die ihre Heimat verlassen mussten und nun in Deutschland Zuflucht gefunden haben. Zahlreiche deutsche Kommunen möchten sich darüber hinaus solidarisch zeigen und in unmittelbaren Kontakt mit einer ukrainischen Kommune direkte, partnerschaftliche Hilfe leisten.

Denn an dem Krieg in der Ukraine wird einmal mehr deutlich, welche erheblichen Auswirkungen ein zunächst vermeintlich weit entfernt liegendes Geschehen auf die Lebenswirklichkeit der Menschen auf lokaler Ebene haben kann. Dies ist für jede Person spürbar in Bezug auf steigende Preise oder die Verknappung einiger Lebensmittel und Energieressourcen. Auch zeigt sich hier, dass wiederum nachhaltiges, ressourcenschonendes Handeln auf kommunaler Ebene Einfluss auf nationale und internationale Zusammenhänge haben und einen konkreten Beitrag dazu leisten kann, die gemeinsame, globale Verantwortung für eine zukunftsfähige Welt wahrzunehmen, der man sich, spätestens seit dem Zusammentreffen von Klima- und Ukrainekrise, kaum noch zu entziehen vermag. 

 

Gemäß dem Motto „Global denken – lokal handeln“ hat sich das allumfassende Thema Nachhaltigkeit mit seinen 17 SDGs auch für die Hansestadt Lüneburg zu einer wichtigen kommunalen Querschnittsaufgabe entwickelt. Hier gilt es, die großen Themen der Zeit herunterzubrechen und gemeinsam vor Ort anzugehen, die kommunalen Spielräume und Handlungsoptionen auszuschöpfen und so die Selbstwirksamkeit der Bevölkerung angesichts globaler Krisen zu stärken.

Ein Weg, sich mit kommunalen Mitteln an einem solchen Wandel zu beteiligen, ist es, sich angesichts des Kriegsgeschehens in der Ukraine mit einer dortigen Kommune in Solidarität zu verbinden und so einen positiven Einfluss auf die Lebenswirklichkeit der Bevölkerung nehmen zu wollen.


Eine solche Verbindung kann zunächst über eine nicht-formalisierte Solidaritätspartnerschaft erfolgen. Deutsche Kommunen mit dem Wunsch, eine Solidaritätspartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt einzugehen, können Unterstützung durch die SKEW1 in Zusammenarbeit mit dem RGRE2 erhalten.

 

Seitens der SKEW wird im ersten Schritt bei der Suche nach einer passenden Kommune unterstützt, sofern nicht bereits Verbindungen zu einer ukrainischen Stadt bestehen sollten. Es wird ein zweisprachiger Austausch zur aktuellen Lage in der ukrainischen Stadt, den konkreten Bedarfen und zur Bekundung der Solidarität organisiert. Die deutschen Kommunen werden zu den Möglichkeiten der Partnerschaftsarbeit, insbesondere unter den Bedingungen des Krieges, und zu weiteren Angeboten der SKEW beraten und in das Netzwerk „Deutsch-ukrainischer kommunaler Partnerschaften“ aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Netzwerk wird die Kommune zeitgleich im „Kleinprojektefonds für Kommunale Entwicklungspolitik“ der SKEW für Projekte mit Ukrainebezug antragsberechtigt (siehe Anlage).

 

 

Zu entscheiden ist nunmehr, ob sich die Hansestadt Lüneburg auf den Weg machen und im Sinne ihrer globalen Verantwortung eine solche Solidaritätspartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt angehen möchte.

 

Festzuhalten ist, dass es, bereits für die Anbahnung und Konkretisierung einer Solidaritätspartnerschaft und für die sich dann anschließende Gestaltung und Organisation der partnerschaftlichen Unterstützungs- und Austauschbeziehungen, zweifellos insbesondere zusätzlicher personeller, darüber hinaus aber auch finanzieller Ressourcen bedarf.

 

Um ein solches Projekt anzugehen, könnte eine Projektstelle über den, im Haushalt 2022 veranschlagten, Personalpool für Ukraine-Angelegenheiten befristet auf 2 Jahre - bis Ende 2024 - ausgeschrieben werden (vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung). Über die Höhe des zusätzlichen Betrages zur Anhebung des Haushaltsansatzes für Städtepartnerschaften ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2023f. zu entscheiden.

 

Zu Ende des Projektes wäre, nach einer Evaluation des Verlaufs und der erzielten Erfolge, über die Fortführung der Aufgabe und die hierfür erforderliche personelle wie finanzielle Ausstattung zu entscheiden.

 

 

 

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1 Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global gGmbH ist seit 2001 als Beratungseinrichtung im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tätig und Ansprechlaufstelle für alle Fragen kommunaler Entwicklungspolitik.

2 Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) besteht seit 1955 als eingetragener Verein und vertritt kommunale Interessen auf europäischer und globaler Ebene. Mitglieder sind deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag.

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

(-)

ggf. Transport-/ Reisetätigkeit

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Förderung von (Städte-) Partnerschaften

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Zu A + B: Die konkreten Klimaauswirkungen sind im aktuellen Planungsstand noch nicht bezifferbar.


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    372,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.     ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:    

 Personalkosten für eine auf 2 Jahre befristete Stelle (A10/ E9b), zzgl. Erhöhung des Ansatzes für Städtepartnerschaften im Rahmen der HH-Beratungen 2023f.

c)  an Folgekosten: siehe zu b) 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

Personalkosten für eine Projektstelle sind über den Personalpool für Ukraine-Angelegenheiten im Haushalt 2022 abgesichert (vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung)

 X Nein

 Erhöhung des Ansatzes für Städtepartnerschaften für 2023f.

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstelle 01020 – Büro der Oberbürgermeisterin 

 Produkt / Kostenträger:     Produkt 111016 Stadtrepräsentation

 Haushaltsjahr:     2022ff. 

 

e)  mögliche Einnahmen: Fördermittelakquise möglich (siehe z. B. SKEW)

 

 

Anlagen:

 

-         Internetseite SKEW - Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Internetseite SKEW - Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine (603 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, eine, zunächst bis Ende 2024 befristete, Solidaritätspartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt anzustreben. Für dieses Projekt wird eine befristete Projektstelle (A10/ E9b) eingesetzt. Über die Höhe des Betrages zur Anhebung des Haushaltsansatzes für Städtepartnerschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023f. entschieden.