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Vorlage - VO/10047/22  

 
 
Betreff: Sachstand zu Ladeinfrastrukturmaßnahmen in 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Pusch, Lennart
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart  Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   DEZERNAT III
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
09.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Zulassungen von elektrifizierten Fahrzeugen nehmen seit Jahren deutlich zu. Dieser Trend ist in Lüneburg, im Vergleich zu Niedersachsen und der Bundesrepublik, besonders deutlich zu erkennen (siehe Anlage). Die Verwaltung der Stadt begrüßt dies unter dem Aspekt der Reduzierung des lokalen Ausstoßes von CO2 sehr, wenn mit der Anschaffung von Elektroautos auch die Anzahl von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verringert wird. Die Emissionen aus dem Verkehrssektor zu reduzieren und die Elektromobilität zu fördern, sind Ziele der Hansestadt; beschlossen bereits mit dem Klimaschutzplan (Maßnahme C3).

 

In Anbetracht des Wachstums der Zulassungen von elektrifizierten Fahrzeugen, Elektroautos und Plug-In-Hybride ist der Bedarf an Ladeinfrastruktur ebenso gestiegen. Zahlreiche Anfrage zu Ausbauplanungen werden immer wieder an die Hansestadt herangetragen. Die hierdurch erlangten groben Anregungen konzentrieren sich maßgeblich auf die Quartiere, in denen bisher kaum oder verhältnismäßig wenig Ladeinfrastruktur vorhanden ist und die Nutzer:innen keine Gelegenheit haben, ihr Fahrzeug auf einem eigenen Grundstück abzustellen und zu laden.

 

Um den Ausbau in der Fläche zu steuern und zu beschleunigen, hat die Verwaltung eine Übersicht von stadtweiten Standorten erarbeitet, welche aus Sicht der Verwaltung für eine flächendeckende Grundversorgung geeignet wären. Diese wird, wie im Konzept „Ladesäuleninfrastruktur im Gebiet der Hansestadt Lüneburg“, als Gesprächsgrundlage für Interessierte und bereits bekannte Betreiber von Ladeinfrastruktur genutzt. Auch die Möglichkeit einer Verbreitung von DC-Ladesäulen, welche besonders schnell laden können, wird diskutiert. Zunächst frei von technischen Definitionen oder Vorgaben ist auch die Installation von Ladesäulen für eBikes in der Innenstadt angedacht. Konkrete Standortoptionen bedürfen jedoch noch der Prüfung.

 

Überwiegend auf Basis der städtisch favorisierten Standorte liegen der Verwaltung von den örtlichen bekannten Anbietern Firstcon und Avacon sowie OnCharge entweder Interessensbekundungen oder bereits Anträge für die Erstellung von Ladepunkten vor:

 

-          Avacon

  • Bockelsberg – Bertha-von-Suttner-Straße 2 Ladepunkte AC
  • Schützenplatz – Bunsenstraße  2 Ladepunkte AC
  • Kreideberg – Am Kreideberg   2 Ladepunkte AC
  • Avacon Gelände – Lindenstraße   2 Ladepunkte DC

-          Firstcon

  • Altstadt Friedenstraße   2 Ladepunkte AC
  • Altstadt Neue Sülze    2 Ladepunkte AC
  • Schützenplatz Lünertorstraße  2 Ladepunkte AC
  • Weitere Standorte geplant, aber noch nicht bestätigt.

-          OnCharge

  • Rotes Feld – Feldstraße   2 Ladepunkte AC

 

Die Umsetzung der oben genannten Standorte ist für dieses Jahr avisiert. Zur Auswahl und Genehmigung von Standorten für Ladeinfrastruktur für Elektroautos und eBikes steht der Bereich 35 – Mobilität derzeit im Austausch mit den Antragstellern.

 

Der kontinuierliche und bedarfsgerechte Ausbau wird mit Blick auf eine breite Grundversorgung im gesamten Stadtgebiet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die gesamten Auswirkungen von batterieelektrischen Fahrzeugen wird noch stark diskutiert, technische Forschritte erfolgen aber laufend und der Vergleich mit fossil betriebenen Fahrzeugen ist positiv.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die Fahrzeuge sind leiser und lokal emissionsfrei, dies führt zu Städten mit höherer Aufenthaltsqualität.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Alle Ladesäulen im Lüneburger Stadtgebiet müssen entsprechend des Ladeinfrasturkturkonzepts mit regenerierbarer Energie betrieben werden.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Fahrzeuge sind leiser und lokal emissionsfrei, dies führt zu weniger stress- und atemwegsbedingten Krankheiten.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 78 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht eZulassungen_Lüneburg_2022 (473 KB)