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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen verschiedenen Übergangsregelungen bis zum 30.06.2022 verlängert. Diese Verlängerung betraf auch die Änderung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 i. d. F. der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung), welche der Rat in der vergangenen Wahlperiode am 31.03.2020 beschlossen hat. Bezüglich der Einzelheiten der Beschlüsse wird auf die Vorlagen VO/8905/20-1, VO/9349/20 und VO/9797/21 verwiesen.
Durch die Änderung der Vergabeordnung wurde die Vergabebefugnis des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin auf 200.000 € (zuvor 75.000 €) erhöht. Ziel war es, schnellere Vergaben bis zu einem Betrag von 200.000 € während der Pandemie zu ermöglichen. Bei Aufträgen über 200.000 € entscheidet der Verwaltungsausschuss über die Vergabe. Diese Regelung läuft am 30.06.2022 aus.
Es ist festzustellen, dass das Preisniveau für Bauleistungen, sowie Liefer- und Dienstleistungen in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen ist. Die Wertgrenzen der Vergabebefugnisse wurden aber – mit Ausnahme der Übergangsregelung zur COVID 19 Pandemie – nie angepasst. Nach den alten Wertgrenzen bedingen Aufträge über 75.000 Euro eine Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss. Dies würde bei vielen Vergaben längere Bindungsfristen für die Bieter nach sich ziehen und bei der jetzigen Preisentwicklung hätte dies häufig Risikozuschläge zur Folge. Aus diesen Gründen wird derzeit eine Neufassung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergabeordnung) ausgearbeitet. In der neuen Richtlinie soll die Wertgrenze der Vergabebefugnisse an die derzeitige Übergangsregelung angepasst werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen sollte daher die Übergangsregelung verlängert werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 49,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: Änderung der Richtlinie
Beschlussvorschlag: Die Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 in der Fassung der Änderung vom 25.11.2021 wird in der vorgeschlagenen Fassung (Anlage 1) beschlossen.
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