Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Ansiedelung von Spielhallen und Wettbüros kann durch das geltende gesetzliche und Satzungs-Instrumentarium kaum gelenkt werden, wodurch diese sich zunehmend in der Innenstadt und den Lüneburger Gewerbe- aber auch den Mischgebieten – mit den im Folgenden erläuterten schädlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung betroffener Umgebung – angesiedelt haben.
Mit dem „Spielhallenkonzept für die Hansestadt Lüneburg“ (s. Anlage) sollen daher grundlegende Zielsetzungen und Leitlinien zur Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros festgelegt werden. Frau Gundermann hatte bereits 2019 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auf die verstärkte Standort-Nachfrage und Notwendigkeit eines Spielhallen-Konzeptes hingewiesen. Das Konzept wurde von der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Hamburg erarbeitet, die hierzu vorträgt.
Das übergeordnete Ziel des Spielhallenkonzeptes ist es, die schädlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung betroffener Umgebung auszuschließen, die durch die Erweiterung bestehender und die Ansiedlung neuer Spielhallen und Wettbüros entstehen können.
Vermieden werden sollen sowohl städtebaulich relevante „Trading-Down“-Prozesse durch: • Nachlassen der städtebaulichen Qualität, • Imageverlust des Standortumfeldes, • Verdrängung durch Flächen-Verknappung und Mietpreis-Steigerungen, • Ausbreitung von Leerständen und Verschlechterung der Versorgungssituation sowie die zu erwartenden Nutzungskonflikte durch Störung öffentlicher Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindertagesstäten, Kirchen und Suchtberatungsstellen) oder Störung benachbarter Wohnnutzungen.
Im Sinne der Planungs- und Rechtssicherheit einer planungsrechtlichen Steuerung bilden die Bestandsanalyse und Lokalisierung der Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet, die planungsrechtliche Einordnung und die Bewertung der städtebaulichen Relevanz der Spielhallen und Wettbüros die Basis der Konzepterarbeitung.
Generell unzulässig sind Vergnügungsstätten in vorwiegend von Wohnnutzung geprägten Bereichen. Für die Bereiche des Stadtgebietes, in denen Vergnügungsstätten planungsrechtlich zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind, wurden anhand der städtebaulichen Analyse Ausschlussgebiete für die Ansiedelung von Spielhallen und Wettbüros festgelegt. Aus rechtlichen Gründen sind Entwicklungsspielräume für Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet aufzuzeigen; dafür werden einzelne Eignungsgebiete festgelegt, an denen keine schädlichen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind.
Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt das Spielhallen-Konzept eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar.
Das Spielhallenkonzept soll zunächst bei der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros beachtet werden.
Als Handlungsrahmen soll das Konzept in der Bauleitplanung bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen Berücksichtigung finden. Eine rechtsverbindliche Wirkung erfolgt erst, wenn die Handlungsempfehlungen in Bebauungspläne übernommen werden, entweder in die Festsetzungen von standortbezogenen Bebauungsplänen oder – bei Bedarf – auch durch die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne nach § 9 (2b) BauGB.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 - Spielhallenkonzept
Beschlussvorschlag:
Das „Spielhallenkonzept“ für die Hansestadt Lüneburg ist bei Entscheidungen zur bauordnungs- und planungsrechtlichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet zu berücksichtigen.
Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt es eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar. Es ist zu beachten bei: • der Änderung oder Neuaufstellung von Bauleitplänen, ggf. nach § 9 (2b) BauGB, • der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros.
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