Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 20 Absatz 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfe-leistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeisterinnen oder Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschla-genen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 6 NBrandSchG bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
Die derzeitige Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Oedeme, Herrn Frank Noether, endet mit Ablauf des 31.08.2022. Am 06.05.2022 wurde Herr Frank Noether von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Oedeme erneut als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Noether vorliegen, kann er zum 01.09.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme erneut ernannt werden.
Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Oedeme, Herrn Florian Vierroth, endet mit Ablauf des 30.09.2022. Am 06.05.2022 wurde Herr Florian Vierroth von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Oedeme erneut als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzun-gen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zug-führerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Vierroth vorliegen, kann er zum 01.10.2022 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme erneut ernannt werden.
Der Kreisbrandmeister, Torsten Hensel, wurde angehört. Er hat den Berufungen in das Ehrenbeamtenverhältnis zugestimmt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 49,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600103 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Absatz 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Frank Noether mit Wirkung vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2028 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme zu ernennen.
2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Absatz 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Florian Vierroth mit Wirkung vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2028 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme zu ernennen.
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