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Vorlage - VO/10040/22-1  

 
 
Betreff: Re-Zertifizierung der Hansestadt Lüneburg als "Fairtrade-Town"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tobias NeumannBezüglich:
VO/10040/22
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Neumann, Tobias  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.06.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Träger der Kampagne „Fairtrade-Town“ ist für Deutschland der Verein Fairtrade Deutschland e.V., der in diesem Jahr seit 30 Jahren besteht. Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Mit Beschluss vom 19.04.2012 (VO/4518/12) hat der Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, sich an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ zu beteiligen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, bei allen Ratssitzungen, Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel zu verwenden.

 

Die Hansestadt wurde 2012 als 105. Stadt mit dem Titel „Fairtrade Town“ ausgezeichnet.
Eine Erneuerung des Titels war zunächst für vier Jahre, später für alle zwei Jahre vorgesehen. Bis zum Jahr 2018 wurde Lüneburg der Titel erneut bestätigt.

 

Die Teilnahme an der Fairtrade-Towns Kampagne ist kostenfrei. Um den Titel einer Fairtrade-Town weiterhin führen zu können, steht nun wieder eine Re-Zertifizierung an. Die Hansestadt steht diesbezüglich im Kontakt mit der Dachorganisation „Fairtrade Deutschland“.

 

Die ursprüngliche Antragstellung und Betreuung der Kampagne wurde vom Bereich 31 – Umwelt - durchgeführt. Da die Kampagne Fairtrade Stadt inhaltlich zur Förderung der Nachhaltigkeit und Umsetzung der SDGs dient, soll die Aufgabe der Re-Zertifizierung vom Bereich 34 – Klimaschutz und Nachhaltigkeit wahrgenommen werden.

 

Zur Titelerneuerung muss fortwährend die Erfüllung von fünf Kriterien gegenüber der Dachorganisation nachgewiesen werden:
Kriterium 1: Ratsbeschluss
Kriterium 2: Steuerungsgruppe
Kriterium 3: Produkte
Kriterium 4: Zivilgesellschaft
Kriterium 5: Medien und Öffentlichkeitsarbeit

 

Zum Nachweis des Kriteriums 1 wird der Beschluss zur Teilnahme an der Kampagne mit dieser Beschlussvorlage erneuert und die Re-Zertifizierung vorbereitet.

 

Im Rathaus werden nach wie vor Kaffee und Tee aus fairem Handel bei allen Anlässen angeboten. Darüber hinaus wird angestrebt, den Einsatz fairer Produkte auf weitere städtische Einrichtungen, wie zum Beispiel auf die Stadtteilhäuser, auszudehnen und auf fairen Handel aufmerksam zu machen. In der aktuellen Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung ist bereits für den Einkauf von Lebensmitteln verankert, dass grundsätzlich darauf zu achten ist, dass keine gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe vorhanden sind, saisonale Produkte aus ökologischem Landbau bevorzugt beschafft werden sollen und bei Kaffee, Tee, Kakao, Gewürzen, tropischen Früchten wie Bananen und Ananas auf „Naturland“ und „Fairtrade“-Zeichen geachtet wird.

 

Um die Sichtbarkeit in der Stadt zum Thema Fairtrade zu erhöhen, abzustimmen und neue Aktivitäten zu unterstützen und zu fördern, soll die Steuerungsgruppe (Kriterium 2) reaktiviert werden. Die Verwaltung lädt hierzu kurzfristig Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft (Gastronomie und Einzelhandel), aus der Zivilgesellschaft (Vereine, Kirchen, Schulen) und der Politik ein, um den Re-Zertifizierungsprozess einzuleiten und weitere Aktivitäten zu entwickeln.
 

Für eine Stadtgröße von Lüneburg sollen in mindestens 16 Einzelhandelsbetrieben und 8 Gastronomiebetrieben Produkte aus dem fairen Handel angeboten werden (Kriterium 3). Da in vielen Lebensmittelgeschäften und auch von lokalen Gastronomen in Lüneburg bereits verschiedene faire Produkte dauerhaft im Sortiment angeboten werden, ist der Nachweis leicht zu führen. Im Rahmen der Aktivitäten der Steuerungsgruppe wird angestrebt, die Anzahl der Betriebe mit solchen Produkten zu erweitern.

 

Für die Erfüllung von Kriterium 4 müssen verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft, darunter Schulen, Vereine und Kirchen, mit eingebunden werden. Diese sollen zum einen fair gehandelte Produkte ausschenken bzw. zugänglich machen, sowie zum anderen Bildungsaktivitäten zum fairen Handel durchführen. In Lüneburg sind unter anderem die Berufsbildende Schule I mit einem eigenen schülergeführten Fairtrade-Laden und auch das SCHUBZ mit Bildungsaktivitäten bereits heute aktiv. Für die Umsetzung und Durchführung weiterer Veranstaltungen sollen zusätzliche Partner gefunden werden. Die Planung und Vernetzungen sind die Kernaufgabe der Steuerungsgruppe.

 

Die Steuerungsgruppe soll sich zudem auch um die Öffentlichkeitsarbeit (Kriterium 5) zu dem Thema fairer Handel vor Ort kümmern. Auf der städtischen Homepage ist das Thema Fairtrade bereits platziert.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Förderung der Einhaltung von Umwelt- (und Sozial-) standards als Bestandteil des Fairtrade-Ansatzes

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Gezielte Förderung des Kaufs/der Verwendung fair gehandelter Produkte

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Bildung im Bereich nachhaltiger Konsum und sozialer Verantwortung fördern

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  41,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg steht weiterhin hinter den Zielen eines fairen Handels und erneuert daher den Beschluss zur Teilnahme an der Kampagne „Fairtrade-Town“.

 

2. Im Rathaus werden entsprechend der Zertifizierungskriterien wie bisher auch zukünftig Kaffee und Tee aus fairem Handel in den Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Büro der Oberbürgermeisterin ausgeschenkt. Der Einsatz von fairen Produkten soll darüber hinaus auf weitere städtische Einrichtungen ausgedehnt werden.

 

3. Die Hansestadt wirkt zudem gemeinsam mit der Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiv in der Steuerungsgruppe mit, um die Sichtbarkeit von fairem Handel in Lüneburg zu erhöhen und zu fördern.

 

Stammbaum:
VO/10040/22   Re-Zertifizierung der Hansestadt Lüneburg als "Fairtrade-Town"   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage
VO/10040/22-1   Re-Zertifizierung der Hansestadt Lüneburg als "Fairtrade-Town"   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage