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Vorlage - VO/10034/22  

 
 
Betreff: Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Zeit der Stadträtin Pia Steinrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
  Aktenzeichen:11 20 30
Federführend:Bereich 11 - Personalservice Beteiligt:Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Stadträtin Pia Steinrücke ist vom Rat der Hansestadt Lübeck am 27.01.2022 zur hauptamtlichen Stadträtin (Senatorin) für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales gewählt worden. Sie wurde durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde am 29.04.2022 mit Wirkung vom 01.05.2022 zur Beamtin auf Zeit bei der Hansestadt Lübeck ernannt.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist Frau Steinrücke durch die Berufung in ein Beamtenverhältnis bei der Hansestadt Lübeck kraft Gesetz aus dem Beamtenverhältnis bei der Hansestadt Lüneburg entlassen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt gemäß § 30 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz (NBG) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. Da die Entlassung kraft Gesetz eintritt, besteht kein Ermessensspielraum bei der Entscheidung.     

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:   keine

c)  an Folgekosten:   unmittelbar keine, mittelbar für Nachbesetzung der Stelle

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Kopie der Ernennungsurkunde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Urkunde Frau Steinrücke (266 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Frau Pia Steinrücke ist mit Wirkung vom 01.05.2022 zur Beamtin auf Zeit bei der Hansestadt Lübeck ernannt worden. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz vorliegen und das Beamtenverhältnis zur Hansestadt Lüneburg mit Ablauf des 30.04.2022 beendet ist.