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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg wird gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg eine Mobilitätszentrale im ehemaligen Reisezentrum der Deutschen Bahn im Frühjahr 2023 eröffnen. Die Hansestadt Lüneburg übernimmt dabei das Projektmanagement unter kontinuierlicher Beteiligung des Landkreis Lüneburg. Eine Kostenteilung erfolgt auf Basis des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg; der Landkreis beteiligt sich demnach grundsätzlich in Höhe von 50% nach Abzug von Förderungen und erzielten Einnahmen.
Zum bisherigen Prozess zur Entwicklung einer Mobilitätszentrale wird auf die Vorlagen VO/9149/20, VO/9401/21, VO/9401-21-1 und VO/9551/21 verwiesen.
Am 02.03.2022 hat der Verwaltungsausschuss dem Mietvertrag mit der Deutschen Bahn Station & Service zur Anmietung der Räumlichkeiten zugestimmt (VO/9401-21-1).
Der aktuelle Stand zur Einrichtung einer Mobilitätszentrale im jetzigen Reisezentrum im Bahnhofsgebäude wurde erstmals in der Vorlage VO 9149/20 dargestellt. Bereits zu dem Zeitpunkt wurden entsprechende Haushaltsmittel für die Anmietung, Herrichtung und den Betrieb der Mobilitätszentrale damit im Haushaltsjahr 2021 eingestellt. Dort heißt es: Entsprechend der Verhandlungen zum Finanzvertrag wird eine Beteiligung des Landkreises an Herrichtung und Betrieb der Mobilitätszentrale angestrebt. Hierzu fand ein erster Austausch mit dem Landkreis statt, der einen Zuschuss in Aussicht gestellt hat.
Das Memorandum of Understanding (VO/9401/21) bildet die Grundlage der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn in Hinblick auf die Bahnhofsentwicklung. Im Zuge dessen hat man sich auf die Einrichtung einer Mobilitätszentrale im Empfangsgebäude Ost verständigt, welche durch die Deutsche Bahn durch attraktivitätserhöhende Maßnahmen im Bahnhofsumfeld unterstützt wird; der Landkreis ist in den Gesamtprozess eingebunden und wird stetig informiert.
In der Vorlage VO/9551-21 wurde im (damaligen) Verkehrsausschuss im Juni 2021 der Beschluss gefasst, basierend auf der Protokollnotiz zum aktuellen Finanzvertrag eine Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Kostenteilung zu schließen. Der Kreisausschuss wurde in seiner Sitzung am 08.11.2021 mit der Einrichtung einer gemeinsamen Mobilitätszentrale befasst.
In enger Abstimmung zwischen dem Fachdienst 45 des Landkreises Lüneburg und dem städtischen Bereich 35 wurde beiliegende Vereinbarung erarbeitet, die für den weiteren Prozess zur Errichtung und den folgenden Betrieb die Kostenteilung bestimmen soll.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/ 9401-21-1 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Diese Vorlage selbst erzeugt keine Kosten. Die Kostenschätzung gem. VO/9551/21 liegt dem Vereinbarungsentwurf zugrunde: Vorbereitende Maßnmahme: 30.000 € (Konzeption, Projektierung, Planung) Einmalige bauliche Maßnahmen: 260.000 € (basierend auf kalk. 1.000 €/m2) Lfd. Aufwand für Betrieb (inkl. Miete): 250.000 € (abhängig v. Ausschreibungverfahren) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zum Aufbau der Mobilitätszentrale und zur anteiligen Kostenübernahme.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Vereinbarung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die zustimmende Beschlusfassung zur Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg.
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