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Vorlage - VO/10158/22  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstand des Projektes im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsregionen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Müller, Rainer  DEZERNAT I
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
06.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Zukunftsregionen in Niedersachsen sind ein neues Instrument dafür, attraktive Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu sichern, die Regionen zukunftsfähig zu entwickeln und zu stärken. Dabei unterstützen die Zukunftsregionen die EU-Förderstrategie der Landesregierung, um eine starke Regionalpolitik für die kommende EU-Förderperiode 2021 bis 2027 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umzusetzen.

 

Etwa 95 Mio. Euro aus EU-Mitteln sind dabei für die Jahre 2021-2027 für das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ vorgesehen. Über die Förderung gemeinsamer Projekte soll insbesondere die Zusammenarbeit benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte unterstützt werden. Gefördert werden können aus dem Programm u.a. regionale Vorhaben für Innovation, Gesundheitsvorsorge sowie Klima-und Ressourcenschutz.

 

Ein erster Austausch zur neuen Förderperiode und zu Programmideen hat ab 2021 mit dem Amt für Regionalentwicklung, den drei Landkreisen Harburg, Lüneburg und Stade und der Hansestadt Lüneburg stattgefunden. Im Ergebnis haben die Landkreise unter Federführung des Landkreises Harburg und unter Einbindung der Süderelbe AG signalisiert, ein gemeinsames Projekt im Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ für die Förderperiode erarbeiten zu wollen. Formal war hierzu die Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren erforderlich.

 

Für die Interessenbekundung (für das Programm „Zukunftsregion in Niedersachsen“) haben die Wirtschaftsförderungen der Landkreise, darunter die Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg, und die Süderelbe AG ab Mitte 2021 Bewerbungsunterlagen erarbeitet und fristgerecht zum 30.09.2021 eingereicht.

 

Im November 2021 folgte durch das Ministerium für Regionalentwicklung und Europäische Angelegenheiten (MB) die Aufforderung zur Erstellung und Einreichung eines Zukunftskonzeptes bis zum 30. Juni 2022. Diese Aufgabe hat der Landkreis Harburg als sog. Leadpartner übernommen. Die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsprozesse der Beteiligten wurden seitens der Süderelbe AG koordiniert. Hierzu gibt es das Angebot einer pauschalen Förderung bzw. eines Zuschusses von maximal 80.000,- Euro, soweit das Konzept die Mindestanforderungen erfüllt.

 

Unter dem Titel „Zukunftsregion Süderelbe – Die Region als „Open Creative & Innovative Space“ wurden in dem Prozess der Konzeptentwicklung Wirtschafts-und Sozialpartner (u.a. die Wirtschaftsförderungen), Hochschulen sowie weitere regionale Akteurinnen und Akteure eingebunden. Die Ziele des Förderprojektes sind die langfristige Perspektive für die Region, eine Unterstützung regionalpolitischer Ziele und eine Benennung konkreter Leitprojekte. Mit der Ausarbeitung des Zukunftskonzeptes wurde die Prognos AG beauftragt.

 

In drei Workshops (von April bis Juni 2022), begleitet durch eine breit angelegte Online-Befragung, wurden folgende Leitprojekte benannt, welche im Laufe der Förderperiode näher zu spezifizieren sind:

 

Projekt 1 im Bereich Regionale Innovationsfähigkeit: Süderelbe.connect

 

Entwicklung des TIP-Technologie- und Innovationspark Nordheide mit Schwerpunkt

Anwendungsmöglichkeiten 5G-Technologie

 

Projekt 2 im Bereich Regionale Innovationsfähigkeit: Süderelbe.digital  

 

Entwicklung und Aufbau eines Digital-Lab Lüneburg mit Schwerpunkt 3D-Druck

 

Projekt 3 im Bereich Regionale Innovationsfähigkeit: Süderelbe.efficient  

 

Neu- und Weiterentwicklung der Technologie- und Forschungszentren im Landkreis Stade mit Schwerpunkt nachhaltiges Wirtschaften in den Bereichen neue Materialien, Produktion und Kreislaufwirtschaft

 

 

 

Das Zukunftskonzept wurde im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs fristgerecht per 30.06. beim Land Niedersachsen eingereicht.

 

 

Für die spätere Umsetzung des Zukunftskonzeptes ist die Einrichtung eines Regionalmanagements obligatorisch, welches u.a. für die Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen sorgt, deren Umsetzung begleitet und die regionale Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in der Steuerungsgruppe organisiert.

 

Die Einrichtung eines Regionalmanagements ist bis zu 90% förderfähig und wird mit max. 300.000 € p.a. beziffert.

 

Hinderlich in dem Prozess war, dass die dazugehörige Förderrichtlinie erst kurzfristig in die Beteiligung gegangen ist und erst im Laufe des Junis vorlag. Es gab in wesentlichen Bereichen (u.a. Förderberechtigte, Fördermöglichkeiten, notwendige öffentliche Kofinanzierung der Projekte) deutliche Kritik der kommunalen Ebene.

 

Das Einreichen des Konzeptes musste auf jeden Fall erfolgen, da dies Bedingung für deren Finanzierung ist.

 

Über die weitere Entwicklung des Konzeptes „Zukunftsregion Süderelbe – Die Region als „Open Creative & Innovative Space“ wird im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen berichtet.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 400,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: bis zu 7.500,00 p.a. (für das Regionalmangement)  

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x Neuanmeldung, Beschluss und Genehmigung erforderlich

 Nein  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2023

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Zukunftskonzept

Kooperationsvertrag Zukunftsregion Süderelbe

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zukunftskonzept Suederelbe (1981 KB)      
Anlage 2 2 Kooperationsvertrag Zukunftsregion Suederelbe (144 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Dem Zukunftskonzept „Zukunftsregion Süderelbe – Die Region als Open Crative & Innovative Space“ wird zugestimmt.

 

Die drei Landkreise Lüneburg, Stade, Harburg und die Hansestadt Lüneburg sowie die Süderelbe AG verpflichten sich unter Federführung des Landkreises Harburg (LEAD-Partner) für die Zusammenarbeit auf Basis des Konzeptes für die Zukunftsregion Süderelbe.

 

Die Inhalte des Zukunftskonzeptes werden mit Hilfe der im Konzept genannten, einzurichtenden Steuerungsgruppe und eines begleitenden Regionalmanagements in der laufenden Förderperiode umgesetzt.

 

 

Stammbaum:
VO/10158/22   Aktueller Sachstand des Projektes im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsregionen"   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage
VO/10158/22-1   Aktueller Sachstand des Projektes im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsregionen" - Anpassung des Kooperationsvertrages   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage