Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die 17 Sustainable Development Goals (SDGs: Ziele für nachhaltige Entwicklung) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen setzen weltweit gemeinsame Ziele für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030. Dabei werden nicht nur alle Nationen, sondern weltweit auch Kommunen zum Handeln aufgerufen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beizutragen, die Armut auf dem Planeten zu beseitigen und allen Menschen und nachfolgenden Generationen ein würdevolles und chancenreiches Leben zu ermöglichen. Die SDGs bilden einen gemeinsamen Bezugsrahmen und sind für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen handlungsleitend. Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in Niedersachsen“ unterstützt Gemeinden, Städte und Kreise in Niedersachsen darin, kommunale Nachhaltigkeitsstrategien zur Verankerung und Umsetzung der SDGs auf kommunaler Ebene zu entwickeln und die Umsetzung voran zu bringen. Das Projekt ist eine Initiative der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global und wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziell gefördert. Die Hansestadt Lüneburg hat zusammen mit dem Landkreis Lüneburg bereits in der ersten Stufe des Projektes „Global Nachhaltige Kommune Niedersachsen“ von 2018 bis 2019 teilgenommen. Über die Ziele und die Aktivitäten im Landkreis und der Hansestadt berichtet die Broschüre “Agenda 2030 vor Ort, Landkreis und Hansestadt Lüneburg, Auf dem Weg zu einer Global Nachhaltigen Kommune“ (abrufbar auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg). In der zweiten Stufe von 2020 bis 2021 hat sich die Hansestadt Lüneburg ebenfalls beteiligt. Im Rahmen dieser Teilnahme hat der Rat der Hansestadt im März 2020 auch die Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ beschlossen (VO/8679/19). Die dritte Phase des Projektes beginnt im Frühjahr 2022 und endet am 31.12.2023. Durch eine Teilnahme an dem Projekt soll das Bewusstsein für die Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Dazu wird eine Unterstützung zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien und Indikatoren angeboten, um das kommunale Engagement in der Nachhaltigkeits- und Entwicklungspolitik auszubauen und im kommunalen Alltag zu verankern. Im Projektzeitraum wird es insbesondere individuelle Beratungen zur Agenda 2030 in den Kommunen geben, Vernetzungstreffen mit allen beteiligten Kommunen aus den Phasen I und II und III in Niedersachen sowie Hilfe bei der Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie oder Nachhaltigkeitsberichterstattung und Unterstützung bei der Einbeziehung der Bürgerschaft in den Umsetzungsprozess. Die Teilnahme an dem Projekt wird insbesondere durch den Bereich 34 – Klimaschutz und Nachhaltigkeit - wahrgenommen. Als wichtigste Aufgabe im Projektzeitraum sieht die Verwaltung die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Festlegung von Indikatoren an sowie eine Abstimmung und Strukturierung der unterschiedlichen Bausteine „Klimaschutzplan“, „Klimaschutzanpassungsstrategie“ und „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“. Idealerweise werden diese Bausteine zu einer abgestimmten gesamtstädtischen „Nachhaltigkeitsstrategie“ weiterentwickelt. Durch die Teilnahme entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Hansestadt Lüneburg. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates liegt bereits eine Zusage für eine Beteiligung der Hansestadt Lüneburg durch den Projektträger ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH vor.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 41,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Teilnahme am Projekt „Global Nachhaltige Kommune Niedersachsen III“.
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