Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Ziel des Klimafonds ist es, die Maßnahmen und Projekte der Hansestadt Lüneburg im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu unterstützen, das Spektrum städtischer Aktivitäten auszuweiten und zu intensivieren und hierfür finanzielle Mittel zu bündeln. Der im Oktober 2020 hierfür aufgelegte Klimafonds soll Zuschüsse zu Maßnahmen gewähren und die Durchführung konkreter Projekte unterstützen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen beitragen und/oder die der erforderlichen Anpassung an die Folgen es Klimawandels dienen.
Nähere Informationen zur Struktur und zum Aufbau des Klimafonds können der VO/9180/20 entnommen werden.
In 2021 sind Haushaltsansätze i.H.v. insgesamt 250.000 € in den Klimafonds eingeflossen. Diese verteilen sich auf die einzelnen Maßnahmen wie folgt:
zu 1. – 3.: Haushaltmittel für Pflanzungen und Entsiegelungen Aufforstung: In 2021 wurde eine Fläche im Bereich Gut Wienebüttel aufgeforstet. Die Kosten beliefen sich auf 14.861 €. Der Großteil i.H.v. 12.273 € wurde aus Spenden der Waldbaumpaten finanziert.
Schattenspendende Bäume: Der Auftrag für schattenspendende Bäume auf Spielplätzen wurde im Dezember 2021 ausgelöst. Die Bäume wurden im Januar 2022 gepflanzt. Das Auftragsvolumen belief sich auf insgesamt 8.182 € (6.867 € für Bäume und Sträucher, 1.315 € für das Pflanzsubstrat).
Lünepaten/Klimabäume: Am 02. Oktober 2021 fand die Baumpflanzaktion „Pflanz deinen Baum“ statt. Insgesamt wurden an diesem Tag 89 Bäume gepflanzt, 5 weitere etwas später auf dem Kalkberg. Die Gesamtkosten betrugen 19.812 €. Spenden für die Stadtbäume wurden in Höhe von 10.350 € vereinnahmt.
Entsiegelungsmaßnahmen: Die Mittel für Entsiegelungsmaßnahmen wurden zur Übertragung nach 2022 beantragt. Sobald der Haushaltsrest übertragen worden ist, erfolgt die Einleitung des Vergabeverfahrens in einer Größenordnung von rd. 50.000 € für umfassende Entsiegelungsmaßnahmen an Verkehrsinseln und Straßenführungen an der Kreuzung Stresemannstraße/Friedrich-Ebert-Brücke.
zu 4. – 6.: Förderprogramme der Hansestadt für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Die Ansätze im Klimafonds sind über einen Haushaltsvermerk als gegenseitig deckungsfähig erklärt worden. Die Förderprogramme können somit bedarfs- und nachfragegerecht genutzt werden. Aufgrund der hohe Nachfrage bei der Förderung von regenerativen Energien wurden aus Segmenten des Klimafonds Mittel zur Verfügung gestellt.
zu 7.: Kompensationszahlungen In 2021 wurden entsprechend der gesetzlichen CO2-Steuer 25 € pro Tonne CO2, die durch dienstliche Fahrten verursacht wurde, veranschlagt. In den Folgejahren ist eine der gesetzlichen CO2-Steuer entsprechende Erhöhung vorgesehen. Die Menge der CO2-Emissionen, die durch dienstliche Fahrten per Pkw verursacht wird, wird mit Hilfe des CO2-Rechners des Anbieters myclimate (https://germany.myclimate.org/de/car_calculators/new) bestimmt. Mit Hilfe des Online-Tools von atmosfair (https://www.atmosfair.de) wird die Menge der CO2-Emissionen, die durch Dienstreisen per Flugzeug verursacht wird, bestimmt.
Für Fahrten mit Fahrzeugen des städtischen Fuhrparks sind bisher Kompensationszahlungen i.H.v. insgesamt 6.615 € entstanden. Diese teilen sich wie folgt auf:
2019: 2.496 € 2020: 1.978 € 2021: 2.141 €
In 2022 werden aus den Kompensationszahlungen Mittel i.H.v. 5.000 € für das Projekt „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ verwendet, das einen Gesamtansatz von 30.000 € umfasst. Das Beratungsangebot leistet einen wichtigen Beitrag, die energetische Sanierung von privatem Wohnraum voranzubringen. Auf die Vorlage VO/09791/21 wird verwiesen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 31 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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