Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Seit mehreren Jahren unterstützt die Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit dem Landkreis durch freiwillige Zuwendungen den Verein "Frauen helfen Frauen e.V." beim Betrieb des Frauenhauses in der Hansestadt. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet die Hansestadt einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Die Förderung des Frauenhauses wurde in der Vergangenheit vertraglich geregelt und für mehrere Jahre budgetiert. Die zuletzt abgeschlossene Fördervereinbarung ist mit Ende des Jahres 2021 ausgelaufen. Zuletzt wurde das Frauenhaus Lüneburg jährlich mit 27.000 € durch die Hansestadt unterstützt. Mit Ratsbeschluss vom 13.10.2021 (Vorlage: VO/9739/21 - Zuschüsse Frauen helfen Frauen e.V.) hat der Rat der Hansestadt bereits die Bereitschaft signalisiert, zur Finanzierung weiteren Personals im Frauenhaus ab dem Jahr 2022, den Zuschuss für die Betriebskosten zu erhöhen. Dies wurde im Haushaltsbeschluss berücksichtigt, so dass in 2022ff, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000€ p.a. für eine Erhöhung der Zuwendung zur Verfügung stehen. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt am 13.01.2022, haben Vertreterinnen des Vereins den Sachstand der Arbeit im Frauenhaus und die aktuelle Kalkulation vorgestellt. Die Verwaltung und der Verein Frauen helfen Frauen haben sich dahingehend verständigt, dass die Erhöhung des Zuschusses in etwa die Kosten einer zusätzlichen halben Personalstelle einer sozialpädagogischen Fachkraft plus arbeitsplatzbezogener Kosten decken soll. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 40.000€ auf dann jährlich 67.000€ für die Jahre 2022 bis 2026 und den Abschluss einer neuen Zuschussvereinbarung vor, welche dann den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit dem Landkreis Lüneburg ist die Hansestadt hinsichtlich des Frauenhauses in regelmäßigem Austausch. Der Landkreis erhöht seinen Zuschuss zu den Betriebskosten in etwas höherem Umfang als die Hansestadt.
Wie aus der Vorlage VO/9739/21 hervorgeht, plant das Frauenhaus zudem den Neubau eines Frauenschutzzentrums, da das Frauenhaus zunehmend aufgrund derzeitig begrenzter räumlichen Kapazitäten nicht in der Lage ist, Schutz suchenden Frauen eine Unterkunft zu bieten. Für den Bau können voraussichtlich Fördermittel des Bundes eingeworben werden. Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt wird die Verwaltung zum aktuellen Stand der Suche nach einem Grundstück berichten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 67.000€ p.a. 2022 bis 2026 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 31560203 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: ./.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung beauftragt, mit dem Verein Frauen helfen Frauen eine Zuschussvereinbarung auszuarbeiten und den Betrieb des Frauenhauses entsprechend von 2022 bis 2026 mit jährlich 67.000€ zu unterstützen.
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