Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das Sanierungsgebiet „Am Weißen Turm“ wurde im September 2015 durch Beschluss des Rates förmlich festgelegt. Es folgte die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „soziale Stadt“, seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt“.
Eines der Ergebnisse der Voruntersuchung war seinerzeit, dass die Anbindung des Quartiers an die Innenstadt verbessert werden solle, um die Insellage aufzuheben. Zu dem Sanierungsgebiet wurde sodann ein Freiraumkonzept beschlossen, welches sich vorwiegend mit der detaillierten Neugestaltung der privaten Grünflächen des Gebiets auseinandersetzt und die Anbindung des Gebiets an die Innenstadt nur streift.
Die Verwaltung hat nun die Planungen zur Aufhebung der Insellage vorangetrieben. Eine erste Vorstellung fand bereits im Mobilitätsausschuss statt. Im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung gab es am 31.05.2022 einen Bürger*innenspaziergang, bei dem den interessierten Bürger*innen die angedachten Konzepte vorgestellt wurden. Hierzu wird in den entsprechenden Gremien berichtet werden. Die Konzepte wurden unter Beteiligung des Arbeitskreises Verkehr erarbeitet.
Im Einzelnen handelt es sich um: a) Die Neukonzeption des Fuß- und Radwegs Bögelstraße (Los 1). b) Die Erstellung einer Querungshilfe „Am Weißen Turm“, verbunden mit der Neugestaltung des östlichen Parkstreifens (Los 2). c) Den Bau eines Gehwegs entlang der Südseite der Straße „Am Bargenturm“ inklusive der Anbindung der Stichstraße ins Quartier hinein (Los 3). d) Den Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich „Am Bargenturm/Hinter der Saline“. Diese Maßnahme ist frühestens für 2023 vorgesehen. e) Die Schaffung einer Wegeverbindung westlich des Edeka-Marktes (Los 4). f) Eine verbesserte Anbindung des Quartiers an die Sülztorstraße und damit an die Innenstadt (Los 5). Da hier private Flächen betroffen sind, sind noch Gespräche mit den entsprechenden Eigentümern zu führen und es ist Grunderwerb zu tätigen. Es sind noch keine Gespräche angelaufen. Sollten diese scheitern, ist eine Alternative ohne Grunderwerb vorgesehen, bei der die privaten Flächen ebenfalls betroffen sind. Sollten auch diese Gespräche scheitern, wäre gegebenenfalls nach einer alternativen Planung zu suchen. Diese Maßnahme kommt also erst später zur Umsetzung.
Die einzelnen Maßnahmen werden in der Sitzung anhand einer Präsentation erläutert. Da die nun vorliegenden Pläne zeigen, dass sich die Kosten für die Anbindung des Gebiets im Vergleich zur einst beschlossenen Kosten- und Finanzierungsübersicht verändert haben, war gleichzeitig die Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Gebiet anzupassen. Es ergibt sich hieraus jedoch keine Erhöhung der Gesamtkosten, da an anderer Stelle Kosten eingespart werden können.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Los 1: ca. 135.000 € Los 2: ca. 174.000 € Los 3: ca. 233.000 € Los 4: ca. 69.000 € Los 5: ca. 250.000 € Die Kosten für den Kreisverkehrsplatz sind noch nicht ermittelt und in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bislang mit 150.000 berücksichtigt. Die Kosten für Los 5 beruhen auf einer Kostenschätzung. Ansonsten basieren die angegebenen Kosten auf den Kostenermittlungen eines Ingenieurbüros.
c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06985, Invest 01-511-015 Produkt / Kostenträger: 51100202 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 2/3 der förderfähigen Maßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln
Anlagen: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellten Planungen zur Aufhebung der Insellage des Sanierungsgebiets am Weißen Turm umzusetzen.
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