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Vorlage - VO/10040/22  

 
 
Betreff: Re-Zertifizierung der Hansestadt Lüneburg als "Fairtrade-Town"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tobias Neumann / Thomas Wiebe
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Träger der Kampagne „Fairtrade Town“ ist für Deutschland der Verein Fairtrade Deutschland e.V., der in diesem Jahr seit 30 Jahren besteht. Mit Beschluss vom 19.04.2012 (VO/4518/12) hat der Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, sich an der Kampagne „Fairtrade Towns“ zu beteiligen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, bei allen Ratssitzungen, Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel zu verwenden.

 

Die Hansestadt wurde 2012 als 105. Stadt mit dem Titel „Fairtrade Town“ ausgezeichnet. Eine Erneuerung des Titels war zunächst für vier Jahre, später für alle zwei Jahre vorgesehen. Bis zum Jahr 2018 wurde Lüneburg der Titel erneut bestätigt. Um den Titel einer Fairtrade Stadt weiterhin führen zu können, steht nun eine Re-Zertifizierung an; die Hansestadt steht diesbezüglich im Kontakt mit der Dachorganisation „Fairtrade Deutschland“.

 

Die ursprüngliche Antragstellung und Betreuung der Kampagne wurde vom Bereich 31 – Umwelt - durchgeführt. Da die Kampagne Fairtrade Stadt inhaltlich zur Förderung der Nachhaltigkeit und Umsetzung der SDGs dient, soll die Aufgabe der Re-Zertifizierung vom Bereich 34 – Klimaschutz und Nachhaltigkeit wahrgenommen werden.

 

Zur Titelerneuerung muss fortwährend die Erfüllung von fünf Kriterien gegenüber der Dachorganisation nachgewiesen werden:

 

Kriterium 1: Ratsbeschluss

Kriterium 2: Steuerungsgruppe

Kriterium 3: Produkte

Kriterium 4: Zivilgesellschaft

Kriterium 5: Medien und Öffentlichkeitsarbeit

Zum Nachweis des Kriteriums 1 wird der Beschluss zur Teilnahme an der Kampagne mit dieser Beschlussvorlage erneuert und die Re-Zertifizierung vorbereitet.

 

Um die Aktivitäten in der Stadt zum Thema Fairtrade zu bündeln und zu fördern, soll eine Steuerungsgruppe (Kriterium 2) eingerichtet werden. Die Verwaltung wird dazu Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft (Gastronomie und Einzelhandel), aus der Zivilgesellschaft (Vereine, Kirchen, Schulen) und der Politik einladen, um den Re-Zertifizierungsprozess und weitere Aktivitäten einzuleiten.

 

Im lokalen Einzelhandel und der Gastronomie sollen Produkte aus dem fairen Handel angeboten werden (Kriterium 3). Dieses Kriterium lässt sich kurzfristig nachweisen, da in vielen Lebensmittelgeschäften und auch von lokalen Gastronomen verschiedene faire Produkte dauerhaft im Sortiment angeboten werden.

 

Für die Erfüllung von Kriterium 4 müssen verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft, darunter Schulen, Vereine und Kirchen, mit eingebunden werden. Diese sollen zum einen fair gehandelte Produkte ausschenken bzw. zugänglich machen sowie zum anderen Bildungsaktivitäten zum fairen Handel durchführen. Für die Umsetzung und Durchführung von Veranstaltungen müssen Partner gefunden werden. Die ersten Überlegungen hierzu sollen in der Steuerungsgruppe angestellt werden.

 

Die Steuerungsgruppe soll sich zudem auch für eine Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema Fairer Handel und den Aktivitäten vor Ort kümmern. Die Hansestadt wird hierzu einen entsprechenden Beitrag auf der städtischen Homepage veröffentlichen.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Förderung der Einhaltung von Umwelt- (und Sozial-) standards als Bestandtteil des Fairtrade-Ansatzes

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Gezielte Förderung des Kaufs/der Verwendung fair gehandelter Produkte

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Bildung im Bereich nachhaltiger Konsum fördern

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 41,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg steht weiterhin hinter den Zielen eines Fairen Handels und erneuert daher den Beschluss zur Teilnahme an der Kampagne „Fairtrade-Town“. Es wird auch weiterhin Kaffee aus fairem Handel in Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Büro der Oberbürgermeisterin ausgeschenkt sowie mindestens ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet.

 

 

Stammbaum:
VO/10040/22   Re-Zertifizierung der Hansestadt Lüneburg als "Fairtrade-Town"   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage
VO/10040/22-1   Re-Zertifizierung der Hansestadt Lüneburg als "Fairtrade-Town"   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage