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Vorlage - VO/10123/22  

 
 
Betreff: Zuschussvereinbarung Frauen helfen Frauen e.V. (Frauenhaus)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Hampe, Niklas  Fachbereich 5a - Soziales und Integration
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   Bereich 50 - Service und Finanzen
   DEZERNAT II
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   09 - Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
24.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Seit mehreren Jahren unterstützt die Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit dem Landkreis durch freiwillige Zuwendungen den Verein "Frauen helfen Frauen e.V." beim Betrieb des Frauenhauses in der Hansestadt. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet die Hansestadt einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

 

Die Förderung des Frauenhauses wurde in der Vergangenheit vertraglich geregelt und für mehrere Jahre budgetiert. Die zuletzt abgeschlossene Fördervereinbarung ist mit Ende des Jahres 2021 ausgelaufen. Zuletzt wurde das Frauenhaus Lüneburg jährlich mit 27.000 € durch die Hansestadt unterstützt. Mit Ratsbeschluss vom 13.10.2021 (Vorlage: VO/9739/21 - Zuschüsse Frauen helfen Frauen e.V.) hat der Rat der Hansestadt bereits die Bereitschaft signalisiert, zur Finanzierung weiteren Personals im Frauenhaus ab dem Jahr 2022, den Zuschuss für die Betriebskosten zu erhöhen. Dies wurde im Haushaltsbeschluss berücksichtigt, so dass in 2022ff, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000€ p.a. für eine Erhöhung der Zuwendung zur Verfügung stehen. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt am 13.01.2022, haben Vertreterinnen des Vereins den Sachstand der Arbeit im Frauenhaus und die aktuelle Kalkulation vorgestellt. Die Verwaltung und der Verein Frauen helfen Frauen haben sich dahingehend verständigt, dass die Erhöhung des Zuschusses in etwa die Kosten einer zusätzlichen halben Personalstelle einer sozialpädagogischen Fachkraft plus arbeitsplatzbezogener Kosten decken soll. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 40.000€ auf dann jährlich 67.000€ für die Jahre 2022 bis 2026 und den Abschluss einer neuen Zuschussvereinbarung vor, welche dann den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Mit dem Landkreis Lüneburg ist die Hansestadt hinsichtlich des Frauenhauses in regelmäßigem Austausch. Der Landkreis erhöht seinen Zuschuss zu den Betriebskosten in etwas höherem Umfang als die Hansestadt.

 

Wie aus der Vorlage VO/9739/21 hervorgeht, plant das Frauenhaus zudem den Neubau eines Frauenschutzzentrums, da das Frauenhaus zunehmend aufgrund derzeitig begrenzter räumlichen Kapazitäten nicht in der Lage ist, Schutz suchenden Frauen eine Unterkunft zu bieten. Für den Bau können voraussichtlich Fördermittel des Bundes eingeworben werden. Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt wird die Verwaltung zum aktuellen Stand der Suche nach einem Grundstück berichten.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Unterbringung, Betreuung und Beratung von Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 67.000€ p.a. 2022 bis 2026

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja      X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 

 Produkt / Kostenträger: 31560203

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

./.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022 08 07 Entwurf Zuschussvereinbarung Frauenhaus01 (467 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung beauftragt, mit dem Verein Frauen helfen Frauen eine Zuschussvereinbarung auszuarbeiten und den Betrieb des Frauenhauses entsprechend von 2022 bis 2026 mit jährlich 67.000€ zu unterstützen.