Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Für die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH besteht derzeit eine Ausfallbürgschaft für einen Schuldschein über 16 Mio. DM vom 03.06.1999, die durch den Rat der Hansestadt Lüneburg vom 27.05.1999 beschlossen und durch die Kommunalaufsicht Bezirksregierung Lüneburg mit Schreiben vom 01.06.1999 genehmigt wurde.
Dieser Schuldschein wurde auf Basis der beschriebenen Beschlüsse und Genehmigungen mit Unterschrift vom 22.01.2004 durch einen Schuldschein i.H.v. 7.784.783,13 EUR mit modifizierter Ausfallbürgschaft vom 03.02.2004 ersetzt.
Die Zinsbindung läuft zum 30.06.2022 aus und eine Prolongation bei der aktuellen Bank ist nicht möglich.
Das Darlehen in Höhe von 5.508.306,44 EUR (Stand zum 30.06.2022) soll durch eine 80%ige Bürgschaft auf Basis der aktuellen Darlehenshöhe abgesichert werden.
Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (4.406.645,15 EUR) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.
Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für das zugunsten der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 5.508.306,44 EUR ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.
Es wird empfohlen, für die erforderliche Darlehensablösung die Bürgschaft in Höhe von 80% der Darlehenssumme zu übernehmen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Bürgschaftsprovision
Anlagen: keine
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