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Vorlage - VO/10037/22  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 1-2022 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 172
"Bleckeder Landstraße / Schützenplatz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
02.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Ortsrates der Ortschaft Ochtmissen (zu TOP 6) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag (VO/09988/22) über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ vor.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene oder benachbarte Bebauung oder die Innenstadt Lüneburgs nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 1-2022 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ überein.

 

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

 

Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

 

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Nachhaltige und zukunftsfähige Planung des Gebietes.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   75,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Geltungsbereich

Anlage 2 – Satzungsentwurf Veränderungssperre 01-2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (278 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Satzungsentwurf Veränderungssperre 01-2022 (382 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre Nr. 1-2022 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.