Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10095/22  

 
 
Betreff: Spielhallenkonzept für die Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
30.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.06.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Ansiedelung von Spielhallen und Wettbüros kann durch das geltende gesetzliche und Satzungs-Instrumentarium kaum gelenkt werden, wodurch diese sich zunehmend in der Innenstadt und den Lüneburger Gewerbe- aber auch den Mischgebieten – mit den im Folgenden erläuterten schädlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung betroffener Umgebung – angesiedelt haben.

 

Mit dem „Spielhallenkonzept für die Hansestadt Lüneburg“ (s. Anlage) sollen daher grundlegende Zielsetzungen und Leitlinien zur Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros festgelegt werden. Frau Gundermann hatte bereits 2019 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auf die verstärkte Standort-Nachfrage und Notwendigkeit eines Spielhallen-Konzeptes hingewiesen. Das Konzept wurde von der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Hamburg erarbeitet, die hierzu vorträgt.

 

Das übergeordnete Ziel des Spielhallenkonzeptes ist es, die schädlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung betroffener Umgebung auszuschließen, die durch die Erweiterung bestehender und die Ansiedlung neuer Spielhallen und Wettbüros entstehen können.

 

Vermieden werden sollen sowohl städtebaulich relevante „Trading-Down“-Prozesse durch:

 Nachlassen der städtebaulichen Qualität,

 Imageverlust des Standortumfeldes,

 Verdrängung durch Flächen-Verknappung und Mietpreis-Steigerungen,

 Ausbreitung von Leerständen und Verschlechterung der Versorgungssituation

sowie die zu erwartenden Nutzungskonflikte durch Störung öffentlicher Einrichtungen

(z.B. Schulen, Kindertagesstäten, Kirchen und Suchtberatungsstellen) oder Störung benachbarter Wohnnutzungen.

 

Im Sinne der Planungs- und Rechtssicherheit einer planungsrechtlichen Steuerung bilden die Bestandsanalyse und Lokalisierung der Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet, die planungsrechtliche Einordnung und die Bewertung der städtebaulichen Relevanz der Spielhallen und Wettbüros die Basis der Konzepterarbeitung.

 

Generell unzulässig sind Vergnügungsstätten in vorwiegend von Wohnnutzung geprägten Bereichen. Für die Bereiche des Stadtgebietes, in denen Vergnügungsstätten planungsrechtlich zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind, wurden anhand der städtebaulichen Analyse Ausschlussgebiete für die Ansiedelung von Spielhallen und Wettbüros festgelegt. Aus rechtlichen Gründen sind Entwicklungsspielräume für Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet aufzuzeigen; dafür werden einzelne Eignungsgebiete festgelegt, an denen keine schädlichen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind.

 

 

Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt das Spielhallen-Konzept eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar.

 

Das Spielhallenkonzept soll zunächst bei der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros beachtet werden.

 

Als Handlungsrahmen soll das Konzept in der Bauleitplanung bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen Berücksichtigung finden.

Eine rechtsverbindliche Wirkung erfolgt erst, wenn die Handlungsempfehlungen in Bebauungspläne übernommen werden, entweder in die Festsetzungen von standortbezogenen Bebauungsplänen oder – bei Bedarf – auch durch die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne nach § 9 (2b) BauGB.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

Schutz vorhandener städtebaulicher Strukturen

und Nutzungsmischungen.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

Reduzierung der Folgen möglicher Spielsucht.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    130,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Spielhallenkonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Spielhallenkonzept (6847 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Das „Spielhallenkonzept“ für die Hansestadt Lüneburg ist bei Entscheidungen zur bauordnungs- und planungsrechtlichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet zu berücksichtigen.

 

Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt es eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar. Es ist zu beachten bei:

                      der Änderung oder Neuaufstellung von Bauleitplänen, ggf. nach § 9 (2b) BauGB,

                      der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros.