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Vorlage - VO/1034/04  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.06.2004 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg wurde vom Amtsgericht aufgefordert, für die anstehende Wahl der Jugendhaupt- und hilfsschöffen der Geschäftsjahre 2005 bis 2008 insgesamt 73 Personen, und zwar jeweils zur Hälfte Männer und Frauen zu benennen, die die vom Gesetzgeber festgelegten Vorausssetzungen erfüllen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Ø      §§ 31 bis 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)

Ø      § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Ø      RdErl. D. MJ, d. MI und d. MK vom 12.01.1988 – Nds.MBI. Nr. 5/1988 – und dem RdErl. v. 02.01.1997 (Nds. MBI 1997, S. 134) 

 

Verbindliche Voraussetzungen für die Persönlichkeit der Jugendschöffen sind demnach :

Ø      erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene deutsche Personen,

Ø      die das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben

Ø      in Lüneburg mindestens seit einem Jahr wohnhaft und polizeilich gemeldet sind.

 

Wie in den vorangehenden Jahren auch, wurden seitens der Verwaltung Verbände und Institutionen angeschrieben und um Personalvorschläge gebeten. Des weiteren wurden im Hinblick auf das öffentliche Interesse an dem Amt eines Jugendschöffen entsprechende Aufrufe in der Presse getätigt.

 

Die jeweiligen Jugendhilfeausschüsse haben eine Vorschlagsliste mit insgesamt 73 Personen aufzustellen. Die Anzahl darf weder über- noch unterschritten werden.

In diesem Jahr haben sich mehr als die erforderliche Anzahl von Personen gemeldet (es sind 108 gültige Bewerbungen – 60 Frauen und 48 Männer eingegangen). Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung eine Vorabauswahl getroffen. Hierbei wurde auf eine weitestgehende paritätische Besetzung hinsichtlich Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung Wert gelegt. Ziel war es, möglichst viele Bevölkerungsgruppen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

Im Bedarfsfall können die Listen während der Sitzung von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses geändert werden.

Die Personen, welche nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, werden nunmehr in einer Ersatzliste geführt. Die Ersatzliste dient für eine im Bedarfsfall etwaig erforderliche Aufstockung der Vorabliste und wird nicht an das Gericht gesandt.

 

Die beigefügte Vorschlagsliste und Ersatzliste setzt sich ausschließlich aus Personen zusammen, die sich freiwillig – entweder direkt oder über Verbände – für das Amt des Jugendschöffen zur Verfügung stellen.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gem. § 35 Abs.3 JGG die Zustimmung von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Hiernach ist die Vorschlagsliste im Fachbereich Jugend und Soziales – Jugendamt – eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekanntzugeben.

Die Vorschlagsliste ist dann bis spätestens zum 01.07.2004 dem Amtsgericht Lüneburg vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                            102.- 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                      2170.- €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorabliste JHA (47 KB)      
Anlage 2 2 Ersatzliste JHA (30 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die beiliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 und die Ersatzliste.