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Vorlage - VO/1053/04  

 
 
Betreff: Getrennte Gebühr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Seeger, Christine  Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
07.06.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das mit den Aufgaben der Einführung der getrennten Abwassergebühr beauftragte Ingenieurbüro WTEB hat am 05.03.2004 die Befliegung des Lüneburger Stadtgebietes als Grundlage für die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen veranlasst. Zur Zeit werden die Luftbilder ausgewertet. Danach werden die Betroffenen aufgefordert, die Größe der so ermittelten versiegelten Flächen für ihr Grundstück selbst zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das Muster eines Befragungsbogens ist in der Anlage beigefügt. Für dessen Ausgestaltung bedarf es der Festlegung, ob und inwieweit wasserteildurchlässige Flächen, sowie Flächen, die Niederschlagswasser zurückhalten (etwa begrünte Dachflächen) gegenüber sonstigen bebauten und befestigten Flächen zu begünstigen sind, ebenso ob und inwieweit Abzugsregelungen vorzusehen sind für Behälter, die Niederschlagswasser zurückbehalten (Zisternen).

 

Dabei werden folgende Regelungen für die Niederschlagswasserbeseitigung vorgeschlagen:

 

 

Bei der Niederschlagswasserbeseitigung werden die überbauten und befestigten (versiegelten) Grundstücksflächen (insbesondere Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge) berücksichtigt, von denen aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Berechnungseinheit ist ein Quadratmeter versiegelte Fläche.

 

Wird eine Anlage zur Versickerung von Niederschlagswasser betrieben und hat diese Anlage einen Notüberlauf zu der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung wird die sich aus der versiegelten Fläche ergebende Niederschlagswassergebühr um 50 v. H. reduziert. Die Anlage muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik (ATV-Regelwerk, Arbeitsblatt A 138) entsprechen und genehmigt sein.

 

Wird eine Anlage zum Speichern von Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung mit Überlauf in die öffentliche Abwasseranlage betrieben, die dauerhaft mit Niederschlagswasser gespeist wird und mindestens ein Fassungsvermögen von 2 m³ hat, werden für jeden m³ Speicher 20 m² versiegelter Fläche in Abzug gebracht.

 

Wird eine Anlage zum Speichern von Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung und Brauchwassernutzung mit Überlauf in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung betrieben, die dauerhaft mit Niederschlagswasser gespeist wird und mindestens ein Fassungsvermögen von 2 m³ hat, werden für jeden m³ Speicher 50 m² versiegelter Fläche in Abzug gebracht.

 

Die Niederschlagswassergebühr vermindert sich um 50 v. H., soweit die versiegelten Flächen mit versickerungsfähigen Materialien befestigt sind oder es sich bei den versiegelten Flächen um Kiesdächer oder begrünte Dachflächen handelt.

 

Versickerungsfähige Materialien im Sinne von Abs. 5 sind insbesondere Rasengittersteine, haufwerkporiges wasser- und luftdurchlässiges Betonpflaster (Ökopflaster), wassergebundene Flächen sowie Pflasterflächen mit einem Fugenanteil über 15 v. H.

 

Maßgebend für die Gebühr sind die am 1.1. des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse.

 

 

Herr Bohne, Projektleiter bei der WTEB und die Verwaltung werden hierzu sowie zur weiteren Vorgehensweise des Projektes „getrennte Gebühr“ in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vortragen.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 06.07.04:

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.06.2004 waren die Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Fassung der Tischvorlage vom gleichen Tage zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

 

Diese Gebührenmaßstäbe werden bei der anstehenden Anpassung der "Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung" in die Regelungen für die Niederschlagswasserbeseitigung aufgenommen. Bei der Einarbeitung in die Satzung können sich redaktionelle Änderungen ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

            Nein    

            Haushaltsstelle:         70000.40000

            Haushaltsjahr:            2004

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Erfassungsblatt und Merkblatt,

Tischvorlage vom 07.06.04

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.06.04

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Merkblatt_LG (69 KB)      
Anlage 2 2 Erf-Blatt_LG1 (114 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Anlage 4 3 TischvorlageUmwA (20 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 3 4 Auszug NS (76 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung für die weitere Durchführung der getrennten Abwassergebühr zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Fassung vom 07.06.2004 für die weitere Durchführung der getrennten Abwassergebühr zustimmend zur Kenntnis.