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Vorlage - VO/10068/22  

 
 
Betreff: Stadtradeln 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Pusch, Lennart
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
09.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Auch in diesem Jahr wird sich die Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg an der deutschlandweiten Fahrradkampagne STADTRADELN beteiligen. Der Kampagnenzeitraum ist vom 30. Mai bis zum 19. Juni 2022.

 

Insgesamt findet das STADTRADELN damit das 15. Mal statt und verbindet bereits über 2.000 Kommunen und etwa 800.000 fahrradbegeisterte Menschen. Im vergangenen Jahr sammelten die Radfahrenden im gesamten Landkreis Lüneburg beim STADTRADELN 413.000 Kilometer. Von Seiten der Hansestadt wird die Kampagne wieder durch den Bereich 35 – Mobilität – und vom Landkreis durch den Fachdienst 45 – Mobilität – organisiert und begleitet.

 

Durch den Gemeinschaftssinn begeistert das Stadtradeln jedes Jahr viele Menschen, ihre alltäglichen Wege verstärkt mit dem Fahrrad zu absolvieren. Alltagsradler treten dabei in einen sportlichen Wettkampf um die meisten Kilometer und nutzen die Gelegenheit für schöne Touren im direkten Lüneburger Umland. Die Teilnehmenden radeln dabei im Team, z. B. gemeinsam mit Arbeitskolleg:innen, Mitschüler:innen oder im Team des Sportvereins. Einzelradler:innen können sich immer dem jeweiligen offenen Team der Kommune anschließen.

 

Rund um die Kampagne sind zur Motivation gemeinschaftliche Aktionen für Interessierte geplant wie zum Beispiel Radtouren, ein kostenloser Fahrrad-Check vorab oder eine Fahrradcodierung zusammen mit der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen.

 

Für die Verkehrsplanung von Hansestadt und Landkreis ist das Stadtradeln ein doppelter Erfolg:

 

Mehr Menschen nutzen klimafreundlich die vorhandene Infrastruktur und wer seine Strecken per STADTRADELN-App aufzeichnet, stellt zudem aufschlussreiche Daten der Routenwahl, Wartezeiten und Quelle-Ziel-Beziehungen zur Verfügung, die für die Radverkehrsplanung genutzt werden können.

 

Alle Mitglieder des Mobilitätsausschusses sind herzlich eingeladen, aktiv am STADTRADELN teilzunehmen, um als Entscheider:innen in Sachen Radverkehr vor Ort Lüneburg aus der Radfahrperspektive zu erleben, im wahrsten Wortsinne selbst zu „erfahren“ und damit Werbung für die klimafreundliche Fortbewegungsart zu machen. Die Oberbürgermeisterin und der Landrat haben dieses Jahr ihre Teilnahme zugesagt

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Das Stadtradeln schafft Neugier und Ehrgeiz, seine Mobilität mit dem Rad zu bestreiten und kann so die Alltagsmobilität positiv verändern.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Gemeinschaftliche und öffentlich begleitete Aktionen schaffen städtischen Zusammenhalt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die aktive Mobiliät ist gesund, vor allem für die Psyche und das Herz-Kreislauf-System.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen: