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Sachverhalt:
Die Stadträtin Pia Steinrücke ist vom Rat der Hansestadt Lübeck am 27.01.2022 zur hauptamtlichen Stadträtin (Senatorin) für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales gewählt worden. Sie wurde durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde am 29.04.2022 mit Wirkung vom 01.05.2022 zur Beamtin auf Zeit bei der Hansestadt Lübeck ernannt.
Gemäß § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist Frau Steinrücke durch die Berufung in ein Beamtenverhältnis bei der Hansestadt Lübeck kraft Gesetz aus dem Beamtenverhältnis bei der Hansestadt Lüneburg entlassen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt gemäß § 30 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz (NBG) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. Da die Entlassung kraft Gesetz eintritt, besteht kein Ermessensspielraum bei der Entscheidung.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: unmittelbar keine, mittelbar für Nachbesetzung der Stelle d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Kopie der Ernennungsurkunde
Beschlussvorschlag:
Frau Pia Steinrücke ist mit Wirkung vom 01.05.2022 zur Beamtin auf Zeit bei der Hansestadt Lübeck ernannt worden. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz vorliegen und das Beamtenverhältnis zur Hansestadt Lüneburg mit Ablauf des 30.04.2022 beendet ist.
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