Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.03.04 für den Bereich der
ehemaligen Schlieffenkaserne einen städtebaulichen Rahmenplan beschlossen. Zur
Verwirklichung der städtebaulichen Gesamtplanung ist für den 1. Teilbereich die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher
Bauvorschrift vorgesehen. Um ein städtebaulich hochwertiges
Bauleitplanverfahren zu gewährleisten, wurde die Verwaltung beauftragt, von den
nachstehend anerkannt leistungsfähigen Büros Angebote für ein Auswahlverfahren
zur Vergabe des Planungsauftrages einzuholen: -
Arbeitsgemeinschaft
Schlieffenkaserne, Lüneburg -
Architektengemeinschaft
Patt & Stöhr, Lüneburg -
Gosch-Schreyer-Partner,
Ingenieurgesellschaft mbH, Bad Segeberg -
GEWOBA,
Bremen -
GFL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen -
Niedersächsische
Landgesellschaft mbH, Hannover -
LEG
Schleswig-Holstein, Kiel Folgende
Büros haben auf die Teilnahme an dem Auswahlverfahren verzichtet: -
GEWOBA,
Bremen -
Niedersächsische
Landgesellschaft mbH, Hannover -
LEG
Schleswig-Holstein, Kiel Nachstehende
4 Büros werden sich und ihre städtebauliche Konzeption im Ausschuss für Bauen
und Stadtentwicklung vorstellen: -
Arbeitsgemeinschaft
Schlieffenkaserne, Lüneburg -
Architektengemeinschaft
Patt & Stöhr, Lüneburg -
Gosch-Schreyer-Partner,
Ingenieurgesellschaft mbH, Bad Segeberg -
GFL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen Die Verwaltung wird nach den Vorstellungen der städtebaulichen Konzeptionen zur Beurteilung der Bewerber und des Leistungsangebotes vortragen, wobei nachstehende Kriterien als Bewertungsmaßstab maßgeblich sind: -
Nachweis
der Leistungsfähigkeit -
Nachweis
der Fachkompetenz -
Kostenrahmen -
Zeitlicher
Rahmen -
Darstellung
der städtebaulichen Leitvorstellung Im Anschluss an die Beurteilung der Bewerber soll entschieden werden, welchem Büro der Auftrag zu erteilen ist. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Planungs- und Gutachterkosten c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Die
Planungskosten sollen durch Vereinbarungen auf den Bund
(Bundesvermögensamt bzw. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BIMA) und das
Land abgewälzt werden. Anlagen:
Beschlussvorschlag: Das
Büro GFL Planungs- und Ingenieurgemeinschaft mbH, Bremen, ist mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher
Bauvorschrift zu beauftragen. |
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