Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das mit den
Aufgaben der Einführung der getrennten Abwassergebühr beauftragte Ingenieurbüro
WTEB hat am 05.03.2004 die Befliegung des Lüneburger Stadtgebietes als
Grundlage für die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen veranlasst.
Zur Zeit werden die Luftbilder ausgewertet. Danach werden die Betroffenen
aufgefordert, die Größe der so ermittelten versiegelten Flächen für ihr
Grundstück selbst zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das Muster eines
Befragungsbogens ist in der Anlage beigefügt. Für dessen Ausgestaltung bedarf
es der Festlegung, ob und inwieweit wasserteildurchlässige Flächen, sowie
Flächen, die Niederschlagswasser zurückhalten (etwa begrünte Dachflächen) gegenüber
sonstigen bebauten und befestigten Flächen zu begünstigen sind, ebenso ob und
inwieweit Abzugsregelungen vorzusehen sind für Behälter, die
Niederschlagswasser zurückbehalten (Zisternen). Dabei
werden folgende Regelungen für die Niederschlagswasserbeseitigung
vorgeschlagen: Bei der Niederschlagswasserbeseitigung werden die überbauten und befestigten (versiegelten) Grundstücksflächen (insbesondere Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge) berücksichtigt, von denen aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Berechnungseinheit ist ein Quadratmeter versiegelte Fläche. Wird eine Anlage zur
Versickerung von Niederschlagswasser betrieben und hat diese Anlage einen
Notüberlauf zu der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung wird die sich
aus der versiegelten Fläche ergebende Niederschlagswassergebühr um 50 v. H.
reduziert. Die
Anlage muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik (ATV-Regelwerk,
Arbeitsblatt A 138) entsprechen und genehmigt sein. Wird eine Anlage zum Speichern von
Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung mit Überlauf in die öffentliche
Abwasseranlage betrieben, die dauerhaft mit Niederschlagswasser gespeist wird
und mindestens ein Fassungsvermögen von 2 m³ hat, werden für jeden m³ Speicher
20 m² versiegelter Fläche in Abzug gebracht. Wird eine Anlage zum Speichern von
Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung und Brauchwassernutzung mit Überlauf
in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung betrieben, die dauerhaft mit
Niederschlagswasser gespeist wird und mindestens ein Fassungsvermögen von 2 m³
hat, werden für jeden m³ Speicher 50 m² versiegelter Fläche in Abzug gebracht. Die Niederschlagswassergebühr
vermindert sich um 50 v. H., soweit die versiegelten Flächen mit
versickerungsfähigen Materialien befestigt sind oder es sich bei den
versiegelten Flächen um Kiesdächer oder begrünte Dachflächen handelt. Versickerungsfähige Materialien im
Sinne von Abs. 5 sind insbesondere Rasengittersteine, haufwerkporiges wasser- und luftdurchlässiges
Betonpflaster (Ökopflaster), wassergebundene Flächen sowie
Pflasterflächen mit einem Fugenanteil über 15 v. H. Maßgebend für die Gebühr sind die am 1.1. des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse. Herr Bohne,
Projektleiter bei der WTEB und die Verwaltung werden hierzu sowie zur weiteren
Vorgehensweise des Projektes „getrennte Gebühr“ in der Sitzung des Ausschusses
für Umwelt und Verbraucherschutz vortragen. Ergänzende
Sachdarstellung vom 06.07.04: Mit
Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.06.2004 waren
die Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Fassung der
Tischvorlage vom gleichen Tage zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Diese
Gebührenmaßstäbe werden bei der anstehenden Anpassung der "Abgabensatzung
für die Abwasserbeseitigung" in die Regelungen für die
Niederschlagswasserbeseitigung aufgenommen. Bei der Einarbeitung in die Satzung
können sich redaktionelle Änderungen ergeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
70000.40000 Haushaltsjahr: 2004 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Erfassungsblatt
und Merkblatt, Tischvorlage
vom 07.06.04 Auszug
aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom
07.06.04
Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung für die
weitere Durchführung der getrennten Abwassergebühr zustimmend zur Kenntnis. Beschlussvorschlag
für den Verwaltungsausschuss: Der
Verwaltungsausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagenen
Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Fassung vom
07.06.2004 für die weitere Durchführung der getrennten Abwassergebühr
zustimmend zur Kenntnis. |
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