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Vorlage - VO/10103/22  

 
 
Betreff: Änderungsvertrag zur Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Hansestadt und Kreuzkirchengemeinde (Bockelsberg) im Geschwister-Scholl-Haus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hampe
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Schallar, Regina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.06.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Fachbereich Familie und Bildung der Hansestadt beabsichtigt mit dem evang.-luth. Kirchenkreis (Kirche) einen ersten Änderungsvertrag zur bestehenden Kooperationsvereinbarung von 2005 zur Zusammenarbeit im Stadtteilhaus Geschwister-Scholl-Haus zu schließen.

 

Die Hansestadt Lüneburg betreibt seit November 2000 in der Carl-von-Ossietzky-Straße 9, das Geschwister-Scholl-Haus als Begegnung- und soziale Anlaufstelle vornehmlich für Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Bockelsberg und angrenzender Stadtteile. Zu diesem Zweck werden präventiv greifende soziale Angebote wohnortnah gestaltet.

Die Kooperation mit der Kreuzkirchengemeinde am Bockelsberg besteht seit 2005 und stellt eine wertvolle Ergänzung zur Kooperation mit der Caritas vor Ort dar, welche insbesondere das Mehrgenerationenhausangebot vorhält. Die Zusammenarbeit war stets gut und konstruktiv. Sie fußt auf dem stadtteilorientierten Ansatz der Hansestadt in der Kinder- und Jugendhilfe. Neben den Angeboten der offenen Jugendarbeit und dem Beratungs- und Schutzauftrag des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) entwickelt die Hansestadt mit Kooperationspartnern u.a. im Sinne des §16 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII vernetzte, kooperative, niedrigschwellige, partizipative und sozialraumorientierte Angebotsstrukturen zur bedarfsgerechten Förderung der Erziehung in der Familie.

 

Ein Entwurf des Änderungsvertrages liegt der Vorlage bei. Die Änderungen sind im Einvernehmen der Kooperationspartner erarbeitet worden und betreffen zum einen

1. eine Dynamisierung und Anpassung des Zuschusses an aktuelle Tarife

2. eine Anpassung der Aufgabenbeschreibung aufgrund konzeptioneller Weiterentwicklungen der Stadtteilarbeit.

Anlass für die Überarbeitung war zudem eine elternzeitbedingte Auszeit der im Geschwister-Scholl-Haus tätigen Mitarbeiterin der Kreuzkirche. Der Kirchenkreisvorstand hat dem Änderungsvertrag bereits zugestimmt. Mit dem neuen Vertrag erhöht sich der jährliche Zuschuss der Hansestadt an den evang. Lutherischen Kirchenkreis von zuletzt 30.678 € auf zukünftig maximal 38.583,80 € zuzüglich Mehrkosten aufgrund tariferhöhungsbedingter Steigerung des Personalaufwandes seitens der Kreuzkirche.

Mit dem Vertrag vereinbaren die Hansestadt und die Kirche eine kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gegenstand des Vertrages ist die Kooperation im Aufgabenfeld der präventiven Kinder- und Jugendhilfe zwischen der Hansestadt und der Kirche sowie die Finanzierung der durch die Kirche wahrzunehmenden Aufgaben. Ergänzende Vereinbarungen zur jährlichen Präzisierung von im Rahmen der Finanzierung durchgeführten Angeboten, Maßnahmen oder Projekten bedürfen der Schriftform. Aktuelle Beispiele für Angebote im Stadtteilhaus sind Eltern-Kind-Gruppen, Trennungs- und Scheidungsberatungsgruppen, Sozialberatung und Gruppen für Kinder aus der Ukraine.

 

Die Laufzeit des Änderungsvertrages ist rückwirkend auf den 01.04.2022 datiert. Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und endet am 31.03.2025 Sie gilt jedoch jeweils für ein Jahr weiter, wenn sie nicht mit einer Frist von mindestens sechs Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von einer der Vertragsparteien ausdrücklich gekündigt wird.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII zum Wohle der Kinder und Jugnedlichen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 38.583,80 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 52/51080 

 Produkt / Kostenträger: 315601/31560102

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Entwurf Kooperationsverinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungsvertrag zur Kooperation Kreuzkirche GSH (778 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem evang.-luth. Kirchkreis (Kirche) den anhängenden Änderungsvertrag zur bestehenden Kooperationsvereinbarung von 2005 zur Zusammenarbeit im Stadtteilhaus Geschwister-Scholl-Haus zu schließen. Der jährliche Zuschuss der Hansestadt an die Kirche erhöht sich von zuletzt 30.678€ auf zukünftig maximal 38.583,80 € zuzüglich Mehrkosten aufgrund tariferhöhungsbedingter Steigerung des Personalaufwandes seitens der Kirche. Die Erhöhung ist dementsprechend bei den Plaungen für das Haushaltsjahr 2023 zu berücksichtigen